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PARVIS & BSVÖ: Das Recht auf persönliche Mobilität

  • Parvis Mobilität © PARVIS

Der Sommer neigt sich langsam dem Ende zu, viele Menschen kommen aus dem Urlaub zurück, waren mit dem Zug, dem Bus oder anderen Verkehrsmitteln unterwegs. Genau darum, um das Recht blinder und sehbehinderter Bürger_innen auf persönliche Mobilität, geht es im neuen Informationsvideo, erstellt  im Rahmen der Kommunikationsinitiative PARVIS von der Europäischen Blinden Union (EBU) in Kooperation mit etlichen Partnerorganisationen, gefördert von der Europäischen Union.

Persönliche Mobilität

Die Basis für die Forderungen sind im Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention zu finden. Dieser gibt vor, dass  Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen treffen müssen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von betroffenen Menschen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern.

Wichtig ist hierbei auch, dass diejenigen die Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien herstellen, dazu ermutigt werden alle Aspekte der Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Was heißt das insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen?

  • Die meisten blinden und viele sehbehinderten Menschen verfügen nicht über ein ausreichendes Restsehvermögen, um sich sicher und unabhängig mit Hilfe ihres Sehvermögens fortbewegen zu können. Sie müssen daher alternative Techniken erlernen, die den kinästhetischen, taktilen und auditiven Sinn, sowie das Restsehvermögen, nutzen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung eines "Langstocks", eines Blindenhundes, von Sehhilfen und/oder elektronischen Mobilitätshilfen und globalen Positionierungssystemen. Das heißt es muss sichergestellt werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen, die eine Mobilitätsschulung bzw. Schulungen im Umgang mit den Hilfsmitten benötigen, diese von professionell qualifiziertem Fachpersonal erhalten können.
  • Viele blinde und sehbehinderte Menschen sind finanziell nicht in der Lage, die vollen Kosten für Mobilitätshilfen wie z.B. einem aus hochtechnischen Materialien hergestellten Langstock, einer elektronische Mobilitätshilfe oder einen Blindenhund zu tragen. Daher muss Unterstützung für die Bereitstellung, Instandhaltung, Reparatur und Wartung von Mobilitätshilfen gewährleistet werden.
  • Der weiße Stock ist in den meisten, wenn auch nicht allen europäischen Ländern als Symbol für Blindheit anerkannt. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass der weiße Stock diese Bedeutung bekommt, da dies zur Sicherheit blinder und sehbehinderter Reisender beiträgt und darauf hinweist, dass die betreffende Person unter Umständen Hilfe benötigt.

Auch in den nachhaltigen Entwicklungszielen, Ziel 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, finden wir unter Punkt zwei die Forderung nach der Umsetzung von erschwinglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen. Durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen, sollen zugängliche und nachhaltige Verkehrssystemen für alle geschaffen und die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Video online

Video PARVIS "Das Recht auf zugängliche Information" auf YouTube:

 

 

Einleitung:

Dieses Video über die Umsetzung der Rechte blinder und sehbehinderter Menschen auf Zugang zu persönlicher Mobilität verwendet einfach gezeichnete Animationen und Text auf dem Bildschirm, um die verbale Botschaft zu veranschaulichen. Die Animation zeigt die Voraussetzungen, die erforderlich sind, wie z. B. Bahnhofshilfen und Lautsprecherdurchsagen, damit Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen unabhängig und ohne Stress reisen können.

Szene-für-Szene-Beschreibung:

Diese einfache, mit Linien gezeichnete Animation verwendet eine Palette von themenunspezifischen Farben in Orange, Blau und Rosa, um die verbale Botschaft des Videos zu illustrieren.

Die Worte Recht auf persönliche Mobilität erscheinen auf dem Bildschirm in weißen Buchstaben auf blauem Hintergrund.

Ein blauer Umschlag landet in der Hand eines dunkelhaarigen jungen Mannes mit blauem Hemd und orangefarbener Krawatte - eines Politikers.

Neben ihm ein glatzköpfiger Mann mit Schnurrbart, runder orangefarbener Brille und kragenlosem sandfarbenem Hemd mit großen blauen Knöpfen - ein Entscheidungsträger des öffentlichen Verkehrs.

Auf der rechten Seite des Bildschirms eine junge Frau mit langen, dichten, gewellten blauen Haaren und einer runden roten Brille, in einem dunkelblauen Oberteil mit einem kleinen weißen Kragen - eine Journalistin.

Ein blonder junger Mann steigt in sein Auto und fährt eine Straße entlang, die von blühenden Bäumen gesäumt ist.  Vor einem dreistöckigen Haus hält er an.

Ein Zugticket wird über ein angepasstes Gerät 48 Stunden im Voraus gebucht. Eine Sonne wandert über den Himmel, gefolgt vom Mond und wieder von der Sonne, was die unvorstellbaren 24 Stunden darstellt, die ein sehender Autofahrer warten muss, bevor er sein Auto benutzen kann.

Eine Reihe stilisierter weißer Gebäude unterschiedlicher Form und Größe steht für die Grundsätze von Abschnitt 11.2 des Ziels der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, das sich auf Städte und Gemeinden auswirkt; diese Worte erscheinen in der oberen linken Ecke des Bildschirms.

In der Mitte des Bildschirms zieht eine braunhäutige Hand ein Dokument aus einer Reihe von Dokumenten der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heraus. Die Zahl 20, die für Artikel 20 steht, erscheint auf dem Dokument über dem blauen UN-Emblem.

Es erscheinen vier Kästchen, die jeweils ein Symbol enthalten, das die vier Schritte darstellt, die eine blinde oder sehbehinderte Person durchläuft, um unabhängig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen: Ein Fahrplan, ein Kästchen zum Ankreuzen der Reservierung, eine Kreditkarte und ein Fahrschein sowie ein angepasstes Handgerät mit Ton.

Eine dunkelhaarige Frau, die eine Brille trägt, hat Schwierigkeiten, an einem Fahrkartenautomaten im Bahnhof eine Fahrkarte zu kaufen. Ein Fragezeichen in einer Sprechblase erscheint über ihrem Kopf.  Es bleibt bei ihr, während sie auf einem überfüllten Bahnsteig steht, die Fahrkarte in der Hand hält und nicht in der Lage ist, die Abfahrtstafel zu lesen, die sie braucht, um herauszufinden, ob ihr Zug pünktlich ist.

In einem Bahnhof berührt ein junger blinder Mann mit dunklem lockigem Haar und Bart, der einen Rucksack und einen Langstock trägt, eine hüfthohe Braille-Tafel am Fuß einer Rolltreppe und betritt die Rolltreppe.

Ein Bahnhofsmitarbeiter in einer orangefarbenen Warnweste begleitet den blinden Mann durch die Bahnhofshalle zu einer von mehreren Bushaltestellen in einem Busbahnhof.

Ein junger, rothaariger Mann mit Wollmütze und schwarzer Brille steht in einem Bus und hält sich an einer Handschlaufe fest. Zu seinen Füßen sitzt ein Blindenführhund. Der Entscheidungsträger für den öffentlichen Verkehr ist einer der drei Fahrgäste, die im Bus sitzen. Das Symbol eines Lautsprechers veranschaulicht die verbale Botschaft. Der junge Mann hört eine Lautsprecherdurchsage über die nächsten Haltestellen, so dass er an der richtigen Haltestelle aussteigen kann. 

Ein junges blindes Mädchen mit orangefarbenen Zöpfen in einer blauen Latzhose und einem Langstock steht an einer Bahnhofsuhr, als der Zug, mit dem sie angekommen ist, hinter ihr aus dem Bahnhof fährt. Mit einem unsicheren Gesichtsausdruck erscheint ein Fragezeichen in einer Denkblase über ihrem Kopf.

Ein Bahnsteigwärter in schicker blauer Uniform und Schirmmütze kommt auf sie zu und lächelt.

Eine hellhäutige linke Hand hält ein Gerät mit der Überschrift Recht auf persönliche Mobilität über dem Bildschirm, und der Zeigefinger der rechten Hand drückt auf den Teilen-Pfeil. 

Diese Videobotschaft bezieht sich auf das Reisen im Zug, Flugzeug, Bus und in der Straßenbahn.

Alle vier öffentlichen Verkehrsmittel werden durch eine Abbildung dargestellt, jede in einem eigenen Kasten.


Weiterführende Links

UN-Behindertenrechtskonvention Webseite des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html)

Webseite der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs): https://unric.org/de/17ziele/

DANOVA: barrierefrei entlang der Donau

Das EU-Projekt DANOVA, an dem der BSVÖ maßgeblich beteiligt ist, fördert barrierefreies Reisen für blinde und sehbehinderte Menschen. Barrierefreie Services und nachhaltige bauliche Barrierefreiheit sind wichtige Grundlagen der selbstbestimmten Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen. Mehr üder DANOVA erfahren Sie hier: https://www.blindenverband.at/de/projekte/danova

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