BSVÖ-Fokus: Kennen Sie Ihre Rechte? Gleich, nicht gleicher: Equinet.
In der EU gibt es viele Richtlinien, Empfehlungen und nicht zuletzt Gesetze, die Schutz vor Diskriminierung und Gewalterfahrung bieten sollen. An wen aber kann man sich wenden, wenn negative Erfahrungen gemacht und persönliche Rechte verletzt werden? Hier kommt Equinet ins Spiel.
Equinet, kurz für European Network of Equality Bodies, fördert die Gleichbehandlung aller Menschen in Europa. Das Europäische Netz der Gleichbehandlungsstellen ist eine Verflechtung nationaler Einrichtungen aus 34 europäischen Ländern, die sensibilisieren, und Gleichbehandlung dadurch fördern und Beschwerden über Diskriminierung nachzugehen. Ob aus Gründen des Alters, von Behinderung, sexueller Ausrichtung Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Inzwischen hat Equinet 46 Partnerorganisationen in 34 europäischen Ländern.
Die Gründung von Equinet als formelles Netzwerk ergab sich aus der Notwendigkeit, den Austausch von Fachwissen und Know-how zwischen Gleichstellungsstellen zu professionalisieren und die Vertretung, Förderung und den Schutz der Interessen der Mitglieder auf europäischer Ebene zu erleichtern.
Ein Hauptziel des Netzwerks besteht darin, Informationen zu sammeln und neues Wissen über Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu schaffen, das in erster Linie den Mitgliedern helfen kann, ihre Praxis auf nationaler Ebene weiter zu verbessern. Dieses Wissen stammt von den Mitgliedern selbst und den Erfahrungen bei der Umsetzung ihres Mandats auf nationaler Ebene. Weitere Wissensquellen sind Akteure der Zivilgesellschaft, Hochschulen und andere Institutionen auf nationaler oder europäischer Ebene.
Gleichbehandlungsstellen in der EU
Die EU Legislation führte 2000 die Notwendigkeit ein, eigene Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung zu einzurichten. Um ihr Potenzial auszuschöpfen und ihre Wirkung zu maximieren, wurden im Mai 2024 zwei Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen verabschiedet, die verbindliche Standards für das Mandat, die Unabhängigkeit, die Ressourcen, die Aufgaben und die Befugnisse von Gleichbehandlungsstellen zur Verhinderung von Diskriminierung, zur Förderung der Gleichbehandlung, zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern und zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit enthalten. Diese verbindlichen Rechtsvorschriften über Standards für Gleichbehandlungsstellen sind ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung der EU-Gleichbehandlungsvorschriften.
Jene Standard sollen folgende Punkte abdecken
- Bessere Garantien für Unabhängigkeit
- Angemessenere Ressourcen zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Diskriminierung, einschließlich der Unterstützung von Opfern
- Angemessenere Befugnisse zur Erreichung ihrer Ziele der vollständigen Gleichstellung
- Ein breiteres Mandat zur Abdeckung aller Formen von Diskriminierung
- Höhere Standards und Ressourcen zur Gewährleistung Barrierefreiheit für alle
In Österreich ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft Mitglied von Equinet.
Weiterleitende Links
Equinet: https://equineteurope.org/equinet-at-a-glance/how-we-work/
Gleichbehandlungsanwaltschaft: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/