Neuer Aufwind?
EBU fordert österreichische Ratspräsidentschaft zu konstruktiven Verhandlungen zum European Accessibility Act auf
Der Wunsch, die Verhandlungen zum European Accessibility Act (EAA) bis Ende des Jahres abzuschließen, sind gegeben. Wie die Umsetzung dann tatsächlich aussehen wird, steht noch in den Sternen. Die Europäische Blindenunion und der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich hoffen auf eine schnelle um durchdachte Verabschiedung des EAA.
Bulgarien übergibt die Leitung des Rates der Europäischen Union zu einem Zeitpunkt an Österreich, an dem die informellen Verhandlungen zum European Accessibility Act (EAA) zum Stillstand gekommen sind. „Wir zählen auf die österreichische Präsidentschaft, dass sie neue Bewegung in die Gespräche bringen und eine Verabschiedung der Richtlinie bis zum Jahresende schaffen kann.“, sagt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU).
Die EBU erkennt den Fortschritt während der bulgarischen Ratspräsidentschaft an, insbesondere den Beginn der informellen Verhandlungen zwischen dem europäischen Parlament, den Mitgliedsstaaten und der Kommission („Trilog“). Nichtsdestotrotz wurde der letzte Trilog Ende Juni abgesagt und das Schicksal des EAA bleibt offen. „Leider mangelt es momentan am politischen Willen in einigen Mitgliedsstaaten“, stellt Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) fest, „aber mit einem konstruktiven Ansatz kann die österreichische Präsidentschaft das Ruder herumreißen.“
Die EBU begrüßt, dass das Arbeitsprogramm der österreichischen Präsidentschaft, welche bis Jahresende dauern wird, den Wunsch ausspricht, „die Verhandlungen zum EAA abzuschließen“. Die EBU ruft die Präsidentschaft daher auf, das Verhandlungsmandat der Mitgliedsstaaten für Verhandlungen und Kompromisse zum Geltungsbereich der Richtlinie zu öffnen. Ebenso wie die EU-Menschenrechtsagentur und das Europäische Behindertenforum fordert die EBU eine schnelle Verabschiedung des EAA mit einem umfänglichen Anwendungsbereich.
Der EAA, welcher auf den Abbau von Handelsschranken für barrierefreie Güter und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt abzielt, ist von großer Wichtigkeit für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 30 Millionen blinde und sehbehinderte Bürger Europas werden von diesem Leuchtturmprojekt profitieren. Die EBU fordert daher einen starken und effektiven EAA, der unter einem breit gefassten Anwendungsbereich die bauliche Umwelt, Tourismus, Nahverkehr und die öffentliche Beschaffung vereint.
Link zur EBU-Positionierung für die Trilogverhandlungen (englisch): http://www.euroblind.org/sites/default/files/documents/ebu_position_on_the_eaa_trilogue_negotiations.pdf
EBU-Datenblatt zum EAA (englisch): http://www.euroblind.org/sites/default/files/documents/ebu_fact_sheet_for_eaa_trilogue.pdf
Quelle: EBU PA, Juli 2018