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BSVÖ im Fokus

BSVÖ Mythen der Barrierefreiheit: Großes Kino ist doch nichts für blinde Menschen. Teil 19.

Popcorn, samtige Sessel und Besucher:innen, die während des Films mit ihren Chipstüten rascheln und nicht die Klappe halten können. Das alles gehört ebenso zum Kinobesuch wie große Emotionen auf der Leinwand, Rundumsound und der Spaß daran, mit anderen ein Erlebnis zu teilen. Wer aber denkt, das audiovisuelle Vergnügen ist doch nichts für blinde und stark sehbehinderte Menschen, der liegt ganz schön falsch …

Vielleicht können Sie sich noch an den ersten Film erinnern, den Sie im Kino verfolgt haben. Dazu gehörte immer auch diese besondere Kino-Atmosphäre, die den Filmabend zu einem aufregenden Besuch machte. Warum soll dieses Erlebnis nicht auch für Menschen geeignet sein, die den Film zwar nicht oder vielleicht nur schlecht wahrnehmen können, aber dennoch das Rundherum genießen wollen?

Mehr Worte als Bilder

Was den Kinobesuch für blinde und stark sehbehinderte Menschen erheblich verbessert, ist Audiodeskription (AD). In diesem Verfahren werden Sprachpausen dazu genutzt, zu beschreiben, was eben auf der Leinwand passiert. Der Film wird so von einer rein visuellen Ebene in die Beschreibung geholt und zugänglich gemacht. Bilder entstehen also nicht nur vor unseren sehenden Augen, sondern auch im Kopf, und ein guter Hörfilm kann Inhalt und Atmosphäre des Films auf geniale Weise lebendig machen, auch wenn die Bilder keine primäre Rolle spielen.

App im Ohr

Damit Audiodeskription im Kino gehört werden kann, sind spezielle Apps notwendig, die aktuelle Filme mit AD ausspielen. Mittels Smartphone und Kopfhörern kann so auf einer zweiten Spur der Hörfilmton gehört werden, während über den Raumklang der restliche Filmsound abgespielt wird.

Barrierefreiheit Voraussetzung?

Damit Barrierefreiheit vorangebracht wird und audiovisuelle Medien wie Filme öfters mit Audiodeskription ausgestattet werden, gelten im Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz Richtlinien zur Filmförderung.  Anbieter:innen sollen Inhalte für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen durch Maßnahmen zur Barrierefreiheit erschließen. In Deutschland gilt schon seit dem 1. Mai 2013, dass alle Filme, die von der FFA oder vom Deutschen Filmförderfonds (DFFF) gefördert werden, barrierefrei ausgestattet sein müssen.

Ausgezeichnete Hörfilme

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat den Deutschen Hörfilmpreis ins Leben gerufen. Der Preis zeichnet besonders gut produzierte Hörfilme in verschiedenen Kategorien aus: Spielfilm – Kino, Spielfilm – TV/Mediatheken/ Streaming, Serie, Dokumentation, Filmerbe sowie Kinder- und Jugendfilm. Hier geht es zu den aktuellen Nominierungen und Auszeichnungen 2025: https://deutscher-hoerfilmpreis.de/hoerfilmpreis-2025.html

 Weiterführend

Hörfilmpreis: https://deutscher-hoerfilmpreis.de

RTR Barrierefreiheit Förderungen: https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/mediendienste/rechtsaufsicht/foerderung_der_barrierefreiheit/foerderung_der_barrierefreiheit.de.html

FFA Förderungen und Barrierefreiheit: https://www.ffa.de/barrierefreiheit.html

 

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