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Mitglied werden

Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverband

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft!
Als Mitglied in einer der Landesorganisationen profitieren Sie von Beratung, Unterstützung, Vernetzung und einer starken Stimme für Inklusion und Barrierefreiheit.

Wer kann Mitglied werden?

Eine ordentliche Mitgliedschaft ist möglich für Personen, die:

  • blind oder hochgradig sehbehindert sind
  • ihren Wohnsitz in Österreich haben
  • die Voraussetzungen gemäß den Statuten des jeweiligen Landesverbandes erfüllen

Darüber hinaus bieten viele Landesorganisationen fördernde oder unterstützende Mitgliedschaften für Angehörige, Freund:innen und interessierte Personen an.

Die Einstufung erfolgt in Österreich nach dem Bundespflegegeldgesetz und wird so auch vom Sozialministeriumservice herangezogen. 

Hochgradig sehbehindert

Als hochgradig sehbehindert gilt, wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur eine Sehleistung mit

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,05 (3/60) ohne Gesichtsfeldeinschränkung hat oder

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,1 (6/60) in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie hat oder

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,3 (6/20) in Verbindung mit einer Hemianopsie hat oder

  • einem Visus von kleiner oder gleich 1,0 (6/6) in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung hat.

Blind

Als blind gilt, wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur eine Sehleistung mit

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,02 (1/60) ohne Gesichtsfeldeinschränkung hat oder

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,03 (2/60) in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie hat oder

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,06 (4/60) in Verbindung mit einer Hemianopsie hat oder

  • einem Visus von kleiner oder gleich 0,1 (6/60) in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung hat.

Eine genaue Bestimmung sollte mit Fachkräften abgeklärt werden, bevor ein Eintrag im Behindertenpass erfolgt. Lassen Sie sich in Ihrer Landesorganisation beraten - wir sind für Sie da! 

Voraussetzungen

  • Nachweis der Sehbehinderung oder Blindheit
    (z. B. ärztliches Gutachten, Behindertenpass oder gesetzliche Einstufung)
  • Wohnsitz in Österreich
  • Anerkennung der geltenden Statuten
  • Entrichtung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags
    (die Beitragshöhe ist abhängig vom jeweiligen Landesverband)

So werden Sie Mitglied

  1. Kontaktaufnahme
    Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige BSVÖ-Landesorganisation.
  2. Beratungsgespräch
    In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch werden Ihre Situation, Ihre Bedürfnisse sowie offene Fragen geklärt.
  3. Beitrittserklärung
    Sie füllen das Beitrittsformular aus und übermitteln gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise.
  4. Aktivierung der Mitgliedschaft
    Nach Bestätigung Ihres Antrags und Einzahlung des Mitgliedsbeitrags sind Sie ordentliches Mitglied des BSVÖ.

Die Aufnahme und laufende Betreuung erfolgen in der Regel über die Landesorganisationen. Der BSVÖ fungiert als bundesweiter Dachverband.

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der jeweiligen Landesorganisation festgelegt.
Je nach Bundesland sind Ermäßigungen oder soziale Staffelungen möglich.

Ihre Vorteile als Mitglied

Beratung & Unterstützung

  • Sozial- und Rechtsberatung
  • Unterstützung bei Behördenwegen
  • Beratung zu Ausbildung, Beruf und Alltag
  • Information zu Hilfsmitteln und assistiven Technologien

Bildung, Training & Hilfsmittel

  • Mobilitäts- und Orientierungstraining
  • Schulungen zu lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Kurse (z. B. Brailleschrift, digitale Anwendungen)
  • Information über Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Medien & Information

  • Zugang zu barrierefreien Medien
  • Nutzung von Hörbücherei-Angeboten
  • Mitgliederinformationen und Fachpublikationen

Gemeinschaft & Austausch

  • Teilnahme an Selbsthilfegruppen
  • Veranstaltungen, Ausflüge und Freizeitangebote
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen

Interessenvertretung

  • Vertretung Ihrer Interessen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
  • Einsatz für Barrierefreiheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe
  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung im Verband

Kontakt & weitere Informationen

Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ)
Hietzinger Kai 85
1130 Wien

Telefon: 43 1 982 75 84 - 201

Mobil: 0043 664 188 38 53

Mail: office(at)blindenverband.at

Webseite: www.blindenverband.at

Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung direkt an die BSVÖ-Landesorganisation in Ihrem Bundesland.