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Am 10. Dezember ist internationaler Tag der Menschenrechte

Der heurige 10. Dezember ist der Auftakt für die Kampagne zum 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, jenem Dokument das uns unsere angeborenen, unveräußerlichen Grundrechte unabhängig von Beeinträchtigungen zusichert.

Die Weltblindenunion schließt sich in ihrem diesjährigen Statement den Vereinten Nationen in ihrer Aufforderung an die Staatengemeinschaft an, die Rechte von Menschen mit Behinderungen auszubauen. Dazu zählt auch die Repräsentation von Menschen mit Behinderungen auf allen Politikebenen – lokal bis global. Die WBU fordert diesbezüglich zugängliche und inklusive Rahmenbedingungen auch für blinde und sehbehinderte Personen.

 

 

Zugang zu Menschenrechten für blinde und sehbehinderte Personen

 

Auch wenn es bedeutende Fortschritte bei der Inklusion blinder und sehbehinderter Personen in der internationalen Menschenrechts- und Entwicklungsarbeit gibt ist weltweit noch viel zu tun um die Inklusion auf allen Ebenen und durch alle Beteiligten zu ermöglichen und die 2030 Agenda der Vereinten Nationen im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In diesem Zusammenhang sei der Vertrag von Marrakesch erwähnt, der einen großen Beitrag zur sozialen Inklusion leisten wird – sofern er möglichst rasch von allen Vertragsstaaten ratifiziert wird. Die WBU nutzt ihr Statement auch dazu, Staaten dazu aufzurufen, statistische Daten im Zusammenhang mit Sehbehinderung und Blindheit zu erheben – auch in Österreich ist der Mangel an diesbezüglichen Daten ein großes Problem.

Konkret definiert die WBU 6 Schwerpunktbereiche in denen nationale Regierungen aktiv werden müssen:

  1. Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit auch in der baulichen Umwelt ist eine Grundvoraussetzung für soziale Inklusion und wird auch in den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen als Ziel definiert.
  2. Zugang zu Informationen
    Die WBU fordert mehr finanzielle Zuwendungen um den Zugang zu barrierefreien Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen sicherzustellen.
  3. Beschäftigung
    Blinde und sehbehinderte arbeitslose Menschen zählen weltweit zu den Ärmsten der Armen. Die WBU fordert Regierungen und private Unternehmen dazu auf, proaktiv auf Menschen mit Sehbehinderung zuzugehen und ihnen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  4. Gesundheit und Sexualität
    Viele Mädchen und Frauen mit Behinderungen wissen wenig oder nichts über ihre Rechte im Bereich Gesundheit und Sexualität oder können diese Rechte nicht ausleben. Aufklärungskampagnen sowie Empowerment-Trainings und ein größerer finanzieller Spielraum im Schulsystem um Themen dieser Art anzusprechen wären hier dringend notwendig.
  5. Rehabilitation
    Zugang zu und Unterstützung bei Rehamaßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine weitere zentrale Forderung der WBU.
  6. Soziale und kulturelle Rechte
    Die WBU schließt ihr Statement mit dem Aufruf zu niederschwelligen Projekten, die blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu Kunst, Kultur und Freizeitgestaltung ermöglichen sollen.

Der BSVÖ schließt sich diesen Forderungen vollinhaltlich an und wird auch im nächsten Jahr alles tun, um den Zugang zu Menschenrechten für blinde und sehbehinderte Personen zu erleichtern.

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