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Geräuscharme Fahrzeuge

Rück- und Ausblick

Weniger Emission, weniger Lärm, weniger Belastung für die Umwelt. Das sind die Schlagworte, unter denen E-Mobilität als Alternative zum konventionellen Kraftfahrzeug gepriesen wird und tatsächlich fällt der geringere Energieverbrauch von Elektrofahrzeugen in Diskussionen um Nachhaltigkeit und Ressourcennutzung positiv ins Gewicht. Dennoch stellt sich bei all der Zuversicht, die in E-Mobilität gelegt wird, ein für manche unerwartetes Problem: Geräuscharmut bedeutet nicht nur weniger Lärmbelastung. Geräuscharmut bedeutet ebenso eine potentielle Gefahr für alle anderen im Straßenverkehr Beteiligten.

Ist leise wirklich besser?

Gerne wird im Zusammenhang mit E-Mobilität von der Verbesserung der Lärmbelastung gesprochen, von ruhigeren Städten und weniger allgegenwärtiger Lärmkulisse, die ebenso bedrückend und krankmachend sei wie die Luftbelastung der Verbrennungsmotoren. Dagegen ist an und für sich auch nichts einzuwenden. Dennoch muss die Verkehrssicherheit aller Teilnehmenden die oberste Prämisse sein – und die sehen Blindenverbände weltweit (so auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich) seit dem Aufkommen geräuscharmer Fahrzeuge massiv bedroht.

Dass die niedrige Geräuschemission von unkonventionellen Fahrzeugen vor allem für Fußgänger problematisch ist, ist allerdings keine junge Thematik. Die Wurzeln von elektrisch betriebenen Fahrzeugen reichen weiter zurück, als man vielleicht denken mag und haben unter anderem in den USA eine Geschichte, die im späten 19. Jahrhundert beginnt. Billige Öl-Ressourcen verdrängten allerdings die ersten Tastversuche elektrischer Fahrzeuge von den Straßen bis es mit dem Öl-Embargo der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts wieder eine Hinwendung zum elektrisch betriebenen Gefährt gab. Schon damals wurde der Umstand zu leiser Fahrzeuge als Gefahr identifiziert. Amerikanische Autohersteller brachten Abhilfe, indem Geräusch-Generatoren in den Wägen installiert wurden, um auf das Gefährt aufmerksam zu machen, wenn es in niedrigem Tempo unterwegs war, stand oder anfuhr.   

Warngeräusche gegen die Stille

Auch der Japanische Automarkt, der schon bald in das Geschäft mit Elektrofahrzeugen eingestiegen war, reagierte auf die Problematik. 1994 ließ Honda einen Generator für Geräusch-Simulation patentieren, der Elektrofahrzeugen den notwendige Geräuschmantel anschneidern sollte. Während sich auch Hyundai und Toyota offener für Geräusch-Simulatoren zeigten, blieb die Weiterentwicklung bei unter anderem dem Luxus Big Player Tesla über lange Strecken minimal. Weil aber neben den ungefragt zum Handkuss gekommenen Fußgängern auch jene unangenehm vom zu leisen Gefährt betroffen waren, die sich als Motor-Geräusch-Liebhaber nach dem Schnurren eines Vierzylinders sehnen, können investitionsfreudige Autobesitzer inzwischen auf eine große Auswahl an sogenannten Sound-Boostern zurückgreifen und ihre Wägen geräuschtechnisch Aufrüsten lassen.

2009 schließlich ging das Wort um, Japanische Autohersteller wären einem neuen Gesetz nach verpflichtet, einen Geräuschsimulator in ihre Elektrofahrzeuge einzubauen, um Unfälle zu vermeiden. Wieder waren auch hier Blindenverbände aktionstreibend in die gesetzliche Umsetzung involviert.

Während sich E-Mobilität auch in Europa signifikant verbreitete und Besitzer von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen schon lange nicht mehr als umweltbewusste Sonderlinge mit zweifelhafter Auto-Ästhetik angesehen wurden, konnte die Problematik geräuscharmer Fahrzeuge nicht weiter ignoriert werden.

EU-Verordnung 2014

Nicht zuletzt auf das durchhaltende Intervenieren von Weltblindenunion, Europäischer Blindenunion, der UNECE (United Nations economic Commission for Europe) und europäischer Blindenverbänden hin wurde 2014 in der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 die notwendige Installation eines AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), eines akustischen Warnsystems für Elektro- und Hybridfahrzeuge festgelegt. Autohersteller müssen bis spätestens 1. Juli 2019 in neue Typen von Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge ein AVAS einbauen, bis spätestens 1. Juli 2021 müssen Herstellern in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS installiert haben.

Brachte die Verordnung endlich die geforderte Installation eines Warnsystems, blieben aber dennoch einige wichtige Punkte offen. So wurde im Anhang VIII der EU-Verordnung zwar festgelegt, dass das AVAS im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen sollte, das auf das Fahrzeugverhalten hinweisen müsse und dass es mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein solle. Ein leicht erreichbarer Schalter sollte das AVAS allerdings ausschalten können, was die ursprüngliche Idee des Warnsystems wohl ab absurdum geführt hätte. Die darauf folgende Intervention von Blindenorganisationen und Exptert_innen sowie die eingebrachte Arbeit von Arbeitsgruppen und einer Task Force brachten Teilerfolge, der Pauseschalter wurde als Gefahrenquelle disqualifiziert.

Auch der 2015 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der WBU in Berlin organisierte Gipfel zum Thema „Geräuscharme Autos“ und das hieraus entstandene Forder-Papier waren wichtige Grundlagen für die Arbeit an der Problematik. 

Aus für die Pause

2016 wurden in der Regulation der WP.29 (Das Weltforum für die Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge (World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations) ist eine Arbeitsgruppe der UN-Wirtschaftskommission für Europa und besteht aus Vertretern seiner 58 Mitgliedstaaten - seine Aufgabe ist die finale Annahme der AVAS-Richtlinien) konkrete Werte genannt, was die Laustärke des Warnsignals angeht: 50 dB bei 10 km/h, 56 dB bei 20 km/h und 47 dB beim Rückwärtsfahren.

Jene Werte bleiben allerdings diskussionswürdig – zu leise seien 56 dB für ein Fahrzeug in Bewegung, zu leicht könnte das Geräusch im allgemeinen Geräuschpegel der Stadt verloren gehen. Ein Aus für den Einbau eines Pauseschalters, der es dem Lenker des Fahrzeugs überlassen würde, das AVAS abzuschalten, soll kommen.

Mehr bitte!

Kann ein Fahrzeug nicht wahrgenommen werden, kann sein Fahrverhalten, seine Geschwindigkeit und seine Fortbewegung nur ungenügend eingeschätzt werden, bedeutet dies für beteiligte Verkehrsteilnehmer ein ernst zu nehmendes Unfallsrisiko. Und nicht nur blinde und sehbehinderte Personen sind von der fehlenden Akustik betroffen. Verlässt man sich auf das gewohnte Motorengeräusch eines Fahrzeuges, bedrohen leise heranschleichende Gefährte ältere Personen, Kinder und Menschen, die sich beim Queren der Straße auf ihren Hörsinn verlassen, gleichermaßen. Aber gerade für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer sind zu leise Fahrzeuge jeder Art ein Sicherheitsrisiko, das es zu vermeiden gilt und das nicht im Straßenverkehr akzeptiert werden kann. Selbstständige, sichere Mobilität darf nicht unter dem Deckmantel verringerter Lärmbelastung gefährdet werden.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich setzt sich weiterhin für den sicheren Straßenverkehr und somit für eigenständige, ungefährdete Mobilität aller ein.

 

Quellen:

Gettysburg Times, 7. Jänner 1981, Vol 79, No 5 (https://news.google.com/newspapers?id=-oFbAAAAIBAJ&sjid=ElENAAAAIBAJ&pg=4218,288548&hl=de

Sound-Booster für Eletrofahrzeuge: https://www.sound-booster.com/en/sets/electric-vehicle.html

The Telegraph “Electric cars forced to make noise. Danielle Demetriou, 6. Juli 2009  https://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/asia/japan/5756797/Electric-cars-forced-to-make-noise.html

VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0540

Vorteile der E-Mobilität: https://e-connected.at/content/die-vorteile-von-e-mobilitaet-auf-einem-blick

The Guardian „New law to tackle electric cars’ silent menace to pedestrians“. Jamie Doward, 6. Mai 2018 https://www.theguardian.com/environment/2018/may/06/new-law-combats-silent-menace-electric-cars

EBU Kampagne „Silent Cars“:http://www.euroblind.org/campaigns-and-activities/current-campaigns/silent-cars

Spiegel Online: “Elektroautos müssen künftig wie Benziner und Diesel klingen“ Michael Specht, 30.10.2018: http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/elektroautos-muessen-kuenftig-wie-verbrenner-klingen-a-1224344.html#ref=rss

Ältere BSVÖ-Artikel:
http://www.blindenverband.at/home/1259

http://www.blindenverband.at/home/1411

 

(5. November 2018)

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