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Klage gegen Bildungsministerium: Klagsverband bringt erstmals in Österreich Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich unterstützt Verbandsklage

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz muss allen Schüler*innen mit Behinderungen offenstehen. Nach einer gescheiterten Schlichtung mit dem Bildungsministerium hat der Klagsverband nun am Landesgericht Wien eine Verbandsklage gegen das Bildungsministerium eingebracht. Gegenstand der Klage ist die Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen, die keinen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz haben. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich steht mit anderen Vereinen, die für Inklusion eintreten, hinter der Klage.

 

 

"Obwohl sich Österreich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, allen Kindern denselben gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu gewähren, unterscheidet das Bildungsministerium zwischen Schüler*innen mit Körperbehinderungen und Schüler*innen mit anderen Formen von Behinderung“,

erklärt Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband die Ausgangslage.

In Österreich gibt es für Schüler*innen mit Körperbehinderungen laut eines Rundschreibens des Bildungsministeriums den Anspruch ab einer bestimmten Pflegestufe Persönliche Assistenz für den Schulbesuch zu bekommen. Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen werden in dem Rundschreiben zum Beispiel nicht erwähnt, obwohl sie mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz ebenfalls eine reguläre Schule besuchen könnten.

Für die Eltern dieser Kinder bedeutet das oft, einen jahrelangen zermürbenden Kampf mit den Behörden zu führen, damit ihr Kind in der Schule Unterstützung erhält.

„Mit der Klage wollen wir erreichen, dass alle Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch bekommen und das Ministerium das Rundschreiben dahingehend ändert“, erklärt Theresa Hammer und fährt fort: „Persönliche Assistenz ist eine Maßnahme, die für alle verfügbar sein muss, die sie brauchen und darf nicht vom Goodwill eines Amtes und vom Engagement der Eltern abhängen.“

„Von einer inklusiven Bildungslandschaft könnten wir deshalb in Österreich leider trotzdem noch lange nicht sprechen“, stellt Hammer klar, „aber es wäre eine weiterer Puzzlestein auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt ihre Rechte wahrnehmen können.“

Breites Bündnis

Hinter der Klage steht neben dem Klagsverband der Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands. Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Diese breite Unterstützung zeigt auch, wie groß der Ärger bei den betroffenen Schüler*innen, ihren Eltern und einschlägigen Organisationen bereits ist, weil das Thema Inklusive Bildung vom Bildungsministerium trotz aller menschenrechtlicher Vorgaben in der Praxis nicht ernst genommen wird.

Diskriminierung über den Einzelfall hinaus bekämpfen

Der Klagsverband hat das Recht Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsrecht (BGStG) zu führen. Während sonst nach dem BGStG lediglich Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen können, ermöglicht die Verbandsklage diskriminierende Bestimmungen für ganze Personengruppen zu Fall zu bringen.

Quelle: https://www.klagsverband.at/archives/17650

Unterstützung durch den BSVÖ

Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung ist seit Jahrzehnten eine grundlegende Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich. Deshalb unterstützt der BSVÖ die eingebrachte Klage.

„Chancengleichheit in der Bildung ist essenziell für Chancengleichheit im späteren Leben. Dies gilt natürlich auch für blinde und sehbehinderte Menschen",

so Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich.

Weiterführender Link

Webseite Klagsverband: https://www.klagsverband.at

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