FAQs - Ihre Fragen

Sie haben Fragen? Wir haben die häufigsten für Sie zusammengestellt.
Sie erreichen uns aber natürlich auch persönlich via Telefon oder Email.
Hier sind die wichtigsten Kontakte:
Generelle Fragen zum BSVÖ
Dr. Sonja Loidl
Mail: office(at)blindenverband.at
Telefon: 0043 1 982 75 84 – 201
Mobil: 0043 664 188 38 53
Fragen zur Barrierefreiheit
Kompetenzstelle für Barrierefreiheit
DI Eva Etzenberger
Mail: barrierefrei@blindenverband.at
Telefon: 0043 1 982 75 84-203
Fragen zur Hörbücherei
Telefon: 0043 1 982 75 84-230
E-Mail: verleih(at)hoerbuecherei.at
Fragen zu internationalen Kooperationen und Projekten
Referat für internationale Zusammenarbeit
Mag.a Stefanie Steinbauer, BBA
Mail: international(at)blindenverband.at
Telefon: 0043 1 982 75 84 - 204
Fragen zur Pressearbeit, Terminen, Testamentspende Vergissmeinnicht
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Iris Gassenbauer, BA
Mail: iris.gassenbauer(at)blindenverband.at
Telefon: 0043 1 982 75 84-202
Kontakt zu Ihrer Landesorganisation
Wenn Sie spezifische Fragen zum Angebot, dem Programm und den Serviceleistungen Ihrer Landesorganisation haben, wenden Sie sich direkt an Landesorganisationen
Ich habe eine Sehbehinderung – wie kann mir der Blinden- und Sehbehindertenverband helfen?
Wir setzen alles daran, dass Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit ihren Alltag möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu gestalten können, Beratung und Unterstützung bekommen und Gemeinschaft im Verband finden.
Neben vielen anderen Services und Angeboten sind wir in folgenden Bereichen für Sie da:
- Sozialleistungen, Pflegegeld und Behördenangelegenheiten
- Hilfsmittel für Alltag, Beruf und Freizeit
- Orientierung und Mobilität
- Ausbildung, Beruf und berufliche Rehabilitation
- Barrierefreie Technologien und digitale Hilfsmittel
- Freizeit-, Sport- und Gemeinschaftsangebote
- Fragen rund um das Leben mit einer Sehbehinderung oder Blindheit
Auch Angehörige können sich beraten lassen und erhalten Informationen zu Unterstützungsangeboten.
Wenn Sie erst kürzlich die Diagnose einer Sehbehinderung erhalten haben oder sich Ihr Sehvermögen verändert hat, helfen Ihnen die Landesorganisationen dabei, die nächsten Schritte zu planen und passende Angebote zu finden. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse besprochen werden.
Hier geht es zu den Landesorganisationen.
Wo und wie vereinbare ich ein erstes Beratungsgespräch?
Ein erstes Beratungsgespräch beim können Sie ganz unkompliziert telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Beratung richtet sich an blinde und sehbehinderte Menschen ebenso wie an Angehörige und Bezugspersonen.
Wenden Sie sich hierfür am besten an die Landesorganisation, die in Ihrem Bundesland tätig ist.
Hier geht es zu den Landesorganisationen.
Ab wann gelte ich als sehbehindert?
Es gibt mehrere Wege, eine Sehbehinderung zu bestimmen und sie hängen davon ab, nach welchen Kriterien diagnostiziert wird.
Grundsätzlich lautet die kurze Antwort:
In Österreich ist für den Grad der Sehbehinderung (GdB), welcher in Prozent angegeben wird, die Sehschärfe/Sehleistung (Visus) beider Augen entscheidend. Diese beschreibt, wie gut das Auge Muster oder Konturen erkennen kann. Aber Achtung: in Österreich ist der Grad der Sehbehinderung nicht gleichzusetzen mit der Sehbehinderung nach Bundespflegegeldgesetz.
Eine Einstufung ist für betroffene Menschen zu empfehlen, da sie dadurch Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erlangen.
In Österreich wird die Diagnose einer Sehbehinderung gesetzlich geregelt. Für die Diagnose des Grads der Sehbehinderung ist die Sehschärfe (der sogenannte Visus) beider Augen entscheidend. Genauer: Gemessen wird auf dem Auge, das besser sieht und mit der bestmöglichen Korrektur ausgestattet ist. Je nachdem, wie gut der Visus auf diesem besseren Auge ist, entscheidet sich auch der Grad der Sehbehinderung. Für Österreich gilt eine Person dann als sehbehindert, wenn die Sehschärfe am besseren Auge trotz optimaler Korrektur höchstens 30 % beträgt.
Aber Achtung! Auch eine mögliche Gesichtsfeldeinschränkung wird hier berücksichtigt!
Einstufung nach Bundespflegegesetz
Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) ist die Grundlage für die Einstufung für den Erhalt des Pflegegeldes. Das BPGG regelt nämlich die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, um pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten.
Im § 4a. wird die genaue Einstufung nach Visus-Grad festgehalten:
(4) Bei hochgradig sehbehinderten Personen ist mindestens ein Pflegebedarf entsprechend der Stufe 3 anzunehmen. Als hochgradig sehbehindert gilt, wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur eine Sehleistung mit
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,05 (3/60) ohne Gesichtsfeldeinschränkung hat oder
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,1 (6/60) in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie hat oder
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,3 (6/20) in Verbindung mit einer Hemianopsie hat oder
- einem Visus von kleiner oder gleich 1,0 (6/6) in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung hat.
(5) Bei blinden Personen ist mindestens ein Pflegebedarf entsprechend der Stufe 4 anzunehmen. Als blind gilt, wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur eine Sehleistung mit
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,02 (1/60) ohne Gesichtsfeldeinschränkung hat oder
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,03 (2/60) in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie hat oder
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,06 (4/60) in Verbindung mit einer Hemianopsie hat oder
- einem Visus von kleiner oder gleich 0,1 (6/60) in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/110/P4a/NOR40019285
Ob Sie nach diesen Kriterien sehbehindert sind, kann nur von Fachleuten festgestellt werden. Ihre Augenärztin oder Ihr Augenarzt ist die beste Anlaufstelle.
Wenn Sie sich davor schon beraten lassen wollen, um Fragen zu klären, stehen wir Ihnen in unseren Landesorganisationen zur Verfügung!
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind und die Angebote des nutzen möchten, können Sie eine Mitgliedschaft beantragen.
Der erste Schritt ist eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Landesorganisation. Dabei erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen und dem Ablauf der Anmeldung. In der Regel wird ein Nachweis über die Sehbehinderung benötigt.
Als Mitglied profitieren Sie von vielfältigen Beratungs-, Informations- und Serviceangeboten sowie von der Interessenvertretung des Verbandes. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Gemeinschaftsangeboten.
Gerne informieren wir Sie persönlich über die verschiedenen Mitgliedschaftsmöglichkeiten und beantworten Ihre Fragen.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und auf Ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität zu begleiten.
Kontakt:
- Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich
Telefon:0043 732 65 22 96 0
E-Mail:office(at)blindenverband-ooe.at
Webseite:https://www.blindenverband-ooe.at/ - Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg
Telefon:0043 662 43 16 63 0
E-Mail:sekretariat(at)bsvs.at
Webseite:https://www.bsvs.at/ - Blinden- und Sehbehindertenverband Steiermark
Telefon:0043 316 68 22 40
E-Mail:office(at)BSVst.at
Webseite:https://stbsv.info/ - Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol
Telefon:0043 512 33 4 22 - 0
E-Mail:office(at)bsvt.at
Webseite:https://www.bsvt.at/ - Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg
Telefon:0043 5572 58 221 37
E-Mail:buero(at)bsvv.at
Webseite:https://bsvv.at/ - Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich, Burgenland
Telefon:0043 1 981 890
E-Mail:info(at)blindenverband-wnb.at
Webseite:https://www.blindenverband-wnb.at/
Was kostet die Migliedschaft?
Die Mitgliedschaft wird nicht direkt beim Dachverband (BSVÖ) abgeschlossen, sondern bei der jeweils zuständigen Landesorganisation. Der Mitgliedsbeitrag unterscheidet sich nach Landesorganisation - Ihre Landesorganisation informiert Sie über die aktuellen Beitragsgebühren.
Je nach Landesorganisation erhalten Mitglieder Zugang zu zahlreichen Angeboten, darunter:
- Sozialberatung und Unterstützung bei Behördenwegen
- Hilfsmittelberatung
- Informationen zu Förderungen und Leistungen
- Mobilitäts- und Rehabilitationstrainings
- Freizeit-, Kultur- und Sportangebote
- Kurse und Weiterbildungsprogramme
- Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene
- Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen
Kann ich mich auch als Angehöriger beraten lassen?
Ja. Wir beraten nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch Angehörige, Partner:innen, Freund:innen und andere Bezugspersonen.
Eine Sehbehinderung oder Erblindung betrifft oft das gesamte Umfeld. Angehörige haben häufig Fragen dazu, wie sie unterstützen können, welche Hilfsangebote es gibt oder wie sich der Alltag gemeinsam gestalten lässt. In der Beratung erhalten Sie Informationen, Orientierung und praktische Tipps für den Umgang mit neuen Herausforderungen.
Typische Themen sind:
- Unterstützung nach einer Diagnose oder Sehverschlechterung
- Hilfsmittel und Alltagserleichterungen
- Mobilität und Selbstständigkeit
- Sozialleistungen und Fördermöglichkeiten
- Pflege- und Betreuungsfragen
- Entlastungs- und Unterstützungsangebote
- Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen
Gerne können Sie gemeinsam mit der betroffenen Person oder auch alleine ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Ziel ist es, offene Fragen zu klären und passende Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Wenden Sie sich hierfür an die Landesorganisation Ihres Bundeslandes! Gemeinsam wird besprochen, welche Hilfen für die individuelle Situation sinnvoll sind.
Kontakt zu den Landesorganisationen
Was kostet eine Beratung?
Unsere Beratungsangebote sind grundsätzlich kostenlos.
Blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige können sich mit ihren Fragen und Anliegen an den Verband wenden und erhalten Unterstützung zu Themen wie Sozialleistungen, Hilfsmittel, Mobilität, Rehabilitation, Ausbildung, Beruf und Alltag.
In einem persönlichen Erstgespräch werden die individuelle Situation und mögliche Unterstützungsangebote besprochen. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Fragen zu beantworten und passende Hilfen aufzuzeigen.
Miglieder können ein breites Angebot an Services und Programmpunkten kostenlos nutzen - über Angebot und Termine informiert Sie Ihre Landesorganisation.
Falls für spezielle Angebote oder Veranstaltungen Kosten anfallen sollten, werden Sie darüber selbstverständlich vorab in Kenntnis gesetzt. Der Verband ist aber darum bemüht, Angebote und Services für seine Mitglieder kostenfrei zur Verfügung zu stellen und so einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen.
Wie beantrage ich einen Behindertenpass in Österreich und unterstützt mich der BSVÖ dabei?
Den Behindertenpass beantragen Sie beim Sozialministeriumservice. Voraussetzung ist der Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, sowie ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos.
Für die Antragstellung benötigen Sie üblicherweise:
- den Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses,
- aktuelle medizinische Befunde und Facharztberichte,
- eine Kopie des Meldezettels,
- gegebenenfalls weitere Nachweise (z. B. Vertretung oder Aufenthaltstitel).
Nach Einreichung prüft das Sozialministeriumservice die Unterlagen. Falls erforderlich, werden Sie zu einer ärztlichen Begutachtung eingeladen. Anschließend wird über den Grad der Behinderung entschieden und der Behindertenpass ausgestellt.
Unsere Landesorganisationen beraten blinde und sehbehinderte Menschen bei sozialrechtlichen Fragen und unterstützen bei Behördenwegen. Sie helfen dabei,
- zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Behindertenpass erfüllt sind,
- die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen,
- Anträge richtig auszufüllen,
- mögliche Zusatzeintragungen (z. B. Begleitperson oder Fahrpreisermäßigungen) zu berücksichtigen,
- und weitere Ansprüche wie Pflegegeld, Hilfsmittelförderungen oder Mobilitätsleistungen abzuklären.
Wenn Sie unsicher sind, welche Befunde benötigt werden oder wie Sie den Antrag stellen sollen, empfiehlt sich eine Beratung bei Ihrer Landesorganisation. Dort erhalten Sie Unterstützung, bevor Sie den Antrag beim Sozialministeriumservice einreichen.
Weitere Informationen zum Behindertenpass finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.
Bietet der Verband Weiterbildung und Kurse für blinde und sehbehinderte Menschen an?
Ja. Der BSVÖ und seine Landesorganisationen bieten verschiedene Schulungen, Trainings und Weiterbildungsangebote an oder unterstützen bei der Teilnahme an externen Kursen. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die ihre Selbstständigkeit im Alltag stärken möchten, als auch an Personen, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren wollen.
Zu den möglichen Angeboten gehören:
- Blindenschrift- (Braille-) Kurse
- Smartphone- und Computerschulungen
- Schulungen zu assistiven Technologien und Hilfsmitteln
- Orientierung und Mobilität (Langstocktraining)
- Training lebenspraktischer Fertigkeiten für den Alltag
- Kommunikations- und Telefontrainings
- Berufliche Aus- und Weiterbildungsprogramme
- Unterstützung bei Umschulungen und Qualifizierungen
Für Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten, gibt es spezielle Programme wie etwa die Berufliche Assistenz & Akademie BSV. Dort werden unter anderem EDV-Kenntnisse, Kommunikation, Persönlichkeitsentwicklung und der Einsatz von Hilfsmitteln für Ausbildung und Beruf vermittelt. Außerdem werden Teilnehmende bei der Auswahl und Absolvierung externer Aus- und Weiterbildungen unterstützt.
Wenn Sie sich für ein bestimmtes Thema interessieren oder eine berufliche Weiterbildung planen, beraten Sie die Landesorganisationen des BSVÖ gerne zu passenden Angeboten und möglichen Förderungen. Viele Schulungen und Rehabilitationsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert oder kostenlos in Anspruch genommen werden.
Gibt es eine Rechtsberatung?
Ja. Der BSVÖ bietet seinen Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung an. Dieses Service wird in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Templ durchgeführt und unterstützt bei verschiedenen rechtlichen Fragestellungen.
Typische Themen können sein:
- Sozial- und Behindertenrecht
- Behindertenpass und Zusatzeintragungen
- Pflegegeld
- Förderungen und finanzielle Leistungen
- Barrierefreiheit und Gleichstellung
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Weitere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Blindheit oder Sehbehinderung
Die Terminvereinbarung erfolgt über das Bundessekretariat des BSVÖ.
Kontakt für die Rechtsberatung
- Telefon: +43 1 982 75 84-201
- E-Mail: office(at)blindenverband.at
Rechtsanwaltskanzlei Templ: Webseite: https://www.templ.com/
Auch die Behindertenanwältin kann Sie in Rechtsfragen unterstützen und begleiten! Informationen unter: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/
Wenn Sie noch kein Mitglied sind, können Sie sich dennoch an Ihre regionale Landesorganisation wenden. Die Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen und informieren Sie über passende Unterstützungsangebote sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rechtsberatung.
Bekomme ich im Verband ganzheitliche Begleitung und auch psychologische Hilfe?
Ja. Wir können Sie auch dann unterstützen, wenn Sie eine ganzheitliche Begleitung benötigen – nicht nur bei praktischen Fragen, sondern auch bei psychischen Belastungen, die mit einer Sehbehinderung oder Erblindung einhergehen.
Viele Betroffene erleben nach einer Diagnose oder einer Verschlechterung des Sehvermögens Gefühle wie Unsicherheit, Überforderung, Angst, Trauer oder soziale Isolation. Die meisten Landesorganisationen bieten daher neben Sozialberatung und Rehabilitation auch psychosoziale und teilweise psychotherapeutische Angebote oder vermittel Sie an qualifzierte Stellen weiter.
Je nach Bundesland können die Angebote beispielsweise umfassen:
- Psychosoziale Beratung
- Psychologische Unterstützung und Krisenbegleitung
- Sozialberatung und Unterstützung bei Behördenwegen
- Hilfsmittelberatung
- Orientierungs- und Mobilitätstraining
- Training lebenspraktischer Fertigkeiten
- Unterstützung für Angehörige
- Vermittlung zu weiteren Fachstellen und Therapeut:innen vor Ort
- Selbsthilfe- und Austauschmöglichkeiten mit anderen Betroffenen
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie neben praktischer Unterstützung auch psychologische Hilfe benötigen, ist die Kontaktaufnahme mit Ihrer Landesorganisation ein guter erster Schritt. Gemeinsam kann geklärt werden:
- Welche Unterstützung Sie aktuell benötigen.
- Welche Angebote der Verband selbst anbieten kann.
- Ob ergänzend psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe sinnvoll ist.
- Welche Angebote in Ihrer Nähe verfügbar sind.
Zu den Landesorganisationen
Wie bekomme ich Hilfsmittel und muss ich sie selber finanzieren?
Welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind, hängt von Ihrer individuellen Sehbehinderung und Ihren Bedürfnissen im Alltag, in der Ausbildung oder im Beruf ab. Dazu zählen beispielsweise Lupen, Bildschirmlesegeräte, Vorlesesysteme, spezielle Software, Smartphones mit barrierefreien Funktionen oder Orientierungshilfen.
Hilfsmittel müssen nicht immer vollständig selbst bezahlt werden. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem vom Hilfsmittel, Ihrem Alter, Ihrer beruflichen Situation und dem Verwendungszweck ab.
Da Förderanträge oft bestimmte Unterlagen und medizinische Nachweise erfordern, empfehlen wir eine Beratung vor dem Kauf. So können mögliche Zuschüsse rechtzeitig geprüft und unnötige Kosten vermieden werden. Ihre Landesorganisation berät Sie bei der Auswahl passender Hilfsmittel und informiert Sie über mögliche Förderungen und Finanzierungswege.
Wie bekomme ich barrierefreie Bücher über die Hörbücherei des BSVÖ und was kostet die Mitgliedschaft?
Die Hörbücherei des BSVÖ bietet allen Menschen, die kein konventionelles Buch (nicht gedruckt und gebunden) lesen können, kostenlosen Zugang zu einer großen Auswahl an barrierefreien Hörbüchern, Hörspielen, Zeitschriften und digitalen Medien. Über Kooperationen stehen sogar mehr als eine Million barrierefreie Titel in zahlreichen Sprachen zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Es fallen keine Mitgliedsgebühren, Ausleihgebühren oder Versandkosten an. Hörbücher können per Post als CD oder SD-Karte zugeschickt oder direkt über das Downloadportal und die Hörbücherei-App genutzt werden. Auch der Rückversand ist kostenlos.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ein herkömmlich gedrucktes Buch nicht oder nur erschwert lesen können. Dazu zählen insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen. Als Nachweis genügt beispielsweise:
- ein aktuelles ärztliches Attest,
- ein Behindertenpass,
- die Bestätigung einer befugten Fachperson,
- oder – bei Mitgliedern einer BSVÖ-Landesorganisation – die Bestätigung der Landesorganisation.
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Hörbücherei des BSVÖ. Nach der Registrierung erhalten Sie Informationen zur Nutzung sowie Zugang zum umfangreichen Medienangebot.
Kontakt Hörbücherei des BSVÖ
- Telefon: +43 1 982 75 84-230
- E-Mail: verleih@hoerbuecherei.at
- Website: Hörbücherei des BSVÖ
Wenn Sie bereits Mitglied beim BSVÖ oder einer seiner Landesorganisationen sind, kann Ihnen Ihre Landesorganisation auch bei der Anmeldung zur Hörbücherei behilflich sein
Wie lerne ich, mich sicher und selbstständig zu orientieren?
Sicheres und selbstständiges Unterwegssein kann erlernt werden. Speziell ausgebildete Trainer:innen für Orientierung und Mobilität vermitteln blinden und sehbehinderten Menschen Techniken, mit denen sie sich in ihrer gewohnten Umgebung und an neuen Orten sicher bewegen können.
Im Orientierungs- und Mobilitätstraining lernen Sie beispielsweise:
- den sicheren Umgang mit dem weißen Langstock,
- das Erkennen und Nutzen von Orientierungspunkten,
- das Überqueren von Straßen und Kreuzungen,
- die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
- das Planen und Einüben von Wegen,
- Strategien für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag.
Das Training wird individuell an Ihre Sehfähigkeit, Ihre Lebenssituation und Ihre persönlichen Ziele angepasst. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Sehbehinderung seit Geburt besteht oder erst später eingetreten ist.
Ihre Landesorganisationen informieren Sie über geeignete Angebote und unterstützen Sie dabei, die passende Orientierung- und Mobilitätsschulung zu finden. Gemeinsam kann abgeklärt werden, welche Möglichkeiten in Ihrer Region bestehen und ob Förderungen für das Training in Anspruch genommen werden können.
Wie kann ich einen Blindenführhund bekommen?
Ein Blindenführhund kann blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen dabei helfen, sich sicherer und selbstständiger im Alltag zu bewegen. Ob ein Blindenführhund für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen ab.
Vor der Anschaffung wird in der Regel geprüft, ob Sie von einem Blindenführhund profitieren können und ob die notwendigen Rahmenbedingungen für die Haltung und den Einsatz des Hundes gegeben sind. Dazu gehören unter anderem Ihre Mobilität, Ihr Lebensumfeld und Ihre Bereitschaft, mit dem Hund zu arbeiten und Verantwortung für ihn zu übernehmen.
Der Weg zum Blindenführhund umfasst mehrere Schritte:
- Beratung und Abklärung der persönlichen Voraussetzungen
- Antragstellung bei den zuständigen Kostenträgern
- Auswahl und Ausbildung eines geeigneten Blindenführhundes
- Einschulung und gemeinsames Training mit dem Hund
- Abschlussprüfung als Blindenführhundeteam
Da die Kosten für einen Blindenführhund sehr hoch sind, erfolgt die Finanzierung häufig über öffentliche Stellen oder Sozialversicherungsträger, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Die genauen Regelungen werden individuell geprüft.
Ihre Landesorganisation informiert Sie gerne über den Ablauf, die Voraussetzungen und die zuständigen Ansprechstellen. In einem persönlichen Beratungsgespräch kann gemeinsam geklärt werden, ob ein Blindenführhund für Ihre Situation infrage kommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wie kann ich spenden und wer profitiert davon?
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit des BSVÖ und seiner Landesorganisationen für blinde und sehbehinderte Menschen. Spenden helfen dabei, Beratungsangebote, Unterstützungsleistungen, Freizeit- und Bildungsangebote sowie Projekte zur Förderung von Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.
Sie können den Blinden- und Sehbehindertenerband und seine Landesorganisationen auf verschiedenen Wegen unterstützen, beispielsweise durch:
- eine einmalige Spende,
- regelmäßige Förderbeiträge,
- Anlassspenden (z. B. Geburtstage oder Jubiläen),
- Testamentsspenden und Vermächtnisse,
- Unternehmenskooperationen oder Sponsoring.
Informationen zu den aktuellen Spendenmöglichkeiten finden Sie unter: Unterstützen und Mitmachen
Gerne informiert Sie der Verband auch persönlich darüber, wie Ihre Unterstützung eingesetzt wird und welche Möglichkeiten es gibt, sich langfristig für blinde und sehbehinderte Menschen zu engagieren. Jede Spende trägt dazu bei, die Lebensqualität und Teilhabe betroffener Menschen zu verbessern.
Wie geht barrierefreies Gendern?
Geschlechtsneutrale Sprache ist Trumpf!
Der BSVÖ empfiehlt nach Möglichkeiten die Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe (zum Beispiel Mitarbeitende statt „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, Lehrende statt „Lehrerinnen und Lehrer“ oder auch betroffene Person statt „Betroffener“)
Lässt sich eine geschlechtsneutrale Variante nicht gut umsetzen oder wird der Satz dadurch zu kompliziert, so verwendet der BSVÖ den Doppelpunkt: aus Arbeiterinnen und Arbeitern bzw. Arbeitenden kann so etwa Arbeiter:innen werden.
Es liegt in der Philosophie des BSVÖ dass niemand diskriminiert, ausgeschlossen oder unsichtbar gemacht wird. Dass sprachlich niemand übergangen wird, kann in diesem Fall aber ein Problem darstellen, die sich nicht so einfach lösen lässt: blinde und sehbehinderte Menschen, die Texte mittels Sprachausgabe lesen, werden durch die Verwendung von Sonderzeichen oft aus dem Lesefluss geworfen; Doppelnennungen verlängern die Lesedauer.
Welche Gender-Variante nun diejenige ist, die das Lesen am wenigsten unterbricht, liegt mitunter nicht nur am persönlichen Empfinden, sondern auch an den Einstellungen, die das jeweilige Sprachausgabe-Programm zulässt. Klar ist wohl: ohne Kompromiss geht es nicht.
Empfehlung des BSVÖ
Auf den Doppelpunkt gebracht: Der BSVÖ empfiehlt nach Möglichkeiten eine geschlechtsneutrale Sprachverwendung, die auch aufmerksam mit Pronomen (er, sie, es, ihm, ihr,…) umgeht.
Wird ein Sonderzeichen verwendet, so ist dies der Doppelpunkt zur Markierung der gesellschaftlichen und menschlichen Vielfalt, die als Teil einer inklusiven Gesellschaft auch sprachlich abgebildet werden soll.
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an pr@blindenverband.at!
Artikel: Wie muss, soll, darf gegendert werden?
Sprache verändert sich ständig. Sprache verändert aber auch uns! Wie wir die Welt beschreiben und bezeichnen spiegelt einerseits unsere Wahrnehmung und wirkt sich andererseits auf unser Wahrnehmen aus. Ein sensibler Sprachgebrauch, bei dem niemand diskriminiert oder ausgeschlossen wird ist also eine wichtige Grundlage für ein respektvolles Miteinander.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) setzt sich seit über 75 Jahren für eine inklusive und gleichberechtigte Gesellschaft ein, in der allen Menschen die gleichen Chancen eingeräumt werden. Es ist also nur folgerichtig und zeitgemäß, auch auf die Wortwahl zu achten. Hier den für alle richtigen Weg zu finden, ist aber gar nicht so einfach…
Respekt zeigen, Vielfalt anerkennen
Inzwischen ist der Begriff „Gendern“ kein großes Mysterium mehr. Das gilt nicht nur im Rahme der Pride-Woche in Wien, die von 1.-12. Juni 2022 verschiedenste Themenbereiche rund um Gleichstellung, Menschenrechte, Vielfalt und Akzeptanz bespielt. Wer stur im generischen Maskulinum bleibt und weiterhin von Politikern, Arbeitern oder Lehrern spricht obwohl sich unter den gemeinten Personen nicht nur Männer befinden, verpasst die Möglichkeit, die gesellschaftliche Vielfalt auch in Worten abzubilden.
In der Sprachverwendung darauf zu achten, möglichst alle Menschen zu inkludieren, kann nun auf unterschiedliche Weisen passieren. Und weil die deutsche Sprache komplex ist und das Genus, also das grammatische Geschlecht von Hauptwörtern drei Varianten kennt (weiblich, männlich, sächlich), mussten neue Wege erdacht werden, um alle zu inkludieren, ohne die Sprachökonomie zu sehr zu strapazieren.
Gap, Stern und Punkt
Am Anfang war das Binnen-I. Parallel zur Form der Doppelnennung (Lehrerinnen und Lehrer) entwickelte sich auch die Option der Kürzung. Die Variante mit groß geschriebenem „I“ schrumpft die doppelte Anführung auf LehrerInnen. Aber weil die Sprache, wie schon erwähnt, ständig im Fluss ist und das Binnen-I inzwischen als Kennzeichen für eine Weltsicht gewertet wird, die in männlich und weiblich unterteilt und alle Töne und Nuancen dazwischen unter den Tisch fallen lässt, etablierten sich auch andere Formen. Der Gender-Gap (Lehrer_innen), der Doppelpunkt (Lehrer:innen) oder das Sternchen (Lehrer*innen) zeigen andere Varianten auf, menschliche Vielfalt abzubilden.
Inhalt und Form – eine Einstellungssache?
Während es für den BSVÖ von Anfang an wichtig war, dass auch sprachlich niemand exkludiert wird, kann das Gendern aber eine Krux darstellen, die sich nicht so einfach lösen lässt: blinde und sehbehinderte Menschen, die Texte mittels Sprachausgabe lesen, werden durch die Verwendung von Sonderzeichen oft aus dem Lesefluss geworfen; Doppelnennungen verlängern die Lesedauer.
Welche Gender-Variante nun diejenige ist, die das Lesen am wenigsten unterbricht, liegt mitunter nicht nur am persönlichen Empfinden, sondern auch an den Einstellungen, die das jeweilige Sprachausgabe-Programm zulässt. Klar ist wohl: ohne Kompromiss geht es nicht.
Neutralität beweisen
Eine Möglichkeit, alle miteinzubeziehen und dennoch zu lange Satzkonstruktionen oder Sonderzeichen zu vermeiden besteht darin, eine geschlechtsneutrale Sprache zu verwenden. Dazu braucht es nur ein wenig Routine, dann kommen die gendergerechten Begriffe schon ganz von allein in den Sinn! Von A wie Arbeiter = Arbeitskraft über mannshoch = lebensgroß bis hin zu Z wie Zuschauerquote = Einschaltquote lassen sich in vielen Fällen Optionen finden, die nicht eindeutig männlich markiert sind. Wer partout nicht das genderneutrale Wort finden kann, kann es im Internet probieren. Webseiten wie geschicktgendernd.de helfen auf die Sprünge!
Empfehlung auf den Punkt gebracht
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich verwendet für alle Fälle, in denen eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht gut klappt oder die Sprachökonomie erhalten bleiben soll den Doppelpunkt. Aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird so etwa Mitarbeitende oder Mitarbeiter:innen.
Sprache soll die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und alle sichtbar machen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ist sich bewusst, dass dies nicht geht, ohne Zwischenwege und Kompromisse zu akzeptieren. Aber auch hier haben wir es mit einer ständigen Veränderung zu tun – es wird sich zeigen, welche Möglichkeiten die Zukunft bringt!
