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BSVÖ: Durchblick? 5 Fragen. Stichwort: Blindenführhunde

  • Blindenführhund © BSVÖ

Wann ist ein Hund eigentlich ein Blindenführhund? Und wie kann ich selbst einen Blindenführhund bekommen? Wir haben 5 Fragen rund um das Thema Blindenführhunde gesammelt und die Antworten für Sie!  

Was ist ein Blindenführhund?

  • Ein Blindenführhund ist ein Assistenzhund.
  • Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Signalhunde und Servicehunde. Ein Blindenführhund muss in einem gemeinsamen Gutachten von Sachverständigen positiv abschneiden, um offiziell als Assistenzhund in den Behindertenausweis eingetragen zu werden.
  • Blindenführhunde machen eine lange und intensive Ausbildung durch. Sie werden darauf trainiert, blinden und stark sehbehinderten Menschen selbstbestimmte Mobilität zu erleichtern.
  • Die rechtlichen Details rund um Blindenführhunde sind in Bundesbehindertengesetz §39a festgehalten.

Wie bekomme ich einen Blindenführhund?

  • Wenn Sie sich für einen Blindenführhund entscheiden, wenden Sie sich an eine Ausbildungsstelle, die sich auf die Ausbildung von Blindenführhunden spezialisiert hat und die sich vertraglichen zur Qualitätssicherung verpflichtet hat (weitere Details siehe Frage 4).
  • Die Ausbildung eines Blindenführhundes dauert, wenn sie gründlich durchgeführt wird, lange. Wenn Sie gerne einen Blindenführhund haben möchten, müssen Sie damit rechnen, dass dies eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr bedeutet.
  • Der Blindenführhund muss zuerst die Qualitätsbeurteilung bestehen. In einem zweiten Schritt müssen Sie gemeinsam mit dem Hund die Teambeurteilung positiv abschließen. Beides ist die Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Die Teambeurteilung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Wie kann ich einen Blindenführhund finanzieren?

  • Blindenführhunde sind sehr teuer (rund 30.000 Euro). Deswegen ist es wichtig, vorab die Möglichkeiten der Finanzierung zu klären.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen aus öffentlicher Hand.
  • Die erste Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Sie wird im Rahmen des Förderantrages beim Sozialministeriumsservice beantragt. Link zum Förderantrag: https://www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Foerderungen/Mobilitaetsfoerderungen/Mobilitaetsfoerderungen.de.html
  • Eine weitere Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist auch, dass sich die Hundeausbilder:innen vertraglichen zur Qualitätssicherung verpflichtet haben.
  • In der Regel werden Blindenführhunde für berufstätige Personen oder Menschen in Berufsausbildung gefördert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Erkundigen sie sich bei Ihrer Landesorganisation nach Förderoptionen.

 

Wer bildet einen Blindenführhund aus?

  • Blindenführhunde werden von Hundetrainer:innen mit großem Fachwissen ausgebildet. In Österreich gibt es verschiedene Ausbildungsstellen für Blindenführhunde. Generell ist Hundetraining aber ein freies Gewerbe. Deswegen ist es wichtig, sich vorab gründlich über die Anbieter:innen zu informieren.
  • Bei der Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde, die an der Veterinärmedizinischen Universität angesiedelt ist, erhalten Sie eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden. Unter diesem Link erreichen Sie sie: https://www.vetmeduni.ac.at/assistenzhunde

 

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