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BSVÖ: Österreichische Staatenprüfung – keine Ausreden mehr!

Österreich wurde geprüft. Jetzt liegen Handlungsempfehlungen vor, die dafür sorgen sollen, dass sich endlich mehr tut, als bisher in Sachen selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen geschah.

Am 22. und 23. August 2023 erhob der UN-Fachausschuss, wie es um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention um die Beseitigung bestehender Mängel steht. Dafür reiste auch eine zivilgesellschaftliche Delegation aus Österreich nach Genf die schon im Vorfeld einen intensiven Austausch mit UN-Fachausschuss und dem Country Rapporteur unternommen hatte.  

Nun liegt das Ergebnis der rund sechsstündigen Befragung vor: es überrascht wohl niemanden, dass das Lob recht mager ausfiel.

Nicht genügend

Es ist ein 16-seitiges Dokument, das der UN-Fachausschuss vorlegte und das seit dem 12. September online nachzulesen ist (in englischer Sprache unter folgendem Link: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCRPD%2FCOC%2FAUT%2F55762&Lang=en)

Und auch, wenn zu Beginn noch positive Punkte gefunden werden, die im Zeitraum zur letzten Staatenprüfung (2013) umgesetzt wurden (etwa das Inklusionspaket aus 2017, das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (2023/2025) oder auch den umstrittenen NAP), hagelt es bald ernstzunehmende Kritik.

Auf 15 von 16 Seiten wird nicht nur aufgezählt, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf bestehe, sondern werden auch direkte Empfehlungen ausgesprochen, die zu einer eindeutigen Verbesserung führen sollen.

So wird nicht nur die als viel zu gering eingeschätzte Aufmerksamkeit bemängelt, die die Länder der BRK entgegenzubringen bereit sind, sondern auch Bedenken ausgedrückt, was die bisherige Umsetzung der bisherigen Handlungsempfehlungen angeht.

Konkret kritisiert der Fachausschuss etwa die Unterrepräsentation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in vielen relevanten Bereichen, das Fehlen von Unterstützungsmaßnahmen, die von Segregation in Bildungseinrichtungen hin zu inklusiven Systemen führen sollen, die unzureichende Umsetzung des European Accessibility Acts oder auch das Fehlen von Opferschutz für Menschen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind.

Klarer Weckruf

Die Handlungsempfehlungen, die nun vorgelegt wurden, zeichnen ein sehr eindeutiges, unrühmliches Bild. Seit Jahren fordern und protestieren Menschen mit Behinderungen, erheben die Stimmen und wollen Expertise einbringen. Die Handlungsempfehlungen sind nun ein neuer Aufweckruf, der nicht wieder zehn Jahre lang verschleppt werden darf.

Weiterführende Link

Pressekonferenz zur Staatenprüfung und Bericht des Behindertenrate: https://www.behindertenrat.at/2023/09/pressekonferenz-zu-staatenpruefung-oesterreichs-durch-un-fachausschuss-in-genf/

Handlungsempfehlungen zum Nachlesen: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCRPD%2FCOC%2FAUT%2F55762&Lang=en

 

 

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