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Verpflichtung zur Barrierefreiheit bei audiovisuellen Mediendiensten

Strengere Regelungen dank neuer EU-Richtlinie

Private Fernsehsender, internationale Streaming-Dienste, öffentlich-rechtlicher Rundfunk - für alle diese Medienanbieter hat die Europäische Union strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Dabei geht es um Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für seh- bzw. hörbehinderte Menschen. Wir begrüßen diese Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), für die sich auch die Europäische Blindenunion stark gemacht hat, ausdrücklich.  

Die EU-Richtlinie verpflichtet in Artikel 7 die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Verzögerung für eine zunehmende Barrierefreiheit der Medienangebote zu sorgen. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen sowie Aktionspläne für die Umsetzung von Barrierefreiheit von den Mediendiensten erarbeitet werden. Über den Fortschritt muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Das ist ein großer Sprung im Vergleich zu der alten Regelung aus dem Jahr 2010, die von den Anbietern nur in unverbindlicher Weise Barrierefreiheit forderte. Positiv ist auch, dass nicht nur die öffentlich-rechtlichen sondern auch private Anbieter und Streaming-Dienste wie Netflix oder Amazon davon betroffen sind.

Bereits am im Oktober hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie verabschiedet. Am 6. November 2018 sind die Mitgliedsstaaten nachgezogen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, haben die Regierungen in der EU 21 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Wir werden Sie somit in nächster Zeit über die geplanten Umsetzungsschritte in Österreich wie gewohnt an dieser Stelle informieren.
 

Quelle: DBSV

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