Die Änderung des Bundesbehindertengesetzes sowie des Behinderteneinstellungsgesetzes werden von vielen Seiten begrüßt. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass der Österreichische Behindertenrat als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich gesetzlich verankert und die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung, wenn auch nicht erhöht, so zumindest fixiert wird. Auch die Behindertenanwaltschaft erhielt zusätzliche Befugnisse und auch die Errichtung von Regionalbüros soll vorangehen.
Der Inklusionsfond nach dem Vorbild des Pflegefonds konnte nicht beschlossen werden.
Die Änderung des Bundesbehindertengesetzes sowie des Behinderteneinstellungsgesetzes können Sie unter folgendem Link im RIS nachlesen:




