Der konkrete Fall zeigte den Bedarf für inklusive Prozesse auf, die gerade in finanziellen Angelegenheiten essenziell sind. Und er zeigte, wie schnell die finanzielle Selbstbestimmung bedroht sein kann, wenn niederschwellige barrierefreie Alternativen gestrichen werden. Denn was passiert mit denjenigen, die nicht für die aktuellen Ansprüche des digitalen Bankings ausgerüstet sind oder die Möglichkeit haben, für jede Überweisung in die Bank zu gehen? Für sie wird eine selbstbestimmte Verwaltung der Bankgeschäfte mitunter unmöglich.
Das selbstbestimmte Verwalten und Handhaben der eigenen Finanzen ist einer der wichtigsten Punkte persönlicher Freiheit, aber dafür braucht es sichere und vor allem inklusive Prozesse, die einen Zugriff allen Nutzer:innen ermöglichen. Aber nicht immer sind diese Prozesse auch wirklich gegeben – die hohen Sicherheitsvorkehrungen im Banking-Bereich bringen nicht selten erhebliche Barrieren mit sich. Und auch hier gilt, was sich generell beobachten lässt: Die Handhabung wird vom analogen in den digitalen Sektor übertragen und soll somit für Nutzer:innen mit entsprechenden Endgeräten und digitalen Kenntnissen schneller und niederschwelliger möglich sein, als es der althergebrachte Gang zum Bankschalter war. Dieser Fortschritt ist gut und richtig – er darf aber nicht alternativlos angeboten werden.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich fordert neben der BAWAG natürlich auch alle anderen Geldinstitute auf, ihre Services zur Verwaltung des Vermögens der Kund:innen barrierefrei, inklusiv und niederschwellig zu halten. Die finanzielle Selbstbestimmung aller Nutzer:innen – und hierzu gehört ein freier, sicherer und auch geheimer Zugriff auf das eigene Konto – muss im Interesse und Fokus jeder Bank stehen. Der BSVÖ setzt sich weiterhin für den Erhalt der Selbstbestimmung ein und steht hier auch weiterhin mit Expertise zur Verfügung.

