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BSVÖ: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

  • Tag der Menschen mit Behinderungen © BSVÖ

Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Inklusion? Am 3. Dezember, der seit 1993 den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung markiert, reden wir über die Fakten.

Viele Unternehmen, Einrichtungen und Servicestellen haben sich in den letzten Jahren mit den Schlagworten der Inklusion und der Diversity das eigene Profil ergänzt – oft aber blieb es bei Lippenbekenntnissen. Auf allen Ebenen gelebte Inklusion ist nach wie vor in den wenigsten Beispielen der Fall. Barrierefreiheit wird täglich aufs Neue herausgefordert und von der Chancengleichheit sind wir noch lange entfernt.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das ein Leben, das durch Diskriminierungen und durch Einschränkungen von außen erschwert wird. Der BSVÖ, der die Forderungen, Bedürfnisse und Rechte blinder und sehbehinderter Menschen in ganz Österreich und auch auf internationaler Ebene vertritt, lautet die Devise weiterhin: es gibt noch viel zu tun.

Hier kommen die Kernforderungen, die der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich für blinde und sehbehinderte Menschen stellt:

Chancengleicher Zugang zu Arbeit

Rund 50 % der blinden und stark sehbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter in Österreich stehen nicht in Beschäftigung. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass Chancengleichheit am Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nicht gegeben ist. Um mehr Menschen in die Beschäftigung zu bekommen, ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Zugangs zu berufsunterstützenden Maßnahmen, Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie die Ermöglichung von Fort- und Weiterbildung notwendig. Menschen mit Behinderungen müssen bei der Ausbildung, der Wahl und dem Zugang zum Job von allen involvierten Stellen als gleichwertige Arbeitskraft anerkannt werden.

Inklusive Bildung für alle

Ein hochwertiges, barrierefreies Bildungsangebot für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine grundlegende Voraussetzung für Chancengleichheit und Teilhabe. Bildung und Fördermaßnahmen müssen schon im frühesten Alter und in allen Bundesländern gleichermaßen angeboten werden, damit Potentiale von Anfang an entfaltet werden können. Von Frühförderung der Kleinsten bis zum Lernen im Alter – barrierefreie Bildungsangebote, Unterstützungsleistungen, bedarfsorientierte Vermittlung durch speziell geschultes pädagogisches Lehrpersonal und Unterstützung durch Persönliche Assistenz auch für Lernende mit Sinnesbehinderungen; All dies sind Maßnahmen, die persönliche Stärken und Fähigkeiten fördern und später zu einem selbstbestimmten Leben führen sollen. Nur wer gute Bildungschancen hat, kann in späterer Folge auch am Arbeitsmarkt bestehen.

 

Teilen von barrierefreiem Informationsmaterial und von Literatur

Blinde und sehbehinderte Menschen sind weltweit davon betroffen, nicht auf alle Informationen, Zeitschriften und Bücher zugreifen zu können, wenn diese nicht in barrierefreier Form produziert werden. Barrierefreie (Audio-)Bücher sind kosten- und zeitaufwendig zu produzieren. Die Hörbücherei des BSVÖ – die größte des Landes – stellt selbst Hörbücher in den eigenen Produktionsstudios her und ist dank hervorragender Vernetzung fähig, Titel länderübergreifend auszuleihen und den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag von Marrakesch erlaubt es Staaten, Werke in barrierefreien Formaten grenzüberschreitend auszutauschen. Er hat es zum Ziel, den Zugang zu barrierefrei erschlossenen Werken für blinde und sehbehinderte Personen ressourceneffektiv und niederschwellig zu ermöglichen. Österreich hat den Vertrag ratifiziert, dennoch sind Urheberrechtsanpassungen notwendig, um einen reibungslosen Austausch auch über Grenzen hinweg zu ermöglichen.

Ausfinanzierung von Blindenführhunden

Sichere und selbstbestimmte Mobilität ist für Teilhabe und ein selbstständiges Leben Voraussetzung. Blindenführhunde können einen erheblichen Teil dazu beitragen, Mobilität und Sicherheit gleichermaßen zu fördern. Für Personen, die nicht mehr oder noch nicht im Berufsleben stehen, gibt es aber keine funktionierende Finanzierung der wertvollen Hunde, die auch ihren Preis haben. Die Anerkennung des Blindenführhundes als Rehabilitationsmaßnahme und nicht als Hilfsmittel wie bisher würde das Problem lösen. Ein Blindenführhund ist für Privatpersonen eine höchst kostspielige Anschaffung, die sich nur die Wenigsten leisten können. Mit rund um die 40.000 Euro können die Kosten ohne Maßnahmen zur Finanzierung kaum aufgebracht werden, was selbstständige Mobilität verhindert.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ist die größte Selbsthilfeorganisation für blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich. Als gemeinnütziger Verein ist es das zentrale Ziel des BSVÖ, selbstbestimmtes Leben blinder und sehbehinderter Menschen zu fördern, Barrieren abzubauen, Anliegen an Entscheidungsträger:innen zu vermitteln und für Betroffene da zu sein; Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.

Der BSVÖ wurde 1946 gegründet und besteht heute aus dem Dachverband in Wien und sieben Landesorganisationen, die in ganz Österreich vor Ort Erstanlaufstelle sowie Beratungs- und Vernetzungszentrum sind, in denen blinde und sehbehinderte Menschen, Familienmitglieder oder auch Interessierte Services des Verbandes in Anspruch nehmen, sich informieren und Beratung finden können. Zum Ergreifen von Initiativen zur Vermeidung von Barrieren und Diskriminierungen zählen eine dichte Vernetzung (mit anderen, österreichweit tätigen Behindertenrechtsorganisationen sowie der Europäischen Blindenunion oder der Weltblindenunion) und auch der ständige Dialog mit österreichischen Entscheidungsträger:innen in Wirtschaft und Politik.

 

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