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leistbares wohnen muss barrierefrei sein

Bezahlbar, aber unzugänglich? Leistbare Wohnungen müssen auch barrierefrei sein

Im September hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für ein neues EU-Gesetz für leistbaren Wohnraum (Affordable Housing Act) vorgelegt. Doch der Entwurf weist eine gravierende Lücke auf: Die Bedürfnisse von Millionen Menschen mit Behinderungen nach barrierefreiem Wohnraum werden schlichtweg ignoriert.

Im gesamten Gesetzesvorschlag fehlen die Begriffe „Barrierefreiheit“ und „Menschen mit Behinderungen“ komplett. Ebenso sucht man einen Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vergebens – obwohl diese ein verbindlicher Maßstab für sämtliche EU-Gesetzgebungen ist.

Der Fokus greift zu kurz

Der Kommissionsvorschlag konzentriert sich primär auf die Wohnungsnot in Großstädten und Ballungsräumen und nimmt dabei vor allem die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen (wie etwa touristischen Appartements) sowie Zweitwohnsitzen ins Visier. Das bringt zwar punktuelle Entlastung, löst aber nicht die spezifischen Probleme von Menschen mit Behinderungen, die von der allgemeinen Wohnungsnot überproportional stark betroffen sind.

Damit die Initiative die Lebensrealität von Betroffenen tatsächlich verbessert, fordert das Europäische Behindertenforum (EDF), dass der finale Gesetzestext zwingend folgende Punkte enthält:

  • Standards für Barrierefreiheit: Verbindliche Vorgaben für barrierefreies Bauen und Sanieren.
  • Bestandssanierung: Konkrete Maßnahmen zur Anpassung des bestehenden Wohnraums an die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen und sensorischen Beeinträchtigungen (z. B. blinde und sehbehinderte Menschen).
  • Flächendeckende Abdeckung: Die Anerkennung, dass der Mangel an barrierefreiem Wohnraum und fehlender Infrastruktur keineswegs nur ein städtisches Problem ist, sondern auch im ländlichen Raum besteht.
  • Ausgleich von Mehrkosten: Maßnahmen zur Abfederung der behinderungsbedingten Mehrkosten für Wohnen, um dem erhöhten Armuts- und Exklusionsrisiko entgegenzuwirken.

Ein durchdachtes EU-Wohnungsbaugesetz hätte das Potenzial, den Alltag vieler Betroffener nachhaltig zu verändern – weg von der Unterbringung in Einrichtungen oder der Isolation in den eigenen vier Wänden. In der jetzigen Form bringt der Entwurf für Menschen mit Behinderungen jedoch kaum Fortschritt.

Thorkild Olesen, Vizepräsident des Europäischen Behindertenforums (EDF), findet dazu deutliche Worte:

„Es ist extrem enttäuschend, dass die Kommission unsere Bedürfnisse trotz unserer intensiven Anstrengungen und konkreten Lösungsvorschläge ignoriert hat. Wir setzen nun auf die irische EU-Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament, um sicherzustellen, dass wir nicht zurückgelassen werden.“

Der BSVÖ wird die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene aufmerksam verfolgen und sich weiterhin gemeinsam mit den europäischen Partnerverbänden für barrierefreien und leistbaren Wohnraum einsetzen.

 

Quelle: https://www.edf-feph.org/affordable-but-inaccessible-commissions-affordable-housing-act-ignores-disability/

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