Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin Christine Steger macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen in Österreich weiterhin mit massiven Benachteiligungen konfrontiert sind. Die Zahl der Anfragen und Schlichtungsverfahren erreichte 2024 einen Höchststand, was zeigt, dass Diskriminierungen im Alltag vieler Betroffener nach wie vor ein großes Problem darstellen. Zwar wurden mit der Novelle des Bundesbehindertengesetzes Fortschritte erzielt, doch bestehen weiterhin erhebliche Lücken, etwa durch ungleiche Regelungen bei der Persönlichen Assistenz, mangelnde Barrierefreiheit in Gebäuden, Verkehrssystemen und digitalen Angeboten sowie ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Diskriminierung.
Christine Steger fordert daher bundeseinheitliche Regelungen zur Persönlichen Assistenz, eine Stärkung der Schlichtungs- und Antidiskriminierungsstellen, mehr Bewusstseinsbildung durch Kampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings, die ambitionierte Umsetzung europäischer Richtlinien sowie die konsequente Anwendung des Barrierefreiheitsgesetzes ab 2025. Sie betont, dass Inklusion und Barrierefreiheit Grundrechte sind und ein klares politisches Bekenntnis erfordern.
Weiterführende Links:
Presseaussenung: „Gleichstellung braucht Tempo!“ – Behindertenanwältin präsentiert Tätigkeitsbericht 2024
Tätigkeitsbericht: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/dokumente/Behindertenanwaltschaft-Taetigkeitsbericht-2023-barrierefrei.pdf

