BSVÖ-Fokus: Kennen Sie Ihre Rechte? Reiseabenteuer mit Begleitung?
Wer eine Reise tut, kann etwas erzählen. Das gilt in gesteigerten Maß für Menschen mit Behinderungen. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass Reisen durch verschiedene Barrieren erschwert werden oder von vornherein nicht stattfinden können. Um sicheres und möglichst selbstbestimmtes Reisen zu ermöglichen, sollte aber Unterstützung sichergestellt werden. So sagt es zumindest das Gesetz….
Ob per Zug, Bus oder Flugzeug – barrierefreie und oftmals assistierte Reisen sind die Grundlage für sichere und selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Dafür gibt es EU-weit verschiedene Richtlinien und Empfehlungen.
Über den Wolken
Für die Fahrgastrechte in der Luft etwa gilt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gilt für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität auf allen EU-Flughäfen für alle Luftfahrtunternehmen bei Abflug, Ankunft oder Transit sowie für alle EU-Luftfahrtunternehmen auch bei Abflug aus einem Drittland.
Sie umfasst:
- Beförderungspflicht
- Pflicht zur Weiterleitung von Informationen
- Recht auf Hilfeleistung auf Flughäfen
- Recht auf Hilfeleistung durch das Luftfahrtunternehmen
- Beschwerdemöglichkeit
Beschwerde- und Schlichtungsstelle
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
Website: apf.gv.at
Auf Schiene
Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr soll den Schutz aller Fahrgäste und sicheres Reisen ermöglichen. Darin heißt es:
Damit die Fahrgäste wirksam geschützt sind und der Schienenverkehr gefördert wird, sind in dieser Verordnung Vorschriften für den Eisenbahnverkehr festgelegt, die Folgendes betreffen:
- die Nichtdiskriminierung zwischen Fahrgästen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen und der Bereitstellung von Fahrkarten;
- die Haftung von Eisenbahnunternehmen und ihre Versicherungspflicht gegenüber den Fahrgästen und deren Gepäck;
- die Rechte der Fahrgäste bei einem Unfall im Zusammenhang mit der Nutzung von Schienenverkehrsdiensten, der zum Tod, zur Verletzung oder zum Verlust oder zur Beschädigung von deren Gepäck führt;
- die Rechte der Fahrgäste bei Störungen wie Ausfall oder Verspätung, einschließlich deren Entschädigungsansprüche;
- präzise Mindestinformationen, auch in Bezug auf die Ausstellung von Fahrkarten, die Fahrgästen in einem barrierefreien Format und rechtzeitig bereitzustellen sind;
- die Nichtdiskriminierung von und Hilfeleistungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;
- die Festlegung und Überwachung von Dienstqualitätsnormen und das Risikomanagement für die persönliche Sicherheit der Fahrgäste;
- die Bearbeitung von Beschwerden;
- allgemeine Durchsetzungsvorschrifte
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kann Fahrgästen im Bahnverkehr kostenlos ihrem Recht verhelfen.
Das EU-Projekt DANOVA next sorgt für selbstbestimmte Mobilität - zu Land, Wasser und auch in der Luft! Finden Sie mehr heraus: https://www.blindenverband.at/de/projekte/danova
Weiterführende Links und Quellen:
Passagierrechte in der Luft: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1461848271915&uri=CELEX:32006R1107
https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/flugreisende/eingeschraenkt.html
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/passagier_und_fahrgastrechte/1.html