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Behindertenanwalt: Menschen mit Behinderungen als Opfer der Corona-Krise

Im Pressegespräch vom 7. April 2021 fand Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer klare Worte für die Probleme, die sich am Rücken der Corona-Pandemie für Menschen mit Behinderungen in Österreich bildeten. Das Fehlen eines schlüssigen und ganzheitlichen Konzepts im Vorgehen gegen die Pandemie sei ebenso bedenklich, wie die Aussicht auf einen Arbeitsmarkt, dessen Zugang für Menschen mit Behinderungen so schwierig ist, wie nie zuvor.

Für die in Österreich lebenden etwa 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen kommt es durch die Coronapandemie zu Mehrfachbelastungen. Nicht nur ist es die Pandemie selbst, die den Alltag seit über einem Jahr auf verschiedensten Ebenen verkompliziert, auch die zur Pandemiebekämpfung getroffenen Schutzmaßnahmen führen in vielen Fällen  zu weiteren Einschränkungen, die ein selbstbestimmtes Leben empfindlich erschweren.  

Kein einheitliches Vorgehen

Dr. Hofer kritisiert im Pressegespräch, dass das Vorgehen gegen die Pandemie bisher nicht einheitlich geschah, sondern dass die in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kamen; ein strukturelles Problem, das seit Ausbruch der Pandemie nicht gelöst wurde.

Fehlte schon vor der Krise eine schlüssige und für Menschen mit Behinderungen beste Lösung zur Harmonisierung von zum Beispiel der Finanzierung von persönlicher Assistenz, zeigt sich die Thematik später auch in einer Impfstrategie, die nicht von allen Bundesländern gleich gehandhabt wird. Das Fehlen von Barrierefreiheit in wichtigen Anmeldeprozessen und dem Abrufen von Informationen trägt ebenso zur Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen bei, wie das Anwenden von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, die Menschen mit Behinderungen nicht oder nicht im rechten Maße berücksichtigen.

Zusammenfassend heißt es:

Die Behindertenanwaltschaft fordert einen österreichweit einheitlichen, dem individuellen Risiko im Falle einer Covid-Infektion angemessenen, barrierefreien Zugang von Menschen mit Behinderungen zu nachweislich wirksamen und sicheren Impfungen, unabhängig von ihrer Wohnform und Betreuungssituation.

Arbeitslosenmarktsituation bedenklich

Da mit einem Ansteigen der Arbeitslosenzahlen im Allgemeinen und im Besonderen bei Menschen mit Behinderungen zu rechnen ist, steht außerdem die Forderung nach gezielten Fördermaßnahmen, die jene wieder in Beschäftigung bringen sollen, die ihren Job verloren haben und die gefährdete Arbeitsplätze erhalten.

Budgetdefizite, die durch die Bekämpfung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen wachsen werden, dürfen nicht zu Einsparungen öffentlicher Gelder führen, die zur Unterstützung zur Deckung des Lebensbedarfes von Menschen mit Behinderungen gedacht sind.

Dabei muss ein Augenmerk daraufgelegt werden, dass Leistungen für Menschen mit Behinderungen zumindest im bisherigen Umfang erhalten bleiben. Menschen mit Behinderungen, die bereits vor der Krise in vielen Belangen strukturell benachteiligt waren, dürfen nichtdazu herangezogen werden, die Kosten der Pandemie zu tragen   

Weiterführender Link

Behindertenanwalt Webseite: http://www.behindertenanwalt.gv.at/

 

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