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Mythen der Barrierefreiheit

Was bedeutet Barrierefreiheit wirklich? Reicht eine Rampe? Sind blinde Menschen nur mit Langstock oder Führhund „wirklich“ betroffen? In der Reihe „Mythen der Barrierefreiheit“ des BSVÖ nehmen wir verbreitete Vorurteile und Falschannahmen unter die Lupe – verständlich, praxisnah und mit einem klaren Ziel: Bewusstsein schaffen.

Denn Barrierefreiheit ist weit mehr als ein Symbol an der Tür. Sie betrifft Informationen, Kommunikation, Orientierung und bauliche Gestaltung gleichermaßen – und sie nützt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern uns allen. Wer Barrierefreiheit breit denkt und konsequent umsetzt, schafft Sicherheit, Selbstbestimmung und echte Teilhabe.

Inklusion passiert nicht von selbst. Sie beginnt mit Wissen – und dem Mut, Mythen zu hinterfragen.

Mit unserer Reihe räumen wir mit verbreiteten Irrtümern auf, erklären, was Barrierefreiheit wirklich bedeutet – und zeigen, warum das Mehr-Sinne-Prinzip und „Design for all“ entscheidend sind. 

Ihre Mythen sind gefragt!
Welche Vorurteile oder Missverständnisse sollen wir als Nächstes unter die Lupe nehmen?

Schreiben Sie uns an pr@blindenverband.at – wir freuen uns auf Ihre Ideen.

Barrierefreiheitspolizei und sprechende Blindenführhunde? Mythen der Barrierefreiheit Teil 1.

Eigentlich ist der Begriff den meisten bekannt: Barrierefreiheit. Was sich aber genau dahinter verbirgt, wissen viele dann doch nicht. Warum es aber nicht nur wichtig ist, den Begriff sondern auch die Auswirkungen von (fehlender) Barrierefreiheit zu kennen, beweist Teil 1 unserer Reihe: "Mythen der Barrierefreiheit".

Mythos 1: Wer sich nicht an die Regel der Barrierefreiheit hält, kann dafür bestraft werden

Schön wär‘s! Nein, es gibt keine Barrierefreiheitspolizei. Barrierefreiheit ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die für alle Menschen mit Behinderungen gedacht werden muss. Somit passiert es schnell, dass gewisse Bedürfnisse oder Anforderungen einfach nicht getroffen werden und dennoch die Rede von Barrierefreiheit ist. Wer Barrieren erkennt, kann sie an verschiedenen Stellen melden, muss aber meist selbst herausfinden, wer zuständig ist. Und auch, wenn es Normen, Richtlinien und sogar Gesetze gibt, existiert nicht das eine offizielle Organ, das fehlende Barrierefreiheit aufspürt, abstraft und einfordert. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht sehr wohl zu Strafen kommen kann, wenn Barrierefreiheit nicht eingehalten wird! Außerdem: alle profitieren von Barrierefreiheit. Denn auch, wer nicht auf sie angewiesen ist, kommt mit baulicher und digitaler Barrierefreiheit sicherer und bequemer durchs Leben.

Mythos 2: Ein Blindenführhund findet jeden Weg.

Wir müssen Sie enttäuschen. Blindenführhunde sind in der Regel weder so klug wie Kommissar Rex, noch so heldenhaft wie Lassie. Auch wenn die Tiere eine sehr aufwendige Ausbildung durchlaufen und eine Vielzahl an Befehlen verstehen und umsetzen können, sind sie kein restloser Ersatz für eine sehende Begleitung auf zwei Beinen. Blindenführhunde finden Treppen, Aufzüge und Sitzplätze und bringen ihre Menschen sicherer durch den Alltag bekannter Wege. Aber natürlich sind sie nicht Google Maps – ihnen eine unbekannte Adresse durchzugeben, wird zwar zu treuem Schwanzwedeln führen, nicht aber ans Ziel…

Ihre Mythen sind gefragt!

Haben auch Sie Mythen und Vorurteile im Sinn, die wir auflösen können? Dann schicken Sie uns Ihre Ideen!

Schreiben Sie an: pr(at)blindenverband.at

 

Reichliche Rampen und Schirm, Charme und Taststock. Mythen der Barrierefreiheit Teil 2.

„Rampe gut, alles gut.“ „Blind ist nur, wer mit Hund und Stock unterwegs ist.“ Solche Annahmen begegnen uns täglich. Doch Barrierefreiheit ist weit mehr als ein Rollstuhlpiktogramm an der Wand – und Blindheit hat viele Gesichter. Inklusion beginnt dort, wo wir genauer hinsehen, zuhören und verstehen, dass Bedürfnisse unterschiedlich sind..

Mythos 1: Rampe gut, alles gut.

Konventionell wird als Pictogramm für Barrierefreiheit ein Mensch in Rollstuhl verwendet. Das Symbol findet sich auf WC-Anlagen für Menschen mit Behinderungen ebenso wie an Wegweisern, die barrierefreie Zugänge zu Gebäuden markieren. Aber auch, wenn die bauliche Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen essentiell ist, umfasst sie noch lange nicht alle Bereiche der Barrierefreiheit, die für alle Betroffenen relevant sind. Eine Rampe über einen Eingang mit Stufen macht das Gebäude noch lange nicht barrierefrei. Menschen mit (und auch ohne) Behinderungen haben unterschiedliche Bedürfnisse, um selbstbestimmt und sicher leben zu können. Als generelle Faustregel für Barrierefreiheit kann das Design for all gelten, bzw. das Mehrsinne-Prinzip. Erst wenn Informationen und die Zugänglichkeit über mehrere Wege erreicht werden kann (auditiv, visuell, taktil) und wenn die bauliche Zugänglichkeit so sicher, selbsterklärend und frei von Barrieren gestaltet ist wie möglich, kann von Inklusion die Rede sein.

Mythos 2: Blinde Menschen sind erst dann richtig blind, wenn sie mit Führhund, Taststock, dunkler Sonnenbrille und Blindenschleife auf der Straße unterwegs sind.

Während Blindheit relativ klar definiert ist (Der Visus beträgt nicht mehr als 0,02. Das Gesichtsfeld ist auf weniger als 5 Grad eingeschränkt), gibt es sehr viele Ausprägungen der Sehbehinderung. Deswegen verwenden betroffene Personen auch unterschiedliche Hilfsmittel. Manche Menschen fühlen sich wohler, wenn sie mit einen Langstock unterwegs sind, andere tragen Brillen, die sie davor schützen, geblendet zu werden, führen sonst aber keine sichtbaren Signale bei sich. Nur wenige Menschen in Österreich haben auch wirklich einen Blindenführhund und nicht alle wollen eine „Blinden“-Schleife tragen. Blinde und sehbehinderte Menschen sind also so individuell unterwegs, wie Menschen ohne Behinderung auch. Wer seiner Umwelt aufmerksam und respektvoll gegenübertrtitt, wird aber auf die Bedürfnisse seiner Mitmenschen reagieren und eingehen können. Auch ohne „klassischer“ Merkmale.

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Digital ist eh genial. Mythen der Barrierefreiheit Teil 3.

Ist alles, was digital angeboten wird, automatisch auch barrierfrei? Eine schöne Vorstellung, aber leider falsch. Aber während analoge Barrieren den meisten einleuchten, sind auch im Digitalen, das so gern als Raum grenzenloser Möglichkeiten gefeiert wird, sind Hürden allgegenwärtig. Denn nur weil Inhalte online stehen, sind sie noch lange nicht zugänglich....

Mythos: Digital ist eh genial

Gut, dass ein Handout auf Papier nicht barrierefrei für blinde und stark sehbehinderte Menschen ist, ist klar. Auch, dass ein gedrucktes Buch, ein Wegweiser an der Wand oder eine Überkopftafel nicht unbedingt förderlich ist. Genau so wenig wie eine rote Ampel (die keine Geräusche von sich gibt) oder ein Fahrplan hinter Glas, ein „erklärendes“ Bild oder ein Film, der nur mit Bild aber ohne Ton Informationen bieten soll. Aber nicht jeder Inhalt, der digital aufrufbar ist, ist auch wirklich barrierefrei. Tatsächlich weisen, laut einer Studie der WebAIM, die eine Million Home Pages geprüft hat, 98,1% mindestens einen Fehler auf, was die WCAG 2.0 Standards betrifft. Im Schnitt finden sich sogar 60,9 Fehler auf jeder Seite! Von wegen barrierefrei!

Fehlen sinnvolle Strukturen im Aufbau der Seite, ordentliche Beschriftungen von Verknüpfungen, Alt-Texte oder sind die Kontraste nicht genügend ausgeführt und führen Links ins Leere, so ist es vorbei mit einer barrierefreien Nutzung. Und das bedeutet, dass blinde und sehbehinderte Menschen, die Seiten nicht mit Maus und via Bildschirm sondern per Screenreader und Tastatur bedienen, schnell anstehen. Dann funktionieren Services nicht mehr, Infos können nicht eingeholt werden oder Bestellungen nicht aufgeben, Tickets nicht gebucht und womöglich Geldgeschäfte nicht anonym und selbstbestimmt durchgeführt werden.

Digital hat Potential und kann, um im Reimen zu bleiben, auch genial sein. Aber dafür müssen Inhalte und Strukturen auch barrierefrei gestaltet sein. Webseiten-Anbieter müssen sich damit auseinander setzen, was notwendig ist, um Barrierefreiheit herzustellen, um wirklich allen Nutzer:innen den Zugriff zu ermöglichen. Sonst endet die scheinbar unendliche Freiheit des  WWW in Diskriminierung…

 

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Mythen der Barrierefreiheit Teil 4

"Geht ein blinder Mensch ins Museum, um sich den Picasso anzusehen..." Was für manche wie der Auftakt zu einem schlechten Witz klingt, ist für andere auf keinen Fall zum Lachen: ja, auch unter blinden und sehbehinderten Menschen gibt es Kunstliebhaber:innen. Und nein, Kunst ist nicht nur was für jede mit perfektem Visus.

Fühlbare Kunst

Chris liebt es, zu malen. Er sei, so sagt er, das blinde Äquivalent zu Beethoven. Der hat irgendwann nicht mehr gehört, was er komponiert, Chris hat irgendwann nicht mehr gesehen, was er malt. Aber das hält ihn nicht davon ab, ins Atelier im Wintergarten zu gehen und dort Farben auf eine Palette zu quetschen. „Wenn ich die Farben rieche, entspannt mich das schon“ , sagt Chris und führt vor, wie er – sechs Jahre nach seiner vollständigen Erblindung – heute malt. Die Farben kommen dick aus der Tube und härten zu tastbaren Strukturen auf der Leinwand aus. Zusätzlich mischt Chris verschiedene Materialien in seine Kunstwerke. Blätter, Steinchen, Flaschenverschlüsse oder auch Knöpfe hat er schon verarbeitet und ist ständig auf der Suche nach neuen Materialien. Und wenn er Zeit hat, liebt er es, ins Museum zu gehen. „Manche Freundinnen und Freunde glauben, ich spinne. Aber mir gibt es viel, zu wissen, dass ich vor einem echten Dürer oder einem Edvard Munch stehe.“

Kunst zuhören

Das Zauberwort ist wieder einmal: Teilhabe durch Mehrsinn. Taktile Modelle von eindimensionalen Bildern, ausgefeilte Audio-Guide-Beschreibungen oder Kunstvermittlung durch speziell pädagogisch geschultes Personal können den Museumsbesuch auch für blinde und sehbehinderte Menschen zum multisensionellen Abenteuer machen.

Aktiv im Museum

Nichts also mit Schweigen und kontemplativer Betrachtung der Bilder über den rein visuellen Weg. Museen, die auf Inklusion setzen, machen Tastbarkeit und Mehrsinneserfahrungen möglich, setzen auf eine umfassende Kunstvermittlung, die auch andere Menschen abholt. Chris geht deswegen gern mit seiner kleinen Nichte ins Museum. „Manchmal machen wir gemeinsam eine Führung für Kinder mit, manchmal lasse ich mir auch von ihr ein Bild beschreiben und höre mir erst später den Audioguide dazu an“, berichtet Chris.

Gerade im musealen Bereich ist eine inklusive und barrierefreie Wissens- und Kulturvermittlung essentiell. Als Einrichtungen mit Bildungsauftrag kann nur so sichergestellt sein, dass niemand der freie und selbstbestimmte Zugang zu Kunst versagt bleibt. Denn die ist bekanntlich für alle da.

Mit dem Aufzug geht’s schneller. Mythen der Barrierefreiheit Teil 5.

Einsteigen, Knopf drücken, ab die Post in den vierten Stock. Wenn es nur so leicht wäre! Mit dem Aufzug zu fahren kann für blinde und sehbehinderte Menschen inzwischen zum Ratespiel werden. Wo werde ich enden? Wird mir eine freundliche artifizielle Stimme das Stockwerk verraten? Und finde ich überhaupt einmal den Lift? Wir übertreiben, meinen Sie? Wir sagen nur: Touchscreens.

Design vor Funktion?

Ja, man könnte auch das Stiegenhaus nehmen und sich dort mehr oder weniger sportlich aktiv die Stufen vorzunehmen. Aber dies steht nun einmal nicht nur Diskussion, wenn es um Barrierefreiheit geht. Problematisch ist ja nicht, dass in Wohnhäusern keine Lifte vorhanden wären – in den meisten renovierten Altbauten und so gut wie allen Neubauten gibt es sie ja. Aber die Bedienbarkeit ist das rote Tuch. Denn während in alten Exemplaren noch gut tastbare Knöpfe das Stockwerk abzählen ließen oder im besten Fall auch taktile Nummern und Braille Beschriftungen für Orientierung sorgten, warten viele moderne Liftanlagen in schlankem Design nur noch mit Touchscreens auf. Und dann wird die Liftfahrt zum Abenteuer.

Doch die Stiegen nehmen?

Ob erster oder fünfter Stock lässt sich da nicht feststellen, wo das Mehrsinnesystem fehlt. Soll heißen: wenn die Stockwerke nur via Touchscreen eingeloggt werden können und jede taktile Haptik sowie das auditive Signal fehlt, kann auch das Stockwerk nur schwer ermittelt werden. Da helfen keine Bergsteigerskills und keine spontanen hellsichtigen Eingaben – fehlende Barrierefreiheit bei Liften ist ein ernstzunehmendes Problem, das beim Neubau und bei Renovierungen unbedingt mitgedacht werden muss.

Normen bitte

Der BSVÖ arbeitete deswegen lange und intensiv an der Installation einer sinnvollen Norm, was die Barrierefreiheit von Liften betrifft. So lief eine Kampagne der Europäischen Blindenunion unter der Leitung von DI Doris Ossberger, damalige Leiterin der Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ zur Abwendung der Annahme einer europäischen Norm, die z.B. Touchscreens in Liften als barrierefreie Lösung erlaubt hätte.

An die neuen Planer*innen

Und jetzt? Zu Fuß gehen?

Nein. Es wird an Lösungen geschraubt und gebastelt. Und wenn die Industrie mit neuen Ideen kommt, die sich dann doch nicht als barrierefrei herausstellen, sind Interessensvertreter*innen gefragt, auf den Plan zu treten und aufzuzeigen, woran es hapert.

Bitte also gleich mitdenken:

  • Lifte müssen gefunden werden, am besten mit taktilen Bodeninformationen versehen und ohne Ziel-Ruf-Schnickschnack.
  • Lifte müssen bedienbar sein. Durch taktile Steuerflächen oder aber andere barrierefreie Lösungen.
  • Lifte müssen im Mehrsinneprinzip ausgestattet sein, sonst werden sie zum großen Mysterium einer Fahrt durch Zeit und Raum.

Geheimnisvolle Linien. Mythen der Barrierefreiheit Teil 6.

Sie befinden sich auf Bahnsteigen, in öffentlichen Gebäuden, an Straßenkreuzungen oder auch ganz unvermutet auf Gehwegen; mysteriöse Linien, gleich mehrere nebeneinander. Woher kommen sie? Wohin führen sie? Und sind sie der richtige Ort, um E-Scooter, Werbetafeln oder Kinderwägen zu parken? Was es mit den Linien auf sich hat und was sich hinter dem Kürzel TBI versteckt, erfahren Sie in sechsten Teil unserer Reihe rund um Mythen der Barrierefreiheit…

Soviel dürfen wir vorab verraten: Taktile Bodeninformation (TBI) in Form von Leitlinien führt nicht bis zum Ende des Regenbogens; aber sie bringen blinde und sehbehinderte Menschen, die sich an ihnen orientieren, ihrem Ziel näher.

So zumindest in der Praxis. Taktile Bodeninformation sollen für Barrierefreiheit und selbstbestimmte Orientierung sorgen. Sie werden dort eingesetzt, wo vorhandene Raumelemente die Funktion (Leitung oder Aufmerksamkeit und oder Warnung) nicht erfüllen können und sind in vielen Räumen als verpflichtende Elemente. Festgehalten wird diese Verpflichtung in der harmonisierten Bauvorschrift OIB Richtlinie 4. Wer es genau wissen will: Vorgaben dazu, was durch dieses Leitsystem allgemein und in Abhängigkeit von der Art der Gebäudenutzung anzubinden ist, enthalten die ÖNORM B 1600, ÖNORM B 1601, ÖNORM B 1602 und ÖNORM B 1603.

Die Wegführung durch Leitlinien hat den Sinn, blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstbestimmte Navigation und Orientierung zu erleichtern und Räume taktil zu erschließen. Mittels Langstock oder auch durch die Fußsohlen wird die Information ertastet und so zum Wegweiser. In der Regel führen die Leitsysteme zu Orten von Interesse, etwa zu Schutzwegen, Eingängen in Gebäude oder Serviceportale, Stationen öffentlicher Verkehrsmittel oder im Inneren von Gebäuden zu Portiersstellen, Aufzügen, Informationspunkten oder weiteren Wegweisern.

Für wen sind Leitlinien nun da? Richtig, für Menschen, die sich an ihnen orientieren. Wofür sind sie nicht gedacht? Um als Abstellfläche für Gegenstände jeder Art zu dienen. Weder Mistkübel noch Fahrräder und schon gar keine E-Scooter haben etwas auf ihnen verloren. Und bitte geben auch Sie darauf acht, auf (womöglich überfüllten) Bahnsteigen nicht am Leitsystem zu stehen. So können Zusammenstöße vermieden werden und blinde und sehbehinderte Menschen unbeschadet an ihr Ziel kommen. In diesem Sinne: Weg frei für Leitsysteme!

Pünktchen und Fingerkuppen. Mythen der Barrierefreiheit Teil 7.

Wer die Braille-Schrift beherrscht, kann mittels Fingerspitzen Informationen lesen. Das will aber erlernt sein und ist nicht jedem blinden oder sehbehinderten Menschen automatisch in die Wiege gelegt, auch wenn das von vielen vermutet wird…

Braille ist eine hochkomplexe, taktile Schrift, im Volksmund auch als „Blindenschrift“ bezeichnet. Ihren Namen hat sie von Louis Braille, der sie in jungen Jahren Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelte und zu einem Standard der Informationsbeschaffung blinder und stark sehbehinderter Menschen machte.
 

Braille zu erlernen ist zwar keine Hexerei, bedarf allerdings der Übung. Um die Punktschrift tatsächlich auch entziffern zu können, ist nämlich Fingerspitzengefühl und Geduld gefragt. In Einrichtungen wie dem Bundes-Blinden Institut in Wien (BBI) wird Braille nicht nur gelernt und gelehrt; hier gibt es auch die entsprechenden Unterrichtsmaterialen. Im Braillezentrum wird man schnell fündig, wenn man auf der Suche nach Information in Braille ist: von Büchern über Zeitschriften in Braille-Schrift, tastbare Pläne, Unterrichtsmaterial bis hin zu Visitenkarten werden hier Braille-Lösungen am laufenden Band produziert.

Mit den LEGO Braille Bricks© brachte der große Spielzeughändler ein Werkzeug auf den Markt, das inklusives Spielen und Lernen gemeinsam verwirklichen sollte. Zuerst exklusiv für Schulen und Bildungseinrichtungen produziert, kooperierte der BSVÖ mit LEGO und versendete die Braille-Steine an alle Bildungshäuser, die im gemeinsamen Unterricht mit den Steinen Spiel, Spaß und Lernen verbanden. Inzwischen können die Braille-Bricks von allen Interessierten käuflich erworben und ins private Lernen mit eingebunden werden.

Der BSVÖ ist mit der Brailleschriftkommission auch auf internationaler Ebene vertreten. Wer von Braille gar nicht genug bekommen kann, wird bei der Europäischen Blindenunion (EBU) schnell fündig: Tauchen Sie mit der Webseite www.livingbraille.eu der EBU in die Welt der Punkte!

Wenn Sie selbst die Brailleschrift lernen oder vertiefen wollen, so wenden Sie sich für laufende Angebote an Ihre Landesorganisation! Alle Landesorganisationen auf einen Klick finden Sie unter: www.bsv-austria.at

Für alle, die noch ein wenig in die Geschichte tauchen wollen: hier kommt der Lebensweg des Louis Braille!

Am Anfang steht der Unfall

Geboren am 4. Jänner 1809 in Coupvray in Frankreich als Sohn eines Sattlers, wuchs Louis Braille mit dem Handwerk des Vaters auf. Als er sich in jungen Jahren mit einem der scharfen Werkzeuge am Auge verletzt, greift die Entzündung auch auf das andere Auge über und lässt den Buben im Alter von 5 Jahren völlig erblinden.

Die Eltern, die Louis dennoch nach Kräften förderten, zeigten sich erfinderisch dabei, dem Jungen das Lesen beizubringen: Hierfür hämmerte der Vater flachköpfige Nägel in Buchstabenform in Hölzchen. Mit zehn Jahren kommt Louis an das Royale Institut für blinde Jugendliche in Paris, wo er erstmals mit einem vom Schulleiter entwickelten Blindenschriftsystem vertraut wird. 

Später, als Louis Braille auch die von Charles Barbier zu Artilleriezwecken entwickelte Codes, die auch in kompletter Dunkelheit entziffert werden konnten, erlernt, entwickelt er mit etwa 13 Jahren sein eigenes System, in das er das bereits Bekannte einfließen lässt und das er unermüdlich überarbeitete.

Bis zum französischen König...

1834 ist er so weit, dem französischen König der Julimonarchie, Louis-Philippe I., die selbstentwickelte Methode vorzustellen. Trotz Interesses Seitens des Monarchen bleibt das System allerdings weiterhin unterschätzt und missachtet. Als Louis Braille 1852 der Tuberkulose erliegt, hat sich das Lesesystem nicht durchgesetzt.

Während Braille als exzellenter Musiker und auch als Lehrer an der Pariser Schule der Blinden durchaus geschätzt und erfolgreich war, gelingt der erste große Durchbruch seiner Methode erst sechs Jahre nach seinem Tode. Das schon zwei Jahre davor endlich von der Regierung als offiziell anerkannte Braille-System wird beim Weltkongress der Blinden als Standardsystem des Lesens und Schreibens festgelegt.

Hundert Jahre nach Braills Ableben, im Jahr 1952, werden seine sterblichen Überreste exhumiert und im Pariser Panthéon zur Ruhe gebettet. Alleine seine Hände bleiben, in Marmor verschlossen, am Friedhof von Coupvray zurück.

 

 

 

 

Natürlich spricht meine Waschmaschine mit mir. Mythen der Barrierefreiheit, Teil 8.

Daheim läuft alles glatt. Als blinder oder sehbehinderter Mensch ist man natürlich so eingerichtet, dass Alltagsroutinen bequem zu lösen sind. Und inzwischen gibt es ja auch echt genügend Möglichkeiten, mit modernen Technologien alles zu regeln. Richtig? Falsch! Barrierefreiheit im eigenen Haushalt ist weder eine Selbstverständlichkeit noch etwas, das sich immer nach den eigenen Wünschen umsetzen lässt. Wir erzählen Ihnen, wie es ist, wenn der Haushalt zum Endgegner wird.

So ein bisschen Haushalt macht sich von allein…
 

…sagen alle, die nicht wissen, mit wie viel Aufwand es ist, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört nicht nur eine passende Möblage, sondern auch die richtige Ausstattung. Richtig heißt in diesem Fall: barrierefrei bedienbar. Denn wenn das Einstellen des richtigen Geschirrspülprogramms zum großen Rätselraten und die Einstellung der Waschmaschine zum Nervenkitzel werden, ist es faul im eigenen (Haus-)Staat.
 

Mehr Knöpfe, mehr Sinne?

Als Faustregel gilt: Ein Gerät, das nur durch einen Sinn kontrolliert, eingestellt und somit bedient werden kann, ist nicht barrierefrei. Irgendeine Gruppe an potentiellen Nutzenden wird also ausgeschlossen. Nur ein Piepton ist zu wenig, um das Schleuderprogramm von der Kochwäsche zu unterscheiden. Nur ein Touchscreen reicht nicht, um als blinder Mensch überhaupt irgendwas sinnvoll auswählen zu können. Und eine Sprachausgabe, die nicht taktil angewählt werden kann, bringt ebenfalls wenig. Mehrsinneprinzip heißt, dass immer mehr als nur ein Sinn angesprochen wird. Taktiles und Auditives zum Beispiel oder vereinfacht gesagt: Drück und Pieps. Oder für andere Nutzer:innengruppen: Drück und Blicklicht. Nur wenn Geräte im Sinne des Universal Designs produziert werden, können sie auch von (so ziemlich allen) bedient werden.

Was ist jetzt mit sprechenden Waschmaschinen?

Ja, es gibt sie, die Haushaltsgeräte mit Sprachausgabe. Aber die Regel stellen sie nicht. Tatsächlich sind barrierefreie Haushaltsgeräte nämlich immer schwieriger zu finden. Gesetzt wird inzwischen auf schlankes, schickes Design, das in der Regel glatte Oberflächen hat. Touchscreens ersetzen dabei tastbare Regler und Schaltflächen und lassen blinde und schwer sehbehinderte Nutzer:innen ratlos und frustriert zurück. Wer ein passendes Gerät sucht, wird oft lange nicht fündig und muss sich schließlich oft mit Kompromissen begnügen. Barrierefrei ja, aber kostspielig, ungünstig dimensioniert oder einfach potässlich; All das nehmen Nutzer:innen mit Behinderungen in Kauf, nur um in den eigenen vier Wänden in Ruhe den eigenen Haushalt verrichten zu können.

Muss das so sein?

Natürlich nicht. Fakt ist aber, dass es so ist und dass der Trend immer mehr in Richtung smarter Geräte geht, die mit Touchscreens und visuellen Bedienfeldern ausgestattet sind. Der BSVÖ hat deswegen das Thema „Barrierefreie Haushaltsgeräte“ zum Fokusthema des diesjährigen Tag des Weißen Stocks am 15.10.2024 gewählt. Produktdesigner:innen und Vertreiber:innen dürfen bei der Planung und Produktion von (neuen) Geräten nicht darauf vergessen, dass ein nicht unerheblicher Teil an Nutzer:innen bei einer rein visuellen Bedienung vor einer Barriere steht. Und noch etwas: Mehrsinne ist für alle Nutzer:innen von Vorteil. Wer schon einmal auf die eine oder andere Weise auch nur vorübergehend motorisch oder in Bezug auf die Sinne eingeschränkt war, weiß das längst. Die Produzentenseite muss es erst lernen…

Weiterführend

BSVÖ Projektseite: Barrierefreie Haushaltsgeräte

Super sicher und geheim – mobiles Bezahlen. Mythen der Barrierefreiheit, Teil 9.

Nie war Bezahlen so easy, heißt es. Man shoppt, an der Kassa holt man lässig das Handy, die smarte Uhr oder die Karte aus der Tasche und wups, schon ist der Zahlungsauftrag auch schon getan. Für blinde und sehbehinderte Menschen endet zwar so das lästige Herauskramen von Scheinen und Münzen, zugleich aber bedeutet es auch eines: neue und ungeahnte Barrieren.

Wisch und weg

Es geht schlichtweg um die Sicherheit des eigenen Geldes. So schnell, wie mit einem Kartenwischen bezahlt werden kann, kann auch Geld vom eigenen Konto verschwinden. Aber auch ganz ohne den Teufel an die Wand zu malen, wie es im Falle geklauter Kontozugänge auf alle Menschen – auch jene ohne Sehbehinderung – betrifft, gibt gerade in puncto Sicherheit ein großes Problem.
 

Pin als Sicherheitsversprechen

„So schnell kann ja nicht abgebucht werden, vor allem, wenn es um größere Beträge geht.“ So lautet ein plausibles Argument für die Sicherheit bargeldlosen Zahlens mittels Karte, Uhr oder anderen Geräten. Und ja, es stimmt natürlich, dass die Eingabe des Pin-Codes eine essentielle Sicherheitsvorkehrung ist. Aber wenn sich besagter Pin nur über einen Touchscreen eingeben lässt, ist es mit der Sicherheit schnell vorbei.

Lücke mobile Zahlterminals

In Restaurants und kleinen Unternehmen geschieht es immer öfter:  Ja, Kartenzahlung ist möglich. Herangetragen wird ein kleines Kästchen, eine mobile Zahlungslösung, die von Mitarbeiter:innen bedient und dann zur Zahlungszeichnung den Kund:innen gereicht wird. Wer hier taktile Knöpfe vorfindet, kann in der Regel problemlos abschließen. Wer allerdings einen blanken Touchscreen zur Bestätigung vor sich hat, kommt schnell in die höchst kritische Situation, den Pin nicht selbst eingeben zu können und hier auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Und wer gibt schon gerne seine Daten aus der Hand? Noch dazu in Situationen, in denen man oft nicht allein ist und von anderen beobachtet werden kann? Richtig: Niemand. Dennoch werden mobile Zahlungsterminals, die nur noch aus einem sehr schlanken Design bestehen, mehr.

Problembewusstsein?

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich steht im Austausch mit Produktanbietern von Zahlungsterminals und auch mit der WKO, um hier Lösungen zu finden. Wichtig ist vor allem, dass sich Anbieter bewusst werden, dass die Eingabe heikler Daten nicht fremdbestimmt passieren darf, sondern dass alle Nutzer:innen selbstständig handlungsfähig bleiben müssen. Nur so ist die Grundlage für persönliche Sicherheit der eigenen Finanzen gegeben.

Leider wurde in den letzten Jahren hier ein fehlendes Problembewusstsein beobachtet, das sich in Zahlungslösungen niederschlägt, die kostengünstig von Unternehmen angeschafft werden können, gleichzeitig aber zu wenige barrierefreie Features aufweisen, um für alle bedienbar zu sein. Auch das Nachdrängen kleinerer Herstellerfirmen wurde beobachtet, die sich in Konkurrenz zur Markpräsenz etablierter (und weithin barrierefreier) Unternehmen, die Zahlungsterminals anbieten, stellen. Das ist an sich eine gute Sache, denn mehr Anbieter können auch immer mehr Lösungen bedeuten. Fallen aber barrierefreie Optionen aus der Planung, weil diese angeblich zu kostspielig in der Umsetzung sind, bedeutet Markvielfalt hier tatsächlich einen Rückschritt. Deswegen ist der Dialog mit Herstellenden und der Wille auch kleiner Unternehmen notwendig, barrierefreie Lösungen konsequent einzufordern.

Weiße Stöcke sind dazu da, andere Menschen aus dem Weg zu räumen. Mythen der Barrierefreiheit, Teil 10.

Der weiße Stock ist neben der Dreipunktschleife und einer Sonnenbrille eines der Merkmale, das viele mit Blindheit verbinden. Alles Klischee? Ja, aber dennoch spielt der Langstock eine wichtige Rolle. Aber wozu dient er eigentlich? Und ist was dran an dem Gerücht, dass er dazu verwendet wird, sich den Weg freizuräumen?

Waffenschein benötigt?
 

Am 15.10. war Tag des Weißen Stockes, ein internationaler Aktionstag. Grund genug, sich einem Mysterium anzunehmen, das rund um den Langstock besteht: die meisten kennen ihn und verbinden mit ihm eindeutig blinde und sehbehinderte Menschen. Aber wie er wirklich zum Einsatz kommt, ist dann schon wieder vielen nicht klar. In einer Umfrage unter Schüler*innen zeigten sich die meisten überzeugt davon, dass der Langstock quasi das weniger gefährliche Äquivalent zur Machete ist, mit der man sich durch unwegsames Unterholz schlagen kann. Ein Schüler war auch der Meinung, der Stock könne im Notfall wie ein Degen eingesetzt werden und Menschen, die rempeln oder unaufmerksam mit den blinden und sehbehinderten Personen umgehen, aus dem Weg duellieren.

Nun, so verlockend das auch klingen mag, müssen wir doch auflösen: der Langstock ist keine Waffe und kommt auch nicht als Instrument zum Einsatz, das dazu geeignet ist, sich den Weg durch Menschenmengen zu mähen.
 

Gehhilfe?

Eine Annahme, die bei der Umfrage auch aufkam, war: Der Langstock ist die schlankere und schickere Ausgabe eines gewöhnlichen Gehstockes. Aber nein, auch das ist falsch. Wer schon einmal einen Langstock in der Hand gehabt hat, weiß, wie biegsam aber filigran er ist. Wer sich zu fest darauf stützt, tut sich und dem Stock keinen Gefallen.

Stockarbeit

Um es kurz zu machen: der Langstock ist ein essentielles Hilfsmittel, das zur Orientierung verwendet wird und die Mobilität verbessert. Mit Hilfe des Stockes kann taktile Bodeninformation (TBI) etwa in Form von Bodenleitlinien erkannt werden und an ihnen entlang navigiert werden. Er hilft aber auch beim Erkennen von Bodenunebenheiten, Gehsteigkanten, Stufen oder Begrenzungen. Außerdem erreicht er Hindernisse im besten Fall, bevor der eigene Körper dagegen kracht. In Pendelbewegung ist er eine Frühanzeige für alles, was einen am Weg erwartet.

Der Umgang mit dem Langstock muss aber gelernt werden und seine Benützung ist kein Garant dafür, dass keine Unfälle geschehen. Durch seine breite Bekanntheit ist er aber auch ein Signal an andere, den Weg freizumachen und bei Bedarf proaktiv Hilfe anzubieten.

Ein wichtiges Signal in weiß!

Der Langstock kann in Teilen auch eine andere, meist helle Färbung haben. Aber in der Regel ist er weiß. Das hat einen guten Grund: der Langstock muss auch für andere Verkehrsteilnehmer:innen ein Signal dafür sein, dass hier ein blinder oder sehbehinderter Mensch unterwegs ist. Somit erfüllt der Langstock im Verkehr eine doppelte, wichtige Aufgabe: einerseits hilft er blinden und stark sehbehinderten Menschen, sich zu orientieren, andererseits hat er Signalwirkung für sein Umfeld.

Der entsprechende Gesetzestext lautet folgendermaßen:
(Auszug aus der Straßenverkehrsordnung)

"§ 3. Vertrauensgrundsatz.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benutzung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist."

Ist der Langstock nicht weiß, kann er auch nicht als „Verkehrsschutzzeichen“ wahrgenommen werden. Für alle, die im Straßenverkehr, als Fußgeher:innen, Rad- oder Rollerfahrer:innen, im Auto oder auch im Rolli unterwegs sind, gilt also: wenn sie eine Person mit weißem Stock wahrnehmen, ist in der Interaktion besondere Aufmerksamkeit gefragt!

Lang oder geklappt?

Die meisten moderneren Modelle können mit wenigen Handgriffen auseinandergenommen und klein gefaltet werden. So lässt er sich zwischendurch bequem verstauen und ist nicht im Weg. Eine speziell verstärkte und gerundete Spitze ist meist ebenso zu finden wie eine elastische Schlaufe am oberen Ende.

Selbstversuch

In Sensibilisierungstrainings können auch Menschen ohne Sehbehinderung erfahren, wie es sich anfühlt, mit Dunkelbrille und Taststock unterwegs zu sein und welche Herausforderungen die Navigation mit dem Langstock mit sich bringen kann. Wir ermutigen Menschen allen Alters dazu, solche Gelegenheit zu nutzen und in einem geführten und geschützten Raum die Erfahrung zu machen, mit Langstock unterwegs zu sein. Die meisten unserer Landesorganisationen bieten Interessierten oder auch Firmenmitarbeitenden die Möglichkeit, an einem Sensibilisierungstraining teilzunehmen. Erkundigen Sie sich hierfür direkt unter: www.bsv-austria.at!

Mein Handy kauft meine Milch, weil es der Kühlschrank befohlen hat. Mythen der Barrierefreiheit Teil 11.

Smart, smarter, barrierefrei? Nein, so weit sind wir noch nicht. Denn auch, wenn das smarte Heim für einige die Lösung zu sein scheint, ist sie für blinde und sehbehinderte Menschen nicht der Weisheit letzter Schluss.

Zugegeben, es klingt verlockend: eine Koppelung aller möglichen Geräte im Haushalt, die dann als gemeinsame Einheit miteinander kommunizieren und auf diesem Weg Aufgaben selbst übernehmen, sich gegenseitig regulieren oder auch einfach nur Arbeit auf vielen Ebenen einsparen. Dass es nicht ganz so einfach ist, wissen alle, die sich genauer mit dem Smart Home beschäftigt haben. Denn auch hier gilt: nur wenn Barrierefreiheit mit eingeplant ist, stehen die Chancen besser, dass es klappt.
 

Ein Handy für alles, alles für ein Handy?

Eine der wichtigsten Grundlagen für das Smart Home, ist das Smartphone. Als Steuerzentrale wird von hier aus eingestellt, justiert, kontrolliert und gekoppelt. Und schon hier zeigt sich eines der Hauptprobleme: Nicht alle sind gewillt oder im Stande, ein Smartphone zu besitzen und zu bedienen. Die Rechnung, das Smartphone als Barrierefreiheitsersatz heranzuziehen, geht also nicht auf. Wenn Anbieter ihre Inhalte nur noch für Smartphonebesitzer zugänglich machen, kann das für einige einen bequemen Zugang herstellen, für andere aber bedeutet es, gar nicht mehr zugreifen und nutzen zu können. Das gilt also auch für das smarte Home. Wenn sich der Herd nicht manuell barrierefrei bedienen lässt, aber sehr wohl über das Smartphone reguliert werden kann, ist das zwar schön für technikaffine Smartphonebesitzer:innen. Aber es schließt all jene aus, die ohne Smartphonebenutzung durch den Alltag kommen wollen/müssen.

Auch ist die Möglichkeit, Geräte zu koppeln, genau das: eine Möglichkeit. Nicht immer ist der (dauerhafte) Erfolg garantiert und auch wenn, Systeme theoretisch immer ausgefeilter und intelligenter werden, sind sie nicht frei von Fehlern. Gerade für blinde und sehbehinderte Nutzer:innen kommen hierzu Bandbreiten von Problemen, die durch fehlende digitale Barrierefreiheit entstehen.

Smartes Home als Zukunftsmusik

Können wir darauf vertrauen, dass in Zukunft die Systeme so gut entwickelt sind, dass sie mehr und mehr für Barrierefreiheit sorgen und das tägliche Leben blinder und sehbehinderter Personen selbstbestimmter machen? Es ist anzunehmen, dass sich auf diesem Sektor sehr viel verändern und entwickeln wird und wir dürfen davon ausgehen, dass die Zukunft viele Verbesserungen auch im Bezug auf Accessibilty bereithält. Diese können aber nur dann sinnvoll erreicht werden, wenn Expert:innen in die Entwicklung mit eingebunden werden und blinde und sehbehinderte Menschen in Planungsprozessen als Feedbackgebende, Tester:innen und auch als Entwickler:innen eingebunden werden. Ja, eine smarte Zukunft ist wahrscheinlich. Aber sie muss erst die Kinderschuhe abstreifen und das kann noch dauern.

Unmusikalisch. Blinde Menschen können doch keine Musik machen. Mythen der Barrierefreiheit Teil 12.

Maria Theresia von Paradis, Stevie Wonder, Joana Zimmer, José Feliciano, Ray Charles und viele mehr haben es vorgemacht: natürlich gibt es sie, die blinden Musiker:innen. Aber wie funktioniert das Musizieren, ohne Noten zu sehen und einstudieren zu können? Mehrere Wege führen ans melodische Ziel, aber so viel schon vorweg: Noten können auch ertastet werden, ob Sie es glauben oder nicht!

Wer sich als Kind tapfer durch die Notenlehre geplagt hat, wer Fingersätze einstudierte und allwöchentlich in die Musikschule pilgern musste, um dort am Leihinstrument das Können zu verbessern, weiß: ein Instrument zu lernen und sich im Notendschungel zurechtzufinden, bedeutet viele Stunden des Übens. Und gerade das Erlernen der schwarzen Pünktchen in ihren Linienbetten, kann zu Beginn zu einer echten Nervenprobe werden. Für viele stellt das Notenlernen aber die absolute Grundlage dar, um Musikstücke spielen zu können. Dazu kommen viele Stunden an Musiktheorie, die das Wissen abrunden sollen.

Natürlich ist es auch möglich, einen viel freieren Weg zu wählen und Musik nach dem Gehör zu spielen. Beispiele für Musiker:innen, die laut eigener Aussage ihr ganzes Leben lang ohne Notenkenntnis ausgekommen sind, gibt es genügend. Und ja, nicht für alle Instrumente gibt es auch ein klassisches Notationssystem. Für viele reicht die Kenntnis der Tonart, um in den Song zu finden – davon können etwa Jazzmusiker:innen ein Lied singen.

Immer an die Partitur halten!

Für klassische Symphonieorchester aber gilt: wer eine Mozart-Symphonie oder eine Bach-Kantate aufführen möchte, tut gut daran, sich an die Noten zu halten.

Wie also kommen Phänomene wie das Blindenorchester zusammen, wenn klassische Notenblätter nicht zum Erlernen herangezogen werden können? Eine mögliche Antwort lautet: Braille!

Ja, es gibt sie, die Braille-Notenschrift. Und sie ist für viele blinde Musiker:innen die Grundlage zum Einstudieren von Musikstücken. Da zum Spielen der meisten Instrumente aber zwei Hände nötig sind, ist das Einstudieren neuer Stücke für manche Musiker:innen in mehrere Schritte aufgeteilt. Manche lernen zuerst die Noten auswendig und übertragen ihre Kenntnis dann in die Praxis. Andere erarbeiten sich die Musik in einem engen Abgleich von Braille-Notenlesen und der Übertragung auf das Instrument.

Barrierefreies Notenmaterial

In letzter Zeit sind verschiedene neue Technologien ausgebaut worden, die das Erlernen von Musik für blinde und sehbehinderte Menschen erleichtern sollen. Leon Lu der Carleton University fasst in einem Artikel den aktuellen Stand der Dinge zusammen:

Sehbehinderte Musikschüler haben mit Hilfe von Bildschirmlesegeräten, die eine Vergrößerung, ein Schwenken und einen hohen Kontrast zur Unterstützung des Notenlesens ermöglichen, Zugang zu Musikpartituren, während neuere Entwicklungen eine freihändige Navigation mit Hilfe eines Fußpedals, sowie eines Heads-up-Displays ermöglichen. Goldstein stellt fest, dass Musikpartituren alternativ in Braille-Musik transkribiert werden können, was es BVI-Musikschülern ermöglicht, Töne, Oktaven und Zeitangaben mit Hilfe von Braille-Zeilen zu lesen.

Für viele Musiker:innen sei das Erlernen via Braille-Noten allerdings zu umständlich. Hierzu heißt es:

Blinde und sehbehinderte Musiker:innen widersetzen sich jedoch dem Erlernen der Braille-Schrift, da sie die Symbole verwirrend und das gleichzeitige Lesen und Spielen von Musik umständlich und unnötig finden. Dennoch müssen sie die ganze Partitur auswendig lernen, um sie spielen zu können.

Die zentrale Herausforderung bei der Zugänglichkeit des Notenlesens liegt in der Modalität der Interaktion, da herkömmliche Hilfstechnologien Klang und Berührung nutzen, um Informationen zu vermitteln, während BVI-Musikschüler ihre Hände und Ohren benutzen müssen, um Musik zu spielen und zu lernen. Eine vielversprechende Entwicklung, die auf der Idee der sensorischen Substitution  basiert, ist ein tragbarer haptischer Handschuh mit Motoren an jedem Finger, die als haptisches Signal vibrieren, um einen Knopf synchron zur Hintergrundmusik zu drücken, was es BVI-Nutzern ermöglicht, das Spiel Guitar Hero zu spielen. Alternativ könnte auch die elektrotaktile Stimulation der Zunge genutzt werden, um Echtzeitinformationen über eine Musikpartitur zu vermitteln. Es gibt auch vielversprechende Entwicklungen.

Orchesterarbeit

Keine Noten, kein Dirigent und dennoch große Harmonie – das kennzeichnet „Blindenorchester“ weltweit. Das britische Orchester „Inner Vision“ wurde 2012 gegründet und ist das einzige Blinden- und Sehbehindertenorchester Großbritanniens, aber auch in Frankreich, Korea, Ägypten gibt es Orchesterformationen, deren Musiker:innen beinahe ausschließlich oder zur Gänze aus Menschen mit Sehbehinderungen bestehen.

Auch in Österreich gibt es seit einigen Jahren mit dem Sonnenorchester ein Salzburger Projekt, das blinde Musiker:innen fördert und in einem Orchester vereint. Das Sonnenorchester gibt jedes Jahr gleich mehrere Konzerte und erfreut sich zurecht großer Beliebtheit. Für kommende Termine und Tickets besuchen Sie:

www.sonnenorchester.at

Kontakt: salzburg(at)sonnenorchester.at

Undankbar! Dir ist echt nicht mehr zu helfen. Mythen der Barrierefreiheit Teil 13.

Sie kennen die Situation. An der Haltestelle wartet eine Frau mit weißem Stock und dunkler Brille. Die U-Bahn fährt ein, alles setzt sich in Bewegung und irgendjemand packt die überraschte Dame am Ellenbogen und befördert sie wortlos in die Bahn. Dass es statt unendlicher Dankbarkeit auf solche Aktionen mitunter Schimpf hagelt, verstehen nicht alle. Dabei wird hier nicht nur die Selbstbestimmung eines Menschen verletzt, sondern auch noch missverstanden, wie echte Hilfe aussehen sollte…

Mitkommen!

Niemand kann es leiden, wenn über den eigenen Kopf hinweg bestimmt wird. Vor allem nicht, wenn man selbst von Fremdentscheidungen direkt betroffen ist. Menschen, die mit Taststock und gelber Dreipunktschleife unterwegs sind und somit schnell als blind oder sehbehindert erkannt werden, kommen regelmäßig in Situationen, in denen Fremde weiterhelfen wollen. Was für sich eine positive Sache ist, kann aber schnell unangenehm werden, wenn vorab nicht miteinander kommuniziert wird. Wer jemand anderen wortlos in eine bestimmte Richtung zieht, drückt oder schleppt, verhält sich übergriffig und kann blinde und sehbehinderte Personen in eine sehr unangenehme Lage versetzten.

Ich mach das schon

Nicht nur beim Navigieren fühlen sich Außenstehende oft in der Pflicht, zu helfen. Auch beim Kauf von Tickets an Ticketmaschinen, beim Einkaufen oder auch in Situationen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit kann es zur ungefragten Übernahme kommen. Bevor aber das Kleingeld für die andere Person aus dem Börsel gekramt wird, ihr das Essen geschnitten, das Handy aus der Hand genommen oder die Krawatte zurechtgezupft wird, ist es besser, das Helfersyndrom kurz zum Halt zu bringen und zumindest nachzufragen, ob Hilfe überhaupt erwünscht ist. Nur die wenigsten Menschen kommen damit klar, wenn ihnen das Gefühl vermittelt wird, etwas nicht alleine zu schaffen. Das gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderungen. Also besser kurz zuwarten, dann Hilfe anbieten und abwarten, wie die Bedürfnisse des Gegenübers wirklich aussehen.

Darf ich’s wagen?

Es wird niemand einen Wutanfall bekommen, wenn ihr oder ihm Hilfe angeboten wird. Wer eine blinde oder sehbehinderte Person entdeckt, die so wirkt, als ob sie Unterstützung benötigen könnte, darf (und soll) sich gerne erkundigen, ob Hilfe erwünscht ist. Ein aufmerksamer Umgang mit seinen Mitmenschen ist immerhin das Schmiermittel im Getriebe der Gesellschaft. Wichtig ist: Kommunikation. Und nicht beleidigt sein, wenn die andere Person (dankend) ablehnt.

Mehr ist mehr. Mythen der Barrierefreiheit Teil 14.

Bei zu detaillierten Weganweisungen steigen die meisten aus. Niemand kann sich die vierundzwanzigste Abzweigung merken, wenn man nach dem Weg fragt und dann den Stadtplan erklärt bekommt. Gerade bei Orientierung und Navigation ist ein Zuviel an Infos meist verwirrend. Das gilt auch für taktile Wegweiser und Leitsysteme.

Großes Durcheinander

Manche Bodenleitsysteme sind das Äquivalent zum Schilderwald. Manchmal sind diese nämlich in mehreren Bauphasen angelegt worden und dementsprechend unterschiedlich gestaltet und ohne Konzept gehalten. Das kann zu Verwirrung und Desorientierung führen.

Vorweg ist uns aber wichtig festzuhalten: Taktile Informationen zu haben ist in 99,9% besser als keine taktilen Informationen zu haben. Was aber sehr wohl zu bekritteln ist, sind sich widersprechende Leitsysteme und taktile Infos, die in solcher Art angebracht sind, dass sie blinde und sehbehinderte Menschen in erster Linie verwirren oder überfordern.

Keinen Plan haben


„Es ist schon vorgekommen, dass taktile Übersichtspläne so detailreich waren, dass ich mich überhaupt nicht zurechtgefunden habe“, sagt Caroline E, die viel unterwegs ist. „Mir sind auch immer wieder Symbole aufgefallen, die ich nicht erkennen konnte. Kleine gepunktete Flächen oder sogar Symbole, die mich auf Toiletten, ein Restaurant oder den Feuerlöscher hätten hinweisen sollen. Ich habe dann später herausgefunden, dass das eine Entscheidung der Herstellerfirma der Übersichtspläne war.  Es hat sich das Designstudio so überlegt, und es wurde umgesetzt.“ Für ihre sehbehinderte Freundin war auch nicht gleich klar, was uns da vermittelt werden sollte. „Einerseits ist es ja löblich, möglichst viel Information auch taktil aufbereiten zu wollen“, fügt Caroline an. „Aber wenn es in der Umsetzung zu dicht wird, dann überfordert es.“

Auch Leitsysteme in Gebäuden haben sie schon aus dem Konzept gebracht. „Da ist es mir schon öfters passiert, dass ich den Leitlinien gefolgt bin, bis ich an einem undeutlichen Aufmerksamkeitsfeld anstand. Oder an einer Markierung, die ich nur schwer deuten konnte. Dann dauerte es ein wenig, bis ich mich neu orientieren konnte.“

Klare Anweisungen bitte

Gute Leitsysteme und taktile Informationen zeichnen sich dadurch aus, als Gesamtkonzept durchdacht und stringent umgesetzt zu sein. Sie sollten klar zu finden und zu erkennen sein und eindeutige Hinweise geben.

Noch einmal soll betont sein: Keine barrierefreie Information anzubieten, ist die schlechtere Lösung. Aber nicht jeder Versuch, Barrierefreiheit herzustellen, endet auch im bestmöglichen Ergebnis. Deswegen ist es wichtig, mit Expert:innen zusammenzuarbeiten und auf die Forderungen und Bedürfnisse betroffener Menschen einzugehen.  

 

Auf Frauen mit Behinderungen wird besonders Acht gegeben. Mythen der Barrierefreiheit Teil 15.

Türaufhalten, in den Mantel helfen, den schweren Koffer aus der Hand nehmen – wer heute noch denkt, dass Frauen als Zielobjekt starker Gentlemen auf Händen getragen werden, irrt nicht nur, sondern tappt auch in alte Klischees. Frauen sind im besonderen Ausmaß von Gewalt betroffen, das zeigen nicht zuletzt die jüngsten Zahlen. Und Frauen mit Behinderungen? Diese sind in der Regel durch Mehrfachdiskriminierung und strukturelle Benachteiligungen in noch höherem Maß Gewalt ausgesetzt.

Mit 25. November beginnen die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Der Aktionszeitraum wird weltweit dazu genutzt, die Tatsache zu beleuchten, dass Frauen vermehrt Ziel von häuslicher, sexueller, körperlicher und mentaler Gewalt sind.

Die Zahlen der Frauenmorde der letzten Jahre zeigen einen steigenden Trend. Waren es 2020 noch 31 Morde an Frauen in Österreich, ist die Zahl jedes Jahr gewachsen: 2021 = 36, 2022 = 39, 2023 = 42 Morde.

Mit 15.11.2024 steht Österreich bei 24 Femiziden und 39 Fällen schwerer Gewalt.

2023 wurden 15.115Betretungs- und Annäherungsverbote von der Polizei verhängt.

(Quelle: https://www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten)

Frauen mit Behinderungen sind besonders häufig Gewalt ausgesetzt. Das kann unterschiedliche Gründe haben, fehlende barrierefreie Strukturen aber tragen einen großen Teil dazu bei, dass Frauen schlechter an notwendige Informationen und Unterstützung kommen. Wenn Frauen sich aufgrund ihrer Behinderung in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Partner:innen und Institutionen befinden, kommt es häufiger zu Gewalterfahrungen auf mehreren Ebenen. Von Mobbing über körperliche Übergriffe, von mentaler bis hin zu sexueller Gewalt berichten Frauen von Behinderungen von einschneidenden Erfahrungen, die ihren Lebensalltag durchziehen.
 

Blinde und sehbehinderte Frauen sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen, die sich sowohl im privaten, wie auch im öffentlichen Bereich negativ auswirkt. Frau M. erzählt, dass sie am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Sehbehinderung von einer Kollegin so lange mental gemobbt wurde, bis sie kündigte. „Es gab keinen anderen Weg mehr und ich wusste mir nicht zu helfen. Meine Kollegin hatte die anderen Mitarbeiter und die Chefin überzeugt, dass ich schlechte Arbeit leiste und absichtlich Dokumente verändert. Das konnte ich nicht sehen, aber die anderen schon.“

Vermehrt kommt es zu Erfahrungen sexueller Übergriffe. „In einem vollen Bus zu fahren, ist oft kritisch“, berichtet Frau Magda. „Sie glauben nicht, wie oft da scheinbar zufällig eine Hand auf meinem Knie, auf meiner Hand oder Schulter oder sogar auf meiner Brust oder meinem Gesäß landet. Manchmal ist es wahrscheinlich unabsichtlich. Aber oft genug ist es pure Absicht. Den Unterschied spüre ich eindeutig.“ Frau Magda hatte nach einem besonders heftigen Erlebnis beschlossen, ihre Zeitpläne zu ändern. Das schränkt sie nun zwar ein, aber sie käme nicht mehr so oft in die Situation, von anderen übergriffig berührt zu werden. Ein Kompromiss, den sie in Kauf nehmen müsse, so die sehbehinderte Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei.

Barrierefreiheit allein kann die verheerenden Probleme von Gewalt an Frauen nicht lösen. Aber sie kann Strukturen für Frauen mit Behinderungen leichter zugänglich machen, die Hilfe und Unterstützung anbieten. Wenn Barrieren bestehen, kann Gewalt weniger schnell verhindert oder vermieden werden.

Der BSVÖ und seine Landesorganisationen setzen sich für den Abbau von Barrieren und für die Stärken von Frauen mit Behinderungen ein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesorganisation nach spezifischer Beratung und nach Unterstützungen: www.bsv-austria.at

 

Du bist blind, du kannst Braille. Mythen der BarrierefreiheitTeil 16.

Wir feiern 200 Jahre Brailleschrift und lassen die Code-Schrift, die der Franzose Louis Braille als 16-Jähriger entwickelte, ein Jahr lang hochleben! Und während die Braille-Schrift ein wichtiges Werkzeug der Barrierefreiheit ist, ist sie auch von vielen Irrglauben und Mythen umgeben. Wir haben uns umgehört und jetzt ist es an der Zeit, einige Mythen zum Platzen zu bringen! Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass alle blinden Menschen automatisch die Brailleschrift lesen können? Wir auch nicht!

Punkt für Punkt ein Kinderspiel?
 

Die Brailleschrift funktioniert als taktile Punktschrift so, dass sie von Menschen, die nicht mittels ihrer Sehkraft lesen können, durch Ertasten gelesen werden kann. Die Anzahl und Anordnung der Punkte, die erhaben in einem Rastersystem gedruckt sind, entspricht einem Buchstaben, einer Buchstabenanordnung, einem Symbol oder auch anderen Informationsträgern. Blinde und stark sehbehinderte Menschen können auf diese Weise auch ohne Augen lesen und Informationen einholen.
Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass automatisch jeder blinde und sehbehinderte Mensch Braille decodieren kann. Die Schrift muss, wie jede andere Schrift auch, erstmals erlernt werden.

Lernbar, nicht automatisch vorhanden

Manche Menschen mit Sehbehinderungen lernen Braille schon in der Schulzeit und werden hier an die Punktschrift herangeführt, während auch ihre restlichen Lese- und Schreibfähigkeiten geschult werden.

Personen, die später im Leben eine Sehbehinderung bekommen haben oder späterblindeten, lernen Braille in Kursen erst zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben.

Unter den Späterblindeten, die erst im hohen Alter aufgrund von Erkrankung oder Unfall ihr Augenlicht verloren, gibt es aber auch viele, die Braille gar nicht mehr lernen.

Braille ist ein Werkzeug zur Barrierefreiheit, aber natürlich keine angeborene Fähigkeit, die jeder erblindete Mensch automatisch in sich trägt.

Supertaster?

Es ist auch ein gängiger Mythos, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung überirdisch gut im Hören, Tasten und Schmecken wären. Natürlich sind die anderen Sinne besonders im Einsatz, wenn der Sehsinn wegfällt und natürlich schulen Menschen, die sich nicht auf den Sehsinn stützen können, ihre restlichen Sinne besonders aufmerksam. Auch müssen Strategien entwickelt werden, um sich im Alltag möglichst sicher und selbstbestimmt orientieren zu können – hierzu zählt der Einsatz der anderen Sinne in besonderem Maße.

ABER: blinde und sehbehinderte Menschen entwickeln keine Superkraft in Sachen Tasten. Das heißt auch, dass nicht jede Person die Braille-Schrift sofort und ohne Probleme lesen kann. Wie immer gilt: Üben macht die Meister:innen und eine Sensibilisierung der eigenen Fingerspitzen ist notwendig, um die Punktschrift schnell und flüssig lesen zu können.

Wer Braille lernen, üben oder verbessern möchte, kann sich bei der eigenen Landesorganisation nach Kursen informieren!

Links:

Hier geht es zu Ihrer Landesorganisation: www.bsv-austria.at

Geheimschrift Braille, nichts für Sehende. Mythen der Barrierefreiheit. Teil 17

Wir feiern 200 Jahre Brailleschrift und lassen die Code-Schrift und lösen einige Mythen, die Braille umgeben, eiskalt auf! Sie denken, Braille ist eine unlösbare Geheimschrift, die nur blinde und sehbehinderte Menschen beherrschen? Dann verraten wir Ihnen ein neues Geheimnis…

Große Rätsel?
 

Vorweg: Ja, die Brailleschrift ist Schrift ein wichtiges Werkzeug der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen. Gelesen wird die Punktschrift mittels Fingerspitzen und dafür ist einiges an Übung notwendig.

Aber auch sehende Menschen können Braille erlernen. Das kann auf zwei Weisen geschehen: Braille kann mit den Fingern gelesen werden – also auf die gleiche taktile Weise, wie sie von Menschen mit Sehbehinderung erfasst wird. Braille kann aber auch visuell erfasst werden, indem die Anzahl und Anordnung der Punkte im Raster gelesen wird.

Für sehende Menschen, die Braille erlernen wollen, ist der visuelle Zugang meist der erste Weg, die Schrift zu erkunden.

Online lernen

In den letzten Jahren sind hierfür auch viele Lern-Tools im Internet aufgekommen. Digital kann Braille so nicht nur übersetzt, sondern auch eifrig geübt werden.
 

Fakoo etwa bietet mehrere Optionen, sich mit Braille auseinander zu setzen. Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum online Braille-Alphabet und zum Lern-Tool: https://fakoo.de/braille-lernen.html

Auf Google Play kann die App Brailliac: Braille Tutor heruntergeladen werden, die verspricht, schnell und effektiv Braille zu erlernen. Hier geht es zur App: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.lukeneedham.brailletutor&hl=de_AT

Auch mit den LEGO® Braille Bricks, kann Braille spielerisch und im Austausch zwischen Menschen mit und ohne Sehbehinderungen erlernt werden. Der BSVÖ ist exklusiver Österreich Partner der LEGO Foundation und bietet unter folgendem Link viele Infos zu den unterhaltsamen Steinen: BSVÖ-Lego

Erkundigen Sie sich außerdem in den Landesorganisationen des BSVÖ nach Kursen, Braille zu lernen! Hier geht es zu Ihrer Landesorganisation: www.bsv-austria.at

 

Mythen der Barrierefreiheit: wer blind ist, dem ist auch das Aussehen wurst. Teil 18

Ein brauner Gürtel zu schwarzen Schuhen geht gar nicht. Und wer Jogginghosen im Alltag trägt, hat die Kontrolle über das eigene Leben verloren – so Karl Lagerfeld. Stimmt es aber, dass es blinden und sehbehinderten Menschen prinzipiell egal ist, was sie anhaben, weil sie es ohnehin nicht sehen können? Natürlich nicht. Den eigenen Kleiderkasten zu organisieren und auf die richtigen Farben zu setzen, kommt aber mit gewissen Herausforderungen …

Kleider machen (auch blinde) Leute
 

Ob man sich für Mode interessiert, ist typabhängig und nicht behinderungsabhängig. Ist es der einen Person wichtig, etwas herzumachen, setzt die andere vielleicht auf besonders ökologische Kleidung. Und die nächste Person möchte sich in erster Linie in der eigenen Wäsche wohlfühlen. Das Vorurteil, dass blinde und sehbehinderte Menschen kein Gespür für Mode und für ihren Kleidungsstil haben, lässt sich dennoch nicht so schnell aus der Welt schaffen.

Und die Farbwahl?

Farben spielen bei der Outfitwahl eine große Rolle und genau hier wird es mitunter herausfordernd. Wer Farben nicht oder nur kaum wahrnehmen kann, ist auf Unterstützung angewiesen, um sich nicht im Farbton zu vergreifen. Beim Einkaufen wird deswegen gerne auf sehende Begleitung gesetzt, die ein Gespür für den eigenen Geschmack hat – Online-Shopping bietet oft recht genaue Beschreibungen der Kleidungsfarben. Ist erst einmal eingekauft, helfen Ordnungssysteme dabei, die Kleidung so zu sortieren, dass sie später perfekt kombiniert werden kann.

Ordnung in Reih und Glied und Farbe

Ein gut sortierter Kleiderkasten erleichtert nicht nur das Suchen und Finden von Kleidung, sondern hilft auch dabei, einen Überblick darüber zu bewahren, was denn da alles im Kasten hängt. Ein Sortiersystem nach Farben oder jeweilige Markierungen helfen ebenso weiter, sich am Morgen nicht jedes Mal stundenlang mit der Kleidungsauswahl beschäftigen zu müssen. Hilfsmittel wie sprechende Etikettenlesegeräte sind für viele eine große Hilfe bei der Organisation des Kleiderkastens. Aber auch Stapel, die nach Farben geordnet sind, können bei einer zielgenauen Auswahl hilfreich sein.
 

Barrierefreie Kleidung?

Noch ist barrierefreie Kleidung ein Nischenthema, das nur von wenigen Designer:innen aufgegriffen wurde. In manchen Ausnahmefällen wird aber inzwischen auf taktile Waschzettel oder Zusatzverpackungen gesetzt, die barrierefreie Infos zu Material, Wachanleitung und Herkunft des Kleidungsstücks bereithalten. Gleichzeitig sind blinde und sehbehinderte Menschen meist sehr gut darin geübt, das rechte Gewand zu finden. Dennoch: Konzepte für mehr Barrierefreiheit sind natürlich immer willkommen!

Spieglein an der Wand

Der Kontrollblick in den Spiegel fällt für blinde und stark sehbehinderte Menschen zwar aus – das bedeutet aber nicht, dass Feedback und Selbstkontrolle nicht dennoch möglich sind.  Ob das Hemd richtig zugeknöpft ist und die Krawatte richtig sitzt, kann ebenso ertastet werden wie die Beschaffenheit von Stoffen, die auf gute Kombis schließen lässt. Kleinere Kleiderschränke mit gut kombinierbaren Teilen, die den Träger:innen bekannt sind, lassen blinde und sehbehinderte Menschen außerdem oft zu Profis werden, was das eigene Einkleiden angeht. Und auch die geschätzte Meinung von anderen kann hilfreich sein. Ob modebewusst oder nicht, wichtig ist schlussendlich, ob man sich in dem, was man trägt, auch wohlfühlt. Das kann dann auch die Jogginghose sein …

Mythen der Barrierefreiheit: Großes Kino ist doch nichts für blinde Menschen. Teil 19.

Popcorn, samtige Sessel und Besucher:innen, die während des Films mit ihren Chipstüten rascheln und nicht die Klappe halten können. Das alles gehört ebenso zum Kinobesuch wie große Emotionen auf der Leinwand, Rundumsound und der Spaß daran, mit anderen ein Erlebnis zu teilen. Wer aber denkt, das audiovisuelle Vergnügen ist doch nichts für blinde und stark sehbehinderte Menschen, der liegt ganz schön falsch …

Vielleicht können Sie sich noch an den ersten Film erinnern, den Sie im Kino verfolgt haben. Dazu gehörte immer auch diese besondere Kino-Atmosphäre, die den Filmabend zu einem aufregenden Besuch machte. Warum soll dieses Erlebnis nicht auch für Menschen geeignet sein, die den Film zwar nicht oder vielleicht nur schlecht wahrnehmen können, aber dennoch das Rundherum genießen wollen?

Mehr Worte als Bilder
 

Was den Kinobesuch für blinde und stark sehbehinderte Menschen erheblich verbessert, ist Audiodeskription (AD). In diesem Verfahren werden Sprachpausen dazu genutzt, zu beschreiben, was eben auf der Leinwand passiert. Der Film wird so von einer rein visuellen Ebene in die Beschreibung geholt und zugänglich gemacht. Bilder entstehen also nicht nur vor unseren sehenden Augen, sondern auch im Kopf, und ein guter Hörfilm kann Inhalt und Atmosphäre des Films auf geniale Weise lebendig machen, auch wenn die Bilder keine primäre Rolle spielen.

App im Ohr

Damit Audiodeskription im Kino gehört werden kann, sind spezielle Apps notwendig, die aktuelle Filme mit AD ausspielen. Mittels Smartphone und Kopfhörern kann so auf einer zweiten Spur der Hörfilmton gehört werden, während über den Raumklang der restliche Filmsound abgespielt wird.

Barrierefreiheit Voraussetzung?

Damit Barrierefreiheit vorangebracht wird und audiovisuelle Medien wie Filme öfters mit Audiodeskription ausgestattet werden, gelten im Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz Richtlinien zur Filmförderung.  Anbieter:innen sollen Inhalte für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen durch Maßnahmen zur Barrierefreiheit erschließen. In Deutschland gilt schon seit dem 1. Mai 2013, dass alle Filme, die von der FFA oder vom Deutschen Filmförderfonds (DFFF) gefördert werden, barrierefrei ausgestattet sein müssen.

Ausgezeichnete Hörfilme

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat den Deutschen Hörfilmpreis ins Leben gerufen. Der Preis zeichnet besonders gut produzierte Hörfilme in verschiedenen Kategorien aus: Spielfilm – Kino, Spielfilm – TV/Mediatheken/ Streaming, Serie, Dokumentation, Filmerbe sowie Kinder- und Jugendfilm. Hier geht es zu den aktuellen Nominierungen und Auszeichnungen 2025: https://deutscher-hoerfilmpreis.de/hoerfilmpreis-2025.html

 Weiterführend

Hörfilmpreis: https://deutscher-hoerfilmpreis.de

RTR Barrierefreiheit Förderungen: https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/mediendienste/rechtsaufsicht/foerderung_der_barrierefreiheit/foerderung_der_barrierefreiheit.de.html

FFA Förderungen und Barrierefreiheit: https://www.ffa.de/barrierefreiheit.html

 

Mythen der Barrierefreiheit: Dann horch dir eben das Hörbuch an. Teil 20.

Literaturliebhaber:innen schwören darauf: Lesen tut gut. Dass auch blinde und sehbehinderte Menschen Freude an Lektüren haben, ist so weit auch klar. Aber nicht immer gibt es auch den richtigen Lesestoff für alle, denn nicht alle Bücher werden auch tatsächlich in barrierefreien Formaten angeboten. Und selbst wenn es ein Hörbuch geben sollte, fehlt ob ein großer Brocken davon. Warum? Wir erzählen es Ihnen …

Da fehlt doch was …?
 

Ein gutes Hörbuch zu produzieren, ist aufwendig und kostet die Verlage nicht wenig Geld. Lesezeit zu reduzieren, bedeutet Einsparen. Gekürzte Versionen sind also keine Seltenheit am Hörbuchmarkt, und so manche Hörer:innen wissen gar nicht, dass ihnen beim Lauschen ein guter Prozentsatz des Buches unterschlagen wurde. Während es vor allem bei sehr umfangreichen Klassikern zu gekürzten und hin und wieder auch sprachlich angepassten Ausgaben kommt, passiert es bei zeitgenössischen Werken zwar eher seltener; Dennoch werden bei Hörbüchern in der Regel nicht alle Informationen mit aufgesprochen, die das physische Buch bietet.
 

Auswahl nach Wahl?

Bedenkt man aber die Vielzahl an gedruckten (literarischen) Werken, ist vergleichsweise die Zahl an entsprechenden Hörbüchern eher gering. Wer für persönliche Lektüren auf Audio angewiesen ist, sitzt also nicht selten am Trockenen. Im Bereich von Sachbüchern und von Fachliteratur wird das Feld noch kleiner. Bei wissenschaftlicher Lektüre kommt man überhaupt in eine Trockenwüste – hier muss auf digitale Versionen vertraut werden. Sollte im Falle von Sachbüchern ein Hörbuch vorliegen, handelt es sich wahrscheinlich um einen Bestseller, der aus nachvollziehbarem Verlagsinteresse zum Hörbuch umgewandelt wurde. Fußzeilen, Anmerkungen und der Literaturanhang sind aber meist kein Teil der Aufnahme.

Bitte eins auf die Lauscher!

Was tun, wenn Audiobücher fehlen, nur in schlechter Qualität oder stark gekürzt vorhanden sind? Nach Möglichkeiten auf die immer häufiger vorhandenen E-Books umsteigen, sofern das Werkzeug zum Lesen vorhanden ist. Oder: In der Hörbücherei erkundigen, ob das Werk vielleicht im Katalog ist. Die Hörbücherei des BSVÖ ist die umfangreichste des Landes und kann dank hervorragender Vernetzung auch auf die Kataloge anderer Bibliotheken zugreifen, um Hörer:innen mit den Wunschwerken zu versorgen. Die sind dann im besten Fall auch in ganzer Länge aufgenommen, inklusive Impressum, Anmerkungen und allem, was eben an Text vorhanden ist.  Und das Beste an der Hörbücherei: Für Mitglieder ist die Benutzung kostenlos! Machen Sie sich hier schlau, ob Sie Mitglied werden können (dies hängt etwa vom Grad der Sehbehinderung ab).

Hier geht es zur Anmeldung

http://www.hoerbuecherei.at/home/hoerbuechereikontakt/anmeldung

Kontakt

Hietzinger Kai 85

A-1130 Wien

Telefon, Telefax, E-Mail

Telefon: +43 1 982 75 84-230
Telefax: +43 1 982 75 84-235
E-Mail: verleih(at)hoerbuecherei.at

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 und von 12:30 bis 16:00
Am Freitag ist die Hörbücherei geschlossen.

Homepage der Hörbücherei: www.hoerbuecherei.at

 

Mythen der Barrierefreiheit: Recycling ist ein Kinderspiel. Teil 21

Inzwischen ist es wahrscheinlich bei den Meisten angekommen: Umweltschutz ist notwendig. Dazu zählt auch, auf die Ressourcen zu achten, Müll zu trennen und Pfandflaschen zurückzugeben und nicht in die Natur zu kippen. Dafür gibt es seit 1. Jänner ein ganz neues Rückgabesystem. Ganz einfach! Oder?

Das neue Pfandsystem, das seit 1. Jänner 2025 auch in Österreich gilt, soll zum Klimaschutz beitragen. Die Idee dahinter: wer für PET Flaschen, Dosen und Glasflaschen extra bezahlt, will sich dieses Geld auch wieder zurückholen. Wer also leeres Verpackungsmaterial dorthin zurückträgt, wo es ordnungsgemäß gesammelt und recycelt wird, bekommt Geld zurück und macht alles richtig.
 

So weit, so gut. Zumindest in der Theorie. In der Praxis holpert es gewaltig im Sechserpack.

„Letztens haben wir eine Gartenparty veranstaltet“, erzählt Manuel, der in seiner Kindheit an beiden Augen erblindete. „Wir haben ordentlich Getränke eingekauft und ich habe dafür natürlich auch Pfand gezahlt. Aber die Rückgabe war dann doch nicht ganz einfach.“ Manuel kennt den Supermarkt und die Wege und war sich sicher, dass alles gut klappen würde. „Ich bin noch am gleichen Abend mit den leeren Verpackungen losgegangen und habe alles zurückbringen wollen. Das war zwar ein Samstagabend, aber bei unserem Supermarkt am Land gibt es eine Rückgabestation am Parkplatz vor dem Geschäft. Bei den ersten Flaschen ist noch alles gutgegangen, dann hat die Station eine Dose nicht mehr genommen. Warum, war mir schleierhaft.“ Kein Wunder, die Fehlermeldung wurde nur am Bildschirm angezeigt, ein Warnton fehlte. Wie sich später herausstellt, waren unter den Gebinden auch welche, die noch nicht ins Pfandsystem fielen. Gäste hatten sie mitgebracht und Markus hatte die Verpackungen mit den eigenen Dosen und Flaschen vermischt. „Ich stand am Automaten und habe die Flasche wieder herausgefischt und es neu versucht und als es dann noch immer nicht ging, probierte ich es mit anderen Dosen. Einige hat der Automat dann aber wieder nicht genommen, weil er sie nicht gleich erkannt hat.“ Das kann passieren, wenn die Verpackung zu schnell eingeworfen wird oder es einen anderen Grund gibt, weshalb der Scanprozess gestört wird. „Die Nerven habe ich aber geschmissen, als der Automat schließlich gar nicht mehr funktionierte. Ich konnte ja auch niemanden um Hilfe bitten, weil der Laden zuhatte.“ Irgendwann, so berichtet Manuel, habe die Rückgabestation dann doch noch den Leergutbon ausgespuckt. „Ich bin dann mit den restlichen Verpackungen wieder nach Hause gegangen und habe sie meinem sehenden Partner hingestellt und gesagt: So, bitte bring du sie zurück!“
 

Wie es Manuel ging, geht es vielen, die Pfand retournieren wollen. Das Hauptproblem ist aber weniger das System an sich, das ja einen guten Zweck verfolgt, sondern die fehlende Barrierefreiheit der Rückgabestationen (Stichwort Touchscreen und fehlende Sprachausgabe). Auch, dass die Pfandflaschen nicht barrierefrei als solche markiert sind, macht den Prozess für blinde und stark sehbehinderte Menschen mühsam.

„Die Alternative ist, dass ich Pfand bezahle und die Flaschen in die gelbe Tonne werfe“, sagt Manuel. „Dann bleibt mir am Ende aber ein Minus in der Geldbörse.“

Der BSVÖ setzt sich für ein barrierefreies Pfandsystem ein und zeigte schon zu Beginn die Probleme auf. Bisherige Verbesserungsvorschläge sind kaum zu den Anbietern und Herstellern von Rückgabestationen durchgedrungen und auch die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH hat nicht dazu beigetragen, die Rückgabe zu erleichtern.

Fakt ist aber:

  • Nicht barrierefrei erkennbar: Nicht alle Getränkeverpackungen fallen ins Pfandsystem. Noch bis Jahresende 2025 dürfen außerdem Produkte in den Verkauf, die noch nicht mit dem Pfandsymbol gekennzeichnet sind, weil sie aus älteren Produktionen stammen.
  • Rückgabe ist nicht barrierefrei (Steuerung via Touchscreen und ohne Audioausgabe)
  • Nicht alle Pfandstationen befinden sich auch im Geschäft. Wenn ein Problem auftritt, wird es blinden und sehbehinderten Menschen erschwert, Hilfe anzufordern (siehe Touchscreen; Mitarbeiter*innen müssen im Geschäft gesucht werden)

Mythen der Barrierefreiheit: Am Schutzweg sind wir im Leo. Teil 22.

Schutzwege tragen es schon in ihrem Namen: Sie geben Fußgänger:innen im Straßenverkehr Vorrang und schützen sie davor, beim Überqueren von Straßen von anderen Verkehrsteilnehmer:innen über den Haufen gefahren zu werden. So die Theorie. In der Praxis sind gerade blinde und sehbehinderte Menschen beim Passieren von Kreuzungen und Straßenquerungen erhöhter Gefahr ausgesetzt, die andere Seite nicht sicher zu erreichen. Warum das so ist und was das alles auch mit einer Verbesserung des Verkehrsflusses zu tun hat, erklären wir in „Mythen der Barrierefreiheit. Teil 22“

Im Straßenverkehr lauern viele Gefahren. Manche offensichtlicher, manche unerwartet. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind diese Gefahrenpotentiale noch größer, was eine erhebliche Konzentration, Übung und nicht zuletzt Vorsicht voraussetzt, möchte man sich sicher und selbstbestimmt von A nach B navigieren. Aber nicht nur geräuscharme Fahrzeuge, die kaum wahrnehmbar sind, rücksichtslos gelenkte E-Roller, die auch auf Gehwegen überraschen, mitten am Gehweg geparkte Gegenstände oder unübersichtliche Verkehrssituationen wie Begegnungszonen können zu Unfällen und Zusammenstößen mit schlimmen Folgen führen. Auch Schutzwege werden mitunter ihrem Namen untreu.

Zebras und Lichtspiele

Schutzwege, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, bestehen aus breiten Querstreifen, die über die Fahrbahn führen, und sind mit einem Verkehrszeichen mit Symbol für den Fußgängerübergang ausgestattet. An manchen Schutzwegen stehen keine Ampeln, viele aber sind auch mit Ampeln ausgestattet.
 

Tick Tack!

Akustische Ampeln machen Straßenquerungen für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer:innen sicherer. In Wien gibt es rund 1330 Verkehrslichtsignalanlagen – so die fachlich richtige Bezeichnung – von denen rund 79 % auch mit akustischen Signalgebern ausgestattet sind. Für Österreich existieren keine veröffentlichten Gesamtzahlen. Generell finden sich in größeren Städten aber mehr akustische Ampelanlagen als im ruralen Bereich. Ein Zebrastreifen ohne akustische Ampelanlage ist für blinde und sehbehinderte Personen zwar eine theoretisch sichere Quermöglichkeit. Fehlt allerdings der Sound, kann auch nicht abgeschätzt werden, wann man gehen oder besser stehen soll. Der Schutzweg allein ist also noch lange nicht barrierefrei, geschweige denn sicher.

Hauptsache, der Verkehr fließt …

Neue Regelungen zum verbesserten Verkehrsfluss machen nun weitere Problemfelder auf. Denn das Abbiegen bei Rot kann zu erheblichen Zusammenstößen führen. Wer ahnt schon, dass es bei einer theoretisch sicheren Grünphasenquerung dazu kommen kann, dass Radfahrer:innen oder sogar PKWs, die eigentlich an einer roten Ampel stehen, dennoch rechts abbiegen dürfen? Die Gefahr, bei einem solchen Manöver übersehen zu werden, weil man sich als Fußgänger:in im toten Winkel befindet oder die Fahrer:innen unaufmerksam, zu schnell oder zu wenig problembewusst unterwegs sind, ist groß. Rechtsabbiegen bei Rot wird deshalb vom BSVÖ seit seiner Einführung aufs Schärfste kritisiert und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Grundsätzlich ist Rechtsabbiegen bei Rot, anders als in den USA oder Deutschland, grundsätzlich verboten. Seit 2019 aber läuft ein Pilotprojekt an ausgewählten Straßenübergängen (dies ist derweil in Wien, Linz, Graz und Salzburg der Fall). In Wien gibt es etwa 654 Ampelanlagen, bei denen das Rechtsabbiegen oder auch Geradeausfahren bei Rot erlaubt ist. Spezielle Schilder bezeichnen die Möglichkeit, bei Rot rechts abzubiegen, wenn zuvor vollständig angehalten und sich versichert wurde, dass das Abbiegen möglich ist, ohne andere zu gefährden. Darauf müssen blinde und sehbehinderte Menschen vertrauen, wenn sie gleichzeitig die Straße queren – eine Voraussetzung, die sichere und selbstbestimmte Mobilität beschneidet.

Einmal rüber, bitte.

Sehende Passant:innen, die blinde oder sehbehinderte Menschen an potentiell gefährlichen Querungen treffen, können anbieten, die Straße gemeinsam zu queren. Vorausgesetzt, die Lage wird vorab durch Kommunikation geklärt, kann das kurze Geleit zur erhöhten Sicherheit beitragen. Wer blinde Personen wortlos am Ärmel packt und über die Straße mitnimmt, ist aber wohl weniger hilfreich unterwegs. Deshalb gilt immer: Beim Reden kommen die Leute zusammen und wer seine Hilfe anbietet und nicht beleidigt ist, sollte sie abgelehnt werden, kann nichts falsch machen.

Verkehr sicherer machen

Der BSVÖ setzt sich für sichere und selbstbestimmte Mobilität im Straßenverkehr ein. Dazu zählt, dass der Ausbau akustischer Ampeln vorangetrieben wird, Schutzwege längere Grünphasen aufweisen, um ein Queren auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu erleichtern, Abbiegen bei Rot zu verbieten, kombinierte Querungslösungen für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen zu entschärfen, geräuscharme Fahrzeuge hörbarer zu machen, E-Roller zu regulieren oder auch Begegnungszonen sicherer zu machen. Und die Schutzwege? Die sind im Idealfall mit einer akustischen Ampelanlage und einem taktilen Bodenleitsystem ausgestattet, um auch wirklich ihrem Namen gerecht zu werden…

 

Mythen der Barrierefreiheit: Blinde können keinen ordentlichen Sport machen. Teil 23.

Von wegen Couchpotato. Von wegen unsportlich. Nur weil der visuelle Sinn fehlt, heißt das noch lange nicht, dass Sport Tabu ist. Im Gegenteil: Blindensport erfreut sich seit jeher großer Beliebtheit und hat kreative Wege gefunden, Bewegung mit Wettkampf zu verbinden. Ob im Teamsport oder als Einzelkämpfer:innen – blinde und sehbehinderte Menschen sind in vielen Disziplinen sportlich aktiv. Manchmal braucht es dafür auch keine speziellen Sportgeräte. Nur hin und wieder einen Bogen oder ein Pferd …

Es rasselt, klingelt und knallt und das in einem Höllentempo. Ringsherum stehen Fans, die anfeuern und jeden Punkt ihrer Champions mit Gejohle feiern. Die Rede ist von Showdown. Kennen Sie nicht?
 

Stellen Sie es sich vor wie Pingpong, nur ohne den federleichten Ball. Beim Showdown treten zwei Spieler:innen gegeneinander an und versuchen, den Ball flach unter einer Mittelbande ins gegnerische Tor eines Tisches zu bugsieren. Mit dem flachen Schläger wird der Ball nicht nur zurückgespielt, sondern auch wie mit einem Schild das eigene Tor verteidigt. Der Ball selbst wird durch lautes Rasseln angekündigt und die Spielenden müssen ihn durch eine Geräuschkulisse lokalisieren, die eine Mischung aus Rollen, Knallen und Heranbrausen ist. Was für ein Vergnügen – solange der Ball nicht die eigene Hand trifft. Aber dafür gibt es dicke Handschuhe, die sich die Spieler:innen zum Eigenschutz anlegen, bevor es losgehen kann.
 

Fad wird es nicht

Ähnlich wie Showdown, das 1977 von einem blinden Kanadier entwickelt wurde, gibt es eine breite Palette an Sportarten, die speziell von blinden und sehbehinderten Menschen adaptiert wurden, um auch ohne Sehsinn ausgetragen werden zu können. Blindenfußball oder auch Goalball, sprechendes Darts und Kegeln sind nur einige Beispiele dafür.  

Abgesehen davon eignen sich auch Kampfsportarten wie Judo für die Ausübung ohne Sehsinn. Wer weniger für den Nahkampf ist, kann aber auch im Zweier-Team sportlich aktiv werden. Laufen, Klettern, Paddeln und Rudern stehen hier ganz oben auf der Liste beliebter Sportarten, die im Tandem ausgeführt werden können.

Auf zu den Paralympics

Blinden und sehbehinderten Menschen stehen mehrere Bewerbe bei den Paralympics offen.  Der deutsche Behindertensportverband listet folgende Disziplinen als paralympisch:

  •  Blindenfußball
  •  Goalball
  •  Para Biathlon
  •  Para Dressursport
  • Para Judo
  • Para Langlauf
  • Para Leichtathletik
  •  Para Radsport
  •  Para Rudern
  • Para Schwimmen
  •  Para Ski alpin
  •  Para Triathlon

Es ist also für jedes Talent etwas gegeben, das die Verbindung aus Bewegung und Wettkampfgeist mit Sehbehinderung und Blindheit möglich macht.

Einfach nur zum Wohlfühlen

Natürlich muss nicht jede Person, die Sport betreibt, auch gleich zu den Paralympics antreten. Wie auch unter Menschen ohne Sehbehinderungen ist Sport für viele blinde und sehbehinderte Menschen ein willkommener Faktor, sich fit zu halten oder auch nach der Arbeit zu entspannen. Wer dazu ganz alleine ein paar Kilometer abspulen will, kann das mit Partner:innen machen oder sich im Fitnesscenter aufs Laufband schwingen. Theo M. genießt es, in seiner Freizeit im Gym zu schwitzen. Dort kennt er die Wege, macht in Spinning-Klassen mit und trainiert an den Hanteln. Die Mitgliedschaft, so Theo, hat ihm ein völlig neues Lebensgefühl beschert. Aber Wettkampftyp ist er keiner. Er macht Sport nur für sich alleine.

Anschluss finden

Gerade Teamsport bietet den Sportler:innen über die Bewegung hinaus ein großes Gemeinschaftsgefühl. Ob nun mit mehr oder weniger Körpereinsatz – Teamsport verbindet. In den Landesorganisationen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes werden unterschiedliche Sportarten angeboten und in regelmäßigen Treffen trainiert. Wer sich aber nicht im Blindenfußball abhetzen möchte und es lieber gemütlicher, aber hochkonzentriert angeht, findet seine Freude eventuell im Kegeln, Darts oder Bogenschießen. Wer sich kräftigen und entspannen mag, ist beim Yoga gut aufgehoben. Und wer seine Gehirnzellen zum Schwitzen bringen will, kann sich im Schach üben. Die Landesorganisationen bieten allen was, unabhängig von Ausdauer und Bizepsgröße.

Weiterführende Links

Angebote der Landesorganisationen finden Sie unter: www.bsv-austria.at

Österreichischer Blindensportverband: https://www.obsv.at/

 

 

Mythen der Barrierefreiheit: Dieses Klo ist barrierefrei. Teil 24.

Es klingt ja einmal ganz gut: Unser Lokal, Hotelzimmer, Eventort, Museum, Arbeitsplatz ist barrierefrei! Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur Inklusion, soweit hat es sich inzwischen schon herumgesprochen, und so verwundert es auch nicht, dass sich diejenigen, die sich der positiven Außenwirkung bewusst sind, mitunter gern mit den Federn der Barrierefreiheit schmücken. Dabei kann von „der Barrierefreiheit“ mit kritischem Blick wohl überhaupt nie die Rede sein. Warum? Wir reden über Klos mit und ohne Barrieren und eine gute Nachricht zum Schluss.

Lassen Sie uns beim barrierefreien Klo beginnen. Zugegeben, nicht der prestigeträchtigste Ort, aber, so mag man wohl mit Recht behaupten, einer der wichtigsten, wenn’s dringend wird. Dabei ist es mit sanitären Anlagen so eine Sache. In Altbauten und älteren Baubeständen oft nachträglich eingebaut und weit entfernt von jeder Barrierefreiheit, ist die Chance, bei Neubauten auf wenige Barrieren zu treffen, schon um einiges höher.
 

Stellen wir uns aber zuerst einmal das typische und gemeinhin als barrierefrei bezeichnete WC vor und schnell wird klar: Für viele ist barrierefrei, was ohne Stufen erreicht werden kann und einen Türrahmen hat, der breit genug ist, damit auch ein Rollstuhl durchpasst. Das ist ja für sich genommen schon einmal nicht schlecht. Sobald das bei einer WC-Anlage der Fall ist, sind einige Grundlagen erfüllt. Aber ist auch schon „die Barrierefreiheit“ erreicht? Leider nein.
 

Zum Glück ist in diesem Fall (und vielen anderen auch) aber so, dass es Normen gibt, an denen sich Planer:innen und Ausführende halten sollten. Bei WCs kommt in Österreich u.a. die ÖNORM B 1600 zur Anwendung, die eine Mindestgröße, Haltegriffe, schwellenlosen Zugang und eine Notrufanlage neben anderen Faktoren anführt und somit eine Orientierungslinie vorgibt, wie die Toilettenanlage gestaltet sein sollte. ÖNORMEN sind aber nicht automatisch auch Gesetze. Verbindlich werden sie meist dadurch, dass sie in Bauordnungen oder OIB-Richtlinien übernommen werden, dass sie in Ausschreibungen oder Verträgen verlangt werden oder Behörden sie als Stand der Technik heranziehen. In der Regel aber werden Normen von gleich mehreren klugen Köpfen entwickelt und getestet und weiterentwickelt, weshalb sie auch bitte nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch umgesetzt werden sollten. Aber noch einmal zurück zum Grundproblem: Nur weil die in der ÖNORM angeführten Faktoren auch tatsächlich mustergültig ausgeführt wurden, heißt es noch nicht, dass das stille Örtchen auch wirklich für alle, die es eilig haben, auch wirklich barrierefrei ist.

Machen wir einen Schwenk in einen ganz anderen Bereich, in dem sich das Problem vielleicht besser fassen lässt: Stellen Sie sich eine Videoplattform im Internet vor. Die Anbieter stellen darauf Erklärvideos für alle zum Streamen zur Verfügung und mit nur wenigen Mausklicks ist man dabei. Weil sie alles richtig machen wollen und sie sich denken konnten, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Video alleine nicht alle relevanten Infos zum Inhalt erhalten, haben sie keine Kosten und Mühen gescheut und eine Audiodeskriptionsspur hinzugefügt. Ist die Plattform schon barrierefrei?

Das kommt drauf an.

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Zugang zum Inhalt der Videos erleichtert. Aber was ist mit gehörlosen Nutzer:innen? Wenn es kein Transkript oder keine Untertitel gibt, gilt „barrierefrei“ nicht auch für sie.

Nun, die Anbieter denken mit und stellen auch Transkript und gut abgestimmte Untertitel zur Verfügung.

Und weil sie sich richtig gut informiert haben, beschließen sie auch, den komplexen Videos eine Beschreibung und Erklärung in Leichter Sprache hinzuzufügen. Haben sie es geschafft?

Noch einmal kommt es darauf an … und tatsächlich, nein! Schon wieder keine hundert Punkte, ja nicht einmal 50! Denn Screenreader-Nutzer:innen können die Videos auf der Plattform nicht anwählen, weil die Webseite nicht nach den gängigen Standards erstellt wurde, weil Links ins Leere führen, Beschriftungen fehlen und sich auch die Audiodeskriptionsspur nicht dazuschalten lässt.

Zurück an den Start oder gleich verzweifelt aufgeben, weil Barrierefreiheit für alle potentiellen Nutzer:innen nie so wirklich vollumfänglich erreicht werden kann? Weder noch!
Denn es sind schon viele wichtige Schritte gemacht worden – dem Ziel, möglichst allen Teilhabe zu ermöglichen, ist man ein Stück näher gekommen. Solange weiterhin daran gearbeitet wird, Lösungen zu finden, sind sie also am richtigen Weg. Nur Mut!

Aber ist das nun eine Tatsache, die wir alle akzeptieren müssen? Dass es bauliche, inhaltliche und digitale Barrierefreiheit immer nur bedingt geben kann?

Es ist Zeit für die gute Nachricht. Jeder Schritt, der Maßnahmen zur Barrierefreiheit berücksichtigt und bestmöglich umsetzt, ist wichtig und trägt zur Teilhabe bei. Es kann nur wenig falsch gemacht werden, wenn informierte Maßnahmen umgesetzt werden. Hier helfen Normen und Standards, die ja ohnehin schon existieren. Hier hilft aber auch der Dialog mit Expert:innen.

Wer konstant daran interessiert ist, an Barrierefreiheit für alle Nutzer:innen zu arbeiten, wird dem Ziel immer näherkommen. Und in manchen, weniger komplexen Fällen wird sie auch erreicht, die goldene Barrierefreiheit für wirklich alle Nutzer:innen.

Wer sich auf dem Weg dahin Kosten und Mehraufwand ersparen will, plant gut voraus und muss dann nicht nachjustieren. Barrierefreiheit ist weder teurer noch aufwendiger. Im Gegenteil. Wer sie in der Planung mitdenkt, erspart sich und allen anderen später Frusterlebnisse, die an Nerven nagen und Kosten verursachen.

 

 

Mythen der Barrierefreiheit. Also meine Webseite ist eh barrierefrei. Teil 25

„Wie? Was? Natürlich ist unsere Webseite für alle Nutzer:innen völlig barrierefrei! Klaro! Unser Unternehmen baut ja auf Accessibility, das steht so auch in unserer Policy. Und wir haben sogar gutes Geld in die Hand genommen, dass die Seite barrierefrei ist, das können Sie uns glauben. Keine Kosten und Mühen gescheut …“ Kennen Sie solche vollmundigen Aussagen? Wahrscheinlich haben Sie so etwas in ähnlichem Wortlaut schon mal gehört oder gelesen. Accessibility ist eine bunte Federkrone, mit der sich viele Unternehmen und Webseitenbetreibende gerne schmücken – nur leider, ohne zu wissen, wie digitale Barrierefreiheit wirklich aussieht und worauf zu achten ist. Darauf angesprochen folgt oft das böse Erwachen …

Frei und grenzenlos verbaut.

Das World Wide Web ist der digitale Ort unbegrenzter Möglichkeiten. So zumindest in der Theorie. Denn auch, wenn wir inzwischen auf mehrere Jahre der Standards zur barrierefreien Nutzung zurückblicken können, bleibt das Internet vor allem eines: Ein Ort der Möglichkeiten und der Barrieren. Der Report des Projekts „WebAIM Million“, das jedes Jahr die unglaubliche Zahl von einer Million Startseiten besucht, hat für 2025 festgestellt, dass 94,8 % aller untersuchten Startseiten gegen die WCAG-Richtlinien verstießen. Erschreckend, meinen wir. Aber nicht überraschend. Digitale Barrierefreiheit bleibt scheinbar nach wie vor für viele ein optionales Feature, das nicht so ganz verstanden wird. Wir sind den drei häufigsten Mythen im Detail nachgegangen:

1.)  Meine Webseite ist eh barrierefrei, weil ich vor zehn Jahren dafür einen Experten engagiert habe.

WCAG-Richtlinien verändern sich zwar nicht grundlegend, aber das Internet ist ein Ort des schnellen Wandels. Was vor einigen Jahren oder auch nur Monaten noch als Standard gegolten hat, ist womöglich schon wieder überholt und funktioniert nicht mehr mit der neuesten Technik. Nur weil bei der Entstehung einer Webseite darauf geachtet wurde, dass alles so halbwegs reibungslos funktioniert, heißt das leider nicht, dass man sich auf den alten Lorbeeren ausruhen kann. Wer seine Seite nicht wartet und aufmerksam kontrolliert, ob bei Neuerungen auch alle Details im Auge behalten wurden, wird früher oder später auf einem Haufen neuer Barrieren sitzen, ohne es zu merken. Und ja, die Pflege ist womöglich aufwendig und zeitintensiv. Aber stellen Sie es sich vor wie einen neuen Haarschnitt. Nur weil sie vor 10 Jahren bei der Friseurin Ihres Vertrauens waren und den neuesten Schrei auf den Kopf gezaubert bekamen, wird sich die Frisur nicht bis in die Gegenwart aktuell und ohne Makel gehalten haben. Regelmäßig fassonieren, trimmen, aussäubern. Oder auf die Digitalisierung umgelegt: regelmäßig dranbleiben, Veränderungen beobachten, nachprüfen und ändern. Dann bleibt auch die Barrierefreiheit erhalten.

2.)  Meine Webseite ist eh barrierefrei, weil wir viel Geld für Accessibility-Overlays ausgegeben haben.

Nein! Nein! Und nochmals nein! Wir verstehen den Reiz von Accessibility-Overlays, glauben Sie uns. Und wenn es die Zauberformel geben würde, die aus einer Katastrophe einer Webseite eine strukturschöne und barrierefreie Traumseite macht, dann nur her damit. Aber leider gibt es sie (noch) nicht. Accessibility-Overlays sind Tools oder Skripte, die Websites nachträglich „barrierefrei machen“ sollen, dabei aber den eigentlichen Code der Seite kaum ändern. Anbieter versprechen schnelle Compliance mit Standards wie den World Wide Web Consortium-Richtlinien WCAG („Web Content Accessibility Guidelines“), haben es – Achtung (begründete?) Unterstellung – aber oft selbst nicht so sehr mit der Barrierefreiheit, sondern wollen ein an sich gut gemeintes Geschäftsmodell anbringen. Die Lösung, die dabei herauskommt, betreibt im besten Fall kleine Schadensbegrenzung, im schlimmsten Fall entstehen durch sie aber neue Barrieren. Unser Tipp: Finger weg von schnellen Halblösungen, die womöglich einen Batzen Geld kosten und dann unbefriedigende Ergebnisse liefern. Lassen Sie sich von Expert:innen beraten (wir empfehlen wärmstens die Screenreader-Tester:innen des BSVÖ!)

3.)  Mein Webshop ist eh barrierefrei, glaub ich.

Webshops sind ein beliebtes Hassobjekt blinder und sehbehinderter Nutzer:innen. Sie warten mit kreativen Fehlern auf, führen in die Irre und machen in Handumdrehen aus Shoppinglust großen Shoppingfrust. Das mag daran liegen, dass E-Commerce technisch komplex ist und Accessibility oft erst spät berücksichtigt wird. Die Ursachen sind meist organisatorisch, wirtschaftlich und technisch zugleich. Noch dazu werden Webshops oft über externe Anbieter in Webseiten eingebunden, wodurch sich Betreibende nicht so sehr in der Verantwortung fühlen, hier auf Barrierefreiheit Acht zu geben. Damit aber alle Nutzer:innen die Services, Dienste und Produkte in Anspruch nehmen können, muss Barrierefreiheit gegeben sein. Prüfen Sie also (mit Expter:innen), ob der Webshop alle Ansprüche erfüllt, bevor Kund:innen frustriert das Handtuch werfen.

Unsere Screenreader-Tester:innen sind zertifizierte Expert:innen, die Ihre Webseite auf Barrierefreiheit hin untersuchen und qualifiziertes Feedback geben. Schreiben Sie uns an barrierefreiheit(at)blindenverband.at und erfahren Sie mehr!

 

 

Mythen der Barrierefreiheit. Beschwer dich halt beim Salzamt. Teil 26.

Menschen mit Behinderungen erleben Diskriminierung. Täglich und in allen möglichen Lebenssituationen. Das Gefühl vermittelt zu bekommen, kein „normaler“ Teil der Gesellschaft zu sein, nicht gleichwertig, sondern als irgendwie kompliziert und speziell gesehen zu werden, ist fatal. Dass dadurch Ausbildungen erschwert werden, Jobs in weite Ferne rücken, Dabeisein und Mitmachen unmöglich wird, ist nicht bloß schade. Es verstößt gegen bestehende Gesetze und es ist vor allem eines: vermeidbar.

„Geh, reg‘ dich deswegen doch nicht so auf.“ … Das ist ein Satz, den Menschen mit Behinderungen hin und wieder um die Ohren geklatscht bekommen, wenn sie an eine Barriere stoßen und sie ihren Unmut kundtun. „Reg‘ dich nicht so auf“ kommt einem Maulkorb gleich, den sich eigentlich niemand umschnallen lassen möchte. Und das (im wahrsten Sinne des Wortes) zurecht nicht. Denn wer aufgrund einer Behinderung diskriminiert wird, darf – und soll – sich beschweren. Und im besten Fall das eigene Recht auch durchsetzen können. Aber auch im kleinen Rahmen, der nicht gesetzlich geregelt ist, kann eine Beschwerde einen Unterschied machen.

„Tut uns leid, das geht nicht.“

Wenn ein Satz mit „Tut uns leid“ eingeleitet wird, ist das Ende schon abzusehen. Was folgt, ist eine Absage, ein Schulterzucken. Es gebe nun mal keinen barrierefreien Zugang. Oder: Das System könne leider nur über einen Touchscreen bedient werden. Oder: Das Video hat leider keine Audiodeskription und auch kein Transkript. Die Kaffeemaschine gibt es nur als Modell ohne taktile Bedienflächen, die Plattform zum Buchen von Tickets ist im Moment leider noch nicht so richtig barrierefrei, das Unternehmen kann leider niemanden anstellen, der eine Sehbehinderung hat oder gar blind ist. Die Liste lässt sich nach Belieben erweitern. Ein „Tut uns leid“ ist aber auch deswegen so ärgerlich, weil es einen Zustand zu akzeptieren scheint, an dem nun eben nicht gerüttelt werden könne. Hier sind die Schotten dicht. Was also tun, wenn der altbekannte Salmon die Antwort auf eine Anfrage oder die Meldung eines Problems ist? 
Das kommt wohl auf die Art der Barriere an. Ob ein rechtliches Vorgehen in Frage kommt, muss von Situation zu Situation bestimmt werden. Was aber immer zumindest die Chance auf ein Umdenken einleitet, ist es, das „Tut mir leid“ nicht unwidersprochen stehen zu lassen. In vielen Situationen bringt es zwar nichts, die andere Person mit dem gebührenden Zorn und Frust zu überhäufen, aber zu artikulieren, weshalb das Fehlen von Barrierefreiheit hier zu einer Diskriminierung führt, kann zumindest für erhöhte Sensibilisierung sorgen. In einigen Fällen steht Unwissenheit vor Ignoranz und manchmal hilft es, auf ein Problem aufmerksam zu machen, Geschäftsleitung und entscheidungstragende Organe zu informieren. Ist das lästig? Definitiv. Ist es frustrierend, weil solcherlei Nachrichten leider viel zu oft nur weitere „Tut-uns-Leid“-Ketten auslösen? Leider ja. Gibt es dazu Alternativen? Manchmal ja.

Das muss ich nicht auf mir sitzen lassen

Manche Situationen werden Diskriminierungserfahrungen gemacht, gegen die rechtlich angegangen werden kann, denn die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist verfassungsrechtlich garantiert. So sind in Österreich alle Menschen mit Behinderung durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie – im Arbeitsleben – durch das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) vor Diskriminierung geschützt. Ob eine Benachteiligung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen, im öffentlichen Verkehr, in der Freizeit, bei Veranstaltungen oder am Arbeitsplatz erfolgt – Betroffene haben, so zumindest in der Theorie, das Recht, sich gegen die Diskriminierung zu wehren. Wichtig, so raten Expert:innen, sei es zunächst, den Vorfall möglichst genau zu dokumentieren. Dazu gehören Datum, Uhrzeit und Ort des Geschehens, E-Mails, Voicemails sowie die Namen möglicher Zeug:innen. Alles, was später als Beweis für eine Diskriminierung vorgezeigt werden kann, kann dabei helfen, Recht durchzusetzen und Prozesse zu beschleunigen.

Eine zentrale Anlaufstelle ist der Sozialministeriumservice. Dort kann kostenlos ein Schlichtungsverfahren beantragt werden, das in den meisten Fällen Voraussetzung für eine spätere Klage ist. Ziel der Schlichtung ist es, gemeinsam mit der verantwortlichen Person oder Einrichtung eine außergerichtliche Lösung zu finden. Eine anwaltliche Vertretung ist dafür nicht erforderlich. Betroffene können sich jedoch von einer Vertrauensperson oder der Behindertenanwaltschaft begleiten lassen. Während des Schlichtungsverfahrens werden gesetzliche Fristen grundsätzlich gehemmt, sodass keine Ansprüche verloren gehen.

Neben dem Sozialministeriumservice unterstützt auch die Behindertenanwaltschaft Menschen mit Behinderungen durch unabhängige Beratung und rechtliche Information. Sie hilft bei der Einschätzung, ob eine Diskriminierung vorliegt, begleitet auf Wunsch das Schlichtungsverfahren und informiert über weitere rechtliche Möglichkeiten.

Unvereinbar?

Führt die Schlichtung zu keiner Einigung, kann der Anspruch vor Gericht geltend gemacht werden. Je nach Einzelfall kommen Schadenersatz für materielle Schäden sowie eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung in Betracht. Bei einer diskriminierenden Belästigung sieht das Gesetz einen Mindestschadensersatz von 1.000 Euro vor. Im Arbeitsleben können darüber hinaus Ansprüche bestehen, die auf die Herstellung eines diskriminierungsfreien Zustands gerichtet sind, etwa durch angemessene Vorkehrungen oder die Beseitigung von Barrieren, sofern dies rechtlich zumutbar ist.

Für Betroffene gelten im Verfahren Beweiserleichterungen: Sie müssen die Diskriminierung lediglich glaubhaft machen. Anschließend ist es grundsätzlich Sache der Gegenseite nachzuweisen, dass keine unzulässige Benachteiligung wegen einer Behinderung vorlag. In Fällen, die zahlreiche Menschen mit Behinderungen betreffen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Verbandsklagen erhoben werden.

Sicheres Recht?

Was am Papier nach gemähter Wiese aussieht (eine Diskriminierung liegt klar vor und wird entsprechend als solche verurteilt), ist in der Praxis oft ein langer und mühsamer Weg, den sich Betroffene nicht selten dreimal überlegen. Auch wenn für die Einleitung und Durchführung des Schlichtungsverfahrens keine Verfahrensgebühren anfallen, sind Schlichtungen mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Anfahrten, Beratungen im Vorfeld, der emotionale Aufwand – dies alles muss mitbedacht werden. Und oft sind Schlichtungen erst der Beginn einer langen Kette von Gerichtsterminen. Denn endet eine Schlichtung ohne Einigung, bedeutet das nicht, dass festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung vorliegt. Mit der Feststellung kann die betroffene Person anschließend ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen.

Beschwerde und Protest mit Geschichte

Wo Unrecht und Diskriminierungen vorliegen, darf auf den Tisch geschlagen werden. Die Behindertenbewegung war immer auch eine Protestbewegung, die sich gegen vorherrschende Umstände zur Wehr gesetzt hat. Forderungen wurden artikuliert, Gespräche geführt, Missstände immer und immer wieder beim Namen genannt und aufgezeigt. Auch heute noch sind Proteste und Beschwerden notwendig, um etwas weiterzubringen. Dass sie Zeit, Energie, Nerven und oft genug auch Geld kosten, steht auf einem anderen Blatt. 
Würden Inklusion und Barrierefreiheit, Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander selbstverständliche Bestandteile der Gesellschaft sein, könnten viele Beschwerden vermieden und Nerven geschont werden. Vor allem aber könnten Chancen wachsen.

BSVÖ-Service: Kostenlose Rechtsberatung

Der BSVÖ bietet in Kooperation mit der Kanzlei Templ kostenlose Rechtsberatung an. Nähere Infos dazu erhalten Sie per Mail an office(at)blindenverband.at.