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Europäisches Barrierefreiheitsgesetz – Keine Einigung in Sicht

Ein Abschluss unter österreichischer Ratspräsidentschaft weiterhin unsicher

Einige Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten wollen das europäische Barrierefreiheitsgesetz – oder European Accessibility Act, kurz EAA– so limitiert wie möglich halten, während das Europäische Parlament einen möglichst weitreichenden Gesetzestext anstrebt. Auch beim letzten Treffen der EU Botschafter im September in Brüssel konnte keine Einigung erzielt werden. Es bleibt fraglich, ob noch während der Österreichischen Ratspräsidentschaft eine Einigung auf einen relevanten Akt erzielt werden kann.

Die Europäische Blindenunion begrüßt den fortschrittlichen Standpunkt des Parlaments und einiger Mitgliedstaaten. Jetzt ist der Rat gefordert, beziehungsweise jene Staaten, die sich durch ihre Blockade der Verhandlungen gegen eine weitreichende Verbesserung der Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen stellen. Die EBU steht dabei auf der Seite des Europäischen Parlaments und fordert die Abdeckung der Bereiche bauliche Umwelt, Tourismus, öffentliches Beschaffungswesen und städtischer Nahverkehr durch den EAA. Eine Position, die für den Rat bisher nicht in Frage kommt.

Der baldige Abschluss der Verhandlungen, idealerweise zum 3. Dezember, dem europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen und exakt 3 Jahre nachdem die EU den EAA angekündigt hat, ist auch deshalb so erstrebenswert weil nächstes Jahr Europawahlen anstehen. Wie realistisch ein Abschluss bis Ende des Jahres ist, bleibt allerdings abzuwarten.

Quelle: EBU

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