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BSVÖ: Neues ORF-Gesetz – Barrierefreiheit verankern!

Ein Ministerialentwurf zur Änderung u.a. des ORF-Gesetzes, zur Erlassung des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 und Aufhebung des Rundfunkgebührengesetzes und des Fernmeldegebührengesetzes liegt vor. In Stellungnahmen zum Ministerialentwurf fordern der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) und andere Behindertenorganisationen (so auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich), das bestehende barrierefreie Angebot nicht zu gefährden, sondern zügig und umfassend auszubauen.

Ziele der geplanten Neuerungen

  • Nachhaltige Finanzierung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks 
  • Adaptierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, insbesondere im Online-Bereich, um den ORF im Wettbewerb konkurrenzfähig zu erhalten 
  • Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Online-Angebotes und Kooperation mit privaten Medienunternehmen 
  • Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen 
  • Umsetzung von Effizienzpotentialen bei der Beitragserhebung und Beitragsbefreiung 
  • Information der Öffentlichkeit über die Verwendung der eingehobenen Mittel 
  • Finanzausgleichsrechtliche Neutralisierung der an den ORF gewährten Kompensation 

Bildungsauftrag für alle ernst nehmen

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) als größte Blinden- und Sehbehindertenorganisation des Landes begrüßt die Einführung einer Haushaltsabgabe grundsätzlich, verweist aber darauf, dass der öffentliche Rundfunk seinen Bildungsauftrag für alle Menschen erfüllen müsse.

Dies gelingt nur, wenn das Angebot konsequent barrierefrei umgesetzt wird. Bis 2030 will der ORF zu 100% barrierefrei sein. Die jetzige Lage zeigt aber noch grobe Rückstände und einen zu langsamen Fortschritt.

Einnahmenüberschuss zweckbinden, Barrierefreiheit steigern

Der BSVÖ empfiehlt daher, die Erhöhung des Anteils barrierefrei zugänglicher Sendungen wieder gesetzlich zu verankern und festzulegen, einen allfälligen Einnahmenüberschuss zur Finanzierung eines Ausbaues der barrierefreien Angebote über die Zielwerte hinweg zu verwenden.

„Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht darauf, sich zu informieren und das Programmangebot gleichberechtigt zu nutzen“, hält Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ fest. „Das kann aber nur gelingen, wenn das Angebot auch für alle zugänglich ist und darauf geachtet wird, dass Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant wird. Deshalb fordert der BSVÖ auch, dass bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln des Fernsehfonds Austria die vollständige Barrierefreiheit des Endprodukts für Menschen mit Sinnesbehinderungen sichergestellt wird.“  

Die Stellungnahme des BSVÖ können Sie im Downloadbereich am Ende des Artikels herunterladen.

Weiterführende Links

Ministerialentwurf, Stellungnahmen, Übersicht: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/266

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