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Klimabonus: Offener Brief des Österreichischen Behindertenrates

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Ab 1. Juli 2022 soll der Klimabonus (zwischen 100 und 200 Euro pro Person) vom Klimaministerium bezahlt werden. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert der Österreichische Behindertenrat, dass Menschen mit Behinderungen, denen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel behördlich als nicht zumutbar bestätigt ist, unabhängig von ihrem Wohnort den Klimabonus in voller Höhe (€ 200) bekommen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVÖ) unterstützt diese Forderung.

Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

der Österreichische Behindertenrat ist die Interessenvertretung der 1,4 Millionen
Menschen mit Behinderungen in Österreich und setzt sich sowohl national als auch international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Da die Folgen der Klimakrise (z.B. mehr Hitzetage, schmutzige Luft) gerade für Menschen mit Behinderungen ein großes (gesundheitliches) Problem darstellen, unterstützen wir Ihre Initiative das Steuersystem zu ökologisieren.
Unbestritten ist, dass es bei einer solche Steuerreform auch soziale Komponenten braucht, um die (finanziellen) Mehrbelastungen insb. für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen, wozu Menschen mit Behinderungen überproportional zählen, abzufedern.
Leider wurde bei der Konstruktion des Klimabonus, der genau diesen sozialen
Ausgleich schaffen soll, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen vergessen.

Die Höhe des Klimabonus bemisst sich in 4 Stufen (von € 100 bis € 200) daran, ob man am Land oder in der Stadt wohnt und einem damit öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen oder man auf das Auto angewiesen ist.
Diese grundsätzliche Unterscheidung ist zwar nachvollziehbar, jedoch wird dabei auf jene Menschen mit Behinderungen vergessen, denen, behördlich festgestellt, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist.

Für Menschen mit Behinderungen, die im Behindertenpass die Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eingetragen haben und/oder einen Parkausweis gem §29b StVO haben, ist es nämlich vollkommen unerheblich, ob an ihrem Wohnort grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind oder nicht, da sie diese nicht nutzen können. Sie sind immer, sowohl in Retz als auch in der Wiener Innenstadt, auf das Auto angewiesen!

Damit Menschen mit Behinderungen nicht bei der öko-sozialen Steuerreform die
Rechnung zahlen, obwohl sie keine Möglichkeit haben ihr Verhalten anzupassen, ersuchen wir Sie Menschen mit der Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der
Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Behindertenpass und/oder dem
Ausweis gem § 29b StVO den Klimabonus, unabhängig von ihrem Wohnort, in voller Höhe (€ 200) zu gewähren.


Mit freundlichen Grüßen

Für Präsident Mag. Michael Svoboda
Mag. Bernhard Bruckner

Unterstützung durch BSVÖ

Der Blinden- und Sehbehindertenverband steht hinter der Forderung des Österreichischen Behindertenrates. Menschen mit Behinderungen die auf das Auto angewiesen sind, um mobil und somit selbstbestimmt bleiben zu können, müssen unabhängig von ihrem Wohnort einen Klimabonus in voller Höhe gewährt bekommen.

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