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Initiativantragt zur Familienbeihilfe sorgt für Wirbel

Selbsthilfeorganisationen zeigen Sorge und pochen auf Miteinbeziehung von ExpertInnen

Nachdem die Aberkennung und Kürzung von Familienbeihilfe erst im August für negatives Aufsehen gesorgt hat, wurden von Ministeriumsseite "sofortige Reparaturen" versprochen. Ein entsprechender Initiativantrag zum Familienlastenausgleichsgesetz liegt nun vor, kann aber den gesetzten Ansprüchen nicht gerecht werden.  Verschiedene Organisationen haben nun eine Stellungnahme übermittelt.

Die Stellungnahme (als Download am Ende des Artikels bereitgestellt) beinhaltet u.a. folgende Punkte:

Zu § 6 Abs. 2 lit. d: Die Ausdehnung der Regelung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung stellt eine Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage dar. Der Hinweis auf Vollwaisen, die einen eigenständigen Haushalt führen, ist unserer Meinung nach keinesfalls geeignet, dies abzufedern. Gemäß den Erläuterungen liegt eine eigenständige Haushaltsführung ausschließlich dann vor, wenn nur punktuelle Unterstützung bezogen wird. Dies entspricht jedoch nicht immer der Lebensrealität. Menschen mit Behinderungen benötigen gerade für ein selbstbestimmtes Leben Unterstützung im ausreichenden Ausmaß, z.B. teilbetreutes Wohnen. Die entsprechende (völkerrechtliche) Verpflichtung des Staates dafür ergibt sich aus Art 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Daher wird angeregt, die Ausdehnung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung zurückzunehmen bzw. die Definition des Tatbestandes des „eigenständigen Führen eines Haushalts“ in den Erläuterungen dahingehend abzuändern, dass sie der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen entspricht.

Zu § 6 Abs. 5: Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen für den Bezug der Familienbeihilfe eine eigenständige Haushaltsführung nachweisen müssen – was für Vollwaisen nicht zutrifft – erscheint sachlich ungerechtfertigt und würde bei wörtlicher Interpretation dazu führen, dass Personen (mit einer erheblichen Behinderung) die sich im betreuten Wohnen befinden, unabhängig davon, ob sie selbst zu den Kosten beitragen, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Daher regen die beteiligten Organisationen an, dass das Erfordernis der eigenständigen Haushaltsführung für Kinder mit erheblicher Behinderung aus dem Gesetzestext entfernt wird und eine Verweisung auf die Regelung zu den Vollwaisen (wie bei Kindern ohne erhebliche Behinderung) vorgenommen wird. Zum Änderungsbedarf bei der Erläuterung des Begriffes „eigenständige Haushaltsführung“ wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Zu § 55 Abs. 39: Die vorgesehene Rückwirkung des Inkrafttretens der Gesetzesänderung darf keinesfalls zu einem rückwirkenden Entzug der Familienbeihilfe führen. Wiewohl der rückwirkende Entzug der Familienbeihilfe unserer Meinung nach schon aufgrund des guten Glaubens ausgeschlossen ist, halten wir eine entsprechende Klarstellung in den Erläuterungen bzw. den Ausschussbemerkungen für erforderlich.

Die Einbeziehung von ExpertInnen wird  von unterschiedlichen Seiten gefordert. So etwa von Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates:

"Eine Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen kann nicht im Sinne der von Familienministerin Bogner-Strauß versprochenen Reparatur sein. Der Österreichische Behindertenrat fordert ein parlamentarisches Hearing und den Einbezug von Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen zu den Änderungen der Familienbeihilfe!" 

Auch Behindertenanwalt Dr. Hofer verweist auf die Notwendigkeit einer Verbesserung:

„Eine Gesetzesreparatur darf zu keiner Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung führen. Die berechtigten Erwartungen und Hoffnungen der Betroffenen dürfen nicht enttäuscht werden.“

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