Der EAA legt unter anderem Verpflichtungen für Zahlungsterminals, Computer und Laptops, elektronische Kommunikationsdienste oder Plattformen fest, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten bieten. Obwohl die Europäische Blindenunion die in der Richtlinie festgelegten Mindeststandards begrüßt hat sie auch stets betont, dass der Geltungsbereich des Gesetzes begrenzt ist, da er sich primär auf digitale Produkte und Dienste konzentriert. Dennoch bleibt die Überwachung und Durchsetzung des EAA von entscheidender Bedeutung, da bei weitem nicht alle Unternehmen bereit sind, sich an die Richtlinie zu halten.
Die EBU fordert deshalb
- die Privatunternehmen auf, die Initiative zu ergreifen und ihre Produkte und Dienstleistungen rasch anzupassen.
- die nationalen Regierungen auf, daran zu denken, dass die Richtlinie sie nicht daran hindert, über den Geltungsbereich des Gesetzes hinauszugehen und z. B. auch die Zugänglichkeit von Haushaltsgeräten, der baulichen Umwelt und der öffentlichen Verkehrsmittel zu gewährleisten.
- die EU soll eine Agentur einrichten, die die Mitgliedstaaten, Behörden und Unternehmen bei der Umsetzung von des Barrierefreiheitsgesetzes unterstützt und anleitet.
Diesen Forderungen schließen wir uns selbstverständlich an. Über die Umsetzung des EAA in Österreich informieren wir Sie wie gewohnt auch weiterhin an dieser Stelle.
Quelle: EBU-Statement, Juni 2025

