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Vom Wert des Lesens – Welttag des Buches am 23.4.2022

  • Zuhören © unsplash/Alireza Attari

Lesen bildet, Lesen erweitert und Lesen öffnet Tore zur Welt. Für blinde und sehbehinderte Menschen weltweit ist es aber keine Selbstverständlichkeit, auf Lesematerial zurückgreifen zu können. Fehlende Bildungschancen spielen hierbei eine ebenso bedeutende Rolle wie ausbleibende Barrierefreiheit.

Seit 1995 begeht die UNESCO jährlich den Welttag und animiert weltweit dazu, Sprache und Buchkultur als wichtiges Kulturgut und Träger der Gedankenfreiheit hochzuhalten und zu fördern.

Wird mit dem „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ auch auf die Rechte von Autor:innen verwiesen, so betont der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) auch das Recht auf Bildung, das im Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten ist. Lesen und ein möglichst umfassender Zugang zu Buchmaterial bildet die Basis für lebenslanges Lernen!

Gegen den Buchhunger

Menschen, die keine Bücher in herkömmlicher Form lesen können, sind darauf angewiesen, dass Inhalte barrierefrei angeboten werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen kann dies zum Beispiel ein Schriftstück in Brailleform sein. Aber auch Hörbücher oder Bücher in elektronischer Form erweitern das Spektrum an Lesematerial. Damit Bücher aber nicht nur als sogenannter Schwarzdruck publiziert werden, benötigt es Institutionen, die wissen, wie das geschriebene Wort barrierefrei umgewandelt werden kann. Weltweit betrachtet ist das Problem fehlender barrierefreier Bücher die Grundlage für Analphabetismus, verminderte Bildungs- und somit Jobchancen, für verhinderte kulturelle Teilhabe und somit für ein grobes gesellschaftliches Ungleichgewicht. Mit dem Begriff „Book Famine“ – also dem Buchhunger, der entsteht, wenn es für Menschen keinen Zugriff auf Lesematerial gibt, wird das Problem treffend beschrieben.

Vertrag von Marrakesch für grenzenloses Lesen

Der Vertrag von Marrakesch soll als völkerrechtlicher Vertrag dem Buchhunger entgegenwirken. Ausnahmebestimmungen im Urheberrechtsgesetz soll blinden und seh- sowie lesebehinderten Menschen den Zugriff auf barrierefreie Formate erleichtern und das grenzüberschreitende Teilen von barrierefreiem Material fördern. Die Europäische Blindenunion (EBU) sowie die Weltblindenunion (WBU) haben sich mit Unterstützung nationaler Organisationen wie des BSVÖ schon lange für die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Vertrages eingesetzt. Seit 1. Jänner 2019 gilt der Vertrag in der Europäischen Union und wirkt der Bücherarmut entgegen.

Hören Sie in die Welt hinein!

Die Hörbücherei des BSVÖ ist die größte Hörbücherei des Landes und bietet umfassendes Lesematerial aus allen Sparten.  Menschen, die kein konventionelles Buch lesen können, können Mitglied in der Hörbücherei werden und sich kostenlos mit barrierefreien Büchern, Zeitschriften, mit Hörspielen und vielem mehr versorgen!

Sind Sie schon Mitglied der Hörbücherei?

Hier geht es zur Anmeldung: http://www.hoerbuecherei.at/home/hoerbuechereikontakt/anmeldung

 

Weiterführende Links

Welttag des Buches (UNESCO): https://www.unesco.at/kultur/artikel/article/welttag-des-buches-und-des-urheberrechts

Hörbücherei des BSVÖ: http://www.hoerbuecherei.at

 

 

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