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BSVÖ: 16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Kaum eine Frau hat nicht selbst Gewalterfahrungen gesammelt oder kennt zumindest eine andere Frau, die physischer, psychischer oder struktureller Gewalt erlebt hat. Dass Frauen mit Behinderungen in erhöhtem Maß von Gewalt betroffen sind, zeigt, dass auch Österreich ein Problem hat. Darüber müssen wir reden.

 

Mit dem 25. November beginnen jedes Jahr die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Die internationale Kampagne soll für mehr Aufmerksamkeit für ein Thema sorgen, das jedes Jahr aufs Neue für internationale Bestürzung und großes Kopfschütteln sorgt. Dabei ist es weder neu, noch unbekannt.

Kein neuer Trend

Gewalt gegen Frauen ist keine Modeerscheinung. Sie ist auch nicht der Zeit verschuldet. Vielmehr lässt sie sich quer durch die Zeitalter und Kulturen der Welt bestätigen und als Konstante festmachen. Das bedeutet natürlich nicht, dass sie als gegebener Faktor hingenommen werden muss. Ganz im Gegenteil.

Gesetze und noch mehr Gesetze

Theoretisch hat sich an der Stellung der Frau im gesellschaftlichen Kontext in den letzten rund hundert Jahren vieles zum Positiven gewendet – zumindest, was europäische Gesetzgebung betrifft. Praktisch aber hilft der gesetzliche Rahmen nicht gegen versteckte strukturelle Gewalt und gegen verdeckten Machtmissbrauch, der sich in Gewalt gegen Frauen und Mädchen manifestiert. Trotzdem ist es wichtig, als gewalterfahrener Mensch zu wissen, wie die eigene Rechtslage aussieht und wo eindeutige Grenzen abgesteckt werden dürfen und sollen.

Mein Nein ist kein Zustimmen

Das Abstecken von Grenzen gilt selbstverständlich auch für den privaten Bereich, ist aber meist durch komplexe Abhängigkeitsstrukturen erschwert. Partnerschaftliche, familiäre und bekanntschaftliche Verbindungen können so in Gewaltspiralen eskalieren, aus denen sich die Betroffenen kaum aus eigener Hand befreien können. Hier müssen individuale Lösungen gefunden werden, die für die Betroffenen meist mit großen persönlichen Verlusten in Verbindung stehen. Beratungsstellen, Services und Frauenhäuser leisten auf dem Gebiet höchst notwendige Arbeit. Eine Sammlung an Anlaufstellen finden Sie in der Linkliste am Ende des Artikels.

Behinderungen als Freifahrtschein für Gewalt

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in erhöhtem Maß gewalterfahren. Das kann sowohl an strukturellen Abhängigkeitsverhältnissen liegen, wie auch an individueller Gewaltbereitschaft vereinzelter Personen. Die vielschichten Formen der Gewalt, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben, zeigen, wie tiefgreifend gesellschaftliche Missstände verankert sind. Es finden sich zahlreiche spezifische Unterstützungsangebote, wie etwa

(Liste auch online und erweitert um Broschüren unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-mit-behinderungen.html 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) und seine sieben Landesorganisationen setzen sich seit Jahren für die gesellschaftliche Stärkung blinder und sehbehinderter Frauen ein und bieten regelmäßig Kurse und Vorträge zur Thematik an. Informieren Sie sich direkt in Ihrer Landesorganisation unter: www.bsv-austria.at

Weiterführende Links

BSVÖ Projekt Geschlechtergerechtigkeit und die Stärkung von Frauen mit Sehbehinderungen

GEAR: https://www.blindenverband.at/de/projekte/gear

Frauen und Mädchenberatungsstellen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/frauenservice-beratung-und-gewaltschutzeinrichtungen/beratungseinrichtung.html

Anlaufstellen häusliche Gewalt und Stalking: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/frauenservice-beratung-und-gewaltschutzeinrichtungen/gewaltschutzzentrum-und-interventionsstellen.html

Frauen und Mädchenberatung: https://www.frauenberatung.gv.at/

Zusammenschluss Österreichischer Frauenhäuser: https://www.frauenhaeuser-zoef.at

Kompetenzteam Frauen mit Behinderungen des ÖBR: https://www.behindertenrat.at/kompetenzteam-frauen-mit-behinderungen/

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