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verweigerte Mitnahme von Assistenzhund in Taxi

BSVÖ: Strafe mit Vorbildwirkung: Entschädigung für verweigerte Mitnahme von Assistenzhund in Taxi

Einer jungen Frau in Begleitung der Mutter wird die Beförderung im Taxi verweigert, weil sie einen Assistenzhund dabeihat. Wenige Stunden später führt der Stress zu einem epileptischen Anfall. Die Familie klagt – und erhält Recht. Erstmals in Österreich wird ein Taxiunternehmen zur Zahlung von Schadensersatz für Tochter und Mutter verpflichtet. Der BSVÖ, der für die Familie einen großen Teil des Kostenrisikos des Verfahrens gedeckt hat, wertet das Urteil als grundlegend wichtigen Erfolg am Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.

Der Fall ist einzigartig, auch wenn er keineswegs ein Einzelfall ist. Als die junge, an Epilepsie erkrankte Frau, nicht gemeinsam mit ihrem Assistenzhund im Taxi mitgenommen wird, wiederholt sich hier, was Menschen in Begleitung ihrer Assistenzhunde in ganz Österreich erleben: Taxifahrer verweigern die Beförderung des Mensch-Hund-Gespanns. Und das, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Blinde und sehbehinderte Menschen werden seit Jahren auf der Straße stehen gelassen und haben nicht selten bei gleich mehreren Taxis kein Glück. Dass nun erstmals ein Urteil erwirkt wurde, das auf eine Schadensersatzzahlung hinausläuft, muss für spätere Fälle Vorbildwirkung haben, ist Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich, überzeugt. Gemeinsam mit dem Assistenzhunde-Verein „Be Different Dog‘s“ unterstützte der BSVÖ die Klage der Familie, die vom Klagsverband ausgefochten wurde, und übernahm einen Großteil des Kostenrisikos des Verfahrens.

Werden Menschen mit Assistenzhunden nicht befördert, verstößt dies nicht nur gegen § 13 Abs. 3a des Gelegenheitsverkehrsgesetzes des Bundes zur Beförderung von Assistenzhunden (in Wien gilt zusätzlich § 12 Abs. 3 der Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe), sondern bedeutet dies für Betroffene neben der offenen Diskriminierung auch potenziell Stress, Zeitverlust und womöglich weitere Schädigungen. Niemand soll auf sichere und selbstbestimmte Mobilität in Anwesenheit des Assistenzhundes verzichten müssen, nur um auf garantierte Beförderung durch Taxis hoffen zu können. Assistenzhunde sind im höchsten Maße geschulte Hilfen, die ihre Menschen durch den Tag begleiten und aufgrund ihres Status besondere Rechte haben – so neben dem Zutritt zu Gebäuden, der „normalen“ Haustieren nicht gestattet ist, eben auch die Mitnahme in der Personenbeförderung.

Ein Urteil wie dieses unterstreicht nicht nur, dass es dem Gesetzgeber ernst ist, sondern ermutigt auch von Diskriminierung Betroffene, aktiv gegen die Diskriminierung vorzugehen.

„Es freut mich sehr, dass hier jetzt mehr Rechtssicherheit in dieser so wichtigen Frage der Mitnahme von Assistenzhunden geschaffen wurde“, betont Dr. Markus Wolf. „Menschen mit Assistenzhunden sollen nicht auf der Straße stehen gelassen werden, sondern haben ebenso das Recht auf sichere und niederschwellige Mobilität.“  

Dass der Klagsverband hier ein Premierenurteil erwirken konnte, zeigt, dass sich Widerstand gegen Unrecht und Diskriminierung lohnt, auch wenn der Weg durchaus Eigenrisiko mit sich bringen kann. Der BSVÖ fordert deshalb einmal mehr die Taxiinnung und Taxiunternehmen in ganz Österreich dazu auf, ihre Fahrer:innen über die Rechtslage aufzuklären und für die Wichtigkeit der unkomplizierten Mitnahme von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Sichere Mobilität ist grundlegend für individuelle Selbstbestimmung. Taxifahrer:innen können hier einen entscheidenden Teil dazu beitragen, jene Sicherheit zu gewährleisten und damit auch zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen.

Weiterführend: 

OTS-Presseaussendung des Klagsverbandes: Kein Taxi für Assistenzhund – Klagsverband erwirkt Premierenurteil und Entschädigung – Klagsverband 

Webseite des Klagsverbandes: https://www.klagsverband.at/