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BSVÖ: Forderungen des BSVÖ für ein inklusives Europa

  • Forderpapier des BSVÖ - Europawahl 2024 © BSVÖ

Von den neuen Abgeordneten, die Österreich im EU-Parlament vertreten werden, wird erwartet, dass sie sich für die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen und Maßnahme für eine inklusive und chancengleiche Gesellschaft fördern. Der BSVÖ hat hierfür ein Forderpapier erstellt, dass Grundlegendes übersichtlich festhält.

Einleitung

 

Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament gewählt. Sie findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt und alle, die bis zum Stichtag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und Österreicher:innen oder Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, sind zur Wahl berechtigt. Österreich stellt 19 Abgeordnete. Insgesamt gibt es 720 Mandate.

Um aktiv die Zukunft der Europäischen Union mitzugestalten, sind alle Wahlberechtigen aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich möchte die Wahl zum Anlass nehmen, einmal mehr das Potential und die Stärke der gemeinsamen und länderübergreifenden Zusammenarbeit zu betonen. Eine große Stärke sieht der BSVÖ darin, dass in flächendeckender und harmonisierter Gesetzgebung die Situation von Menschen mit Behinderungen europaweit verbessert werden und Selbstbestimmtheit und Teilhabe gefördert werden kann.

Als Mitglied der Europäischen Blindenunion (EBU) unterstützt der BSVÖ die von der EBU gestellten Forderungen an ein inklusives und barrierefreies Europa. Zusätzlich dazu fasst der BSVÖ seine Forderungen in einem eigenen Forderpapier übersichtlich zusammen und macht diese somit auch für die Wahlparteien öffentlich.

 

Damit blinde und sehbehinderte Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, ist es notwendig, Barrieren weitgehend abzubauen und keine neuen entstehen zu lassen. Der BSVÖ fordert zukünftige Abgeordnete auf, proaktiv an der Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderungen in Österreich und den EU-Mitgliedsstaaten zu arbeiten. Der BSVÖ freut sich auf die Zusammenarbeit und erwartet, dass die zukünftigen Entscheidungsträger:innen Verantwortung für die Bürger:innen der EU wahrnehmen und das in sie gesetzte Vertrauen der Wähler:innen nicht enttäuschen.

 

Forderungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich für ein inklusives Europa

Barrierefreiheit auf allen Ebenen

 

Bauliche Barrierefreiheit

 

Barrieren im Alltag verhindern selbstbestimmte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen, beschränken und diskriminieren. Darüber hinaus können sie das Leben von Menschen mit Behinderungen unsicher oder sogar gefährlich machen. Damit persönliche Mobilität ermöglicht und ein sicheres, selbstbestimmtes Navigieren und Orientieren für blinde und sehbehinderte Menschen möglich ist, muss bauliche Barrierefreiheit gegeben sein. Dies betrifft nicht nur öffentliche Gebäude, sondern alle Bereiche des Lebens. Selbstverständlich muss auch in den eigenen vier Wänden Barrierefreiheit mitgedacht und zufriedenstellend umgesetzt werden.

Der BSVÖ sieht Handlungsbedarf in der Umsetzung von Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass Barrierefreiheit sichergestellt wird und plädiert darauf, Barrierefreiheit als Grundlage für neue Entwicklungen und Projekte von Beginn an mitzuplanen. Denn notwendige Ausbesserungsarbeiten bedeutet neben Diskriminierung von Betroffenen auch unnötige Mehrkosten, die verhindert hätten werden können. Die umfangreiche Verankerung von Forschung und Lehrveranstaltungen zur baulichen Barrierefreiheit im Hochschulrahmen soll ebenso vorangebracht werden, wie die Verpflichtung für Planungsberufe, sich mit Barrierefreiheit in ihrer Ausbildung auseinander zu setzen. Auch eine ständig aktualisierte Weiterentwicklung und Nachschärfung am Baunormen-Sektor ist erforderlich. Der BSVÖ fordert die zukünftigen Abgeordnete dazu auf, Barrierefreiheit auch im internationalen Kontext vorrangig zu behandeln und auf ihre Wichtigkeit zu sensibilisieren.

Barrierefreie Haushaltsgeräte

 

Der BSVÖ setzt sich mit einer eigenen Arbeitsgruppe unter dem Dach-Zusammenschluss deutschsprachiger Blinden- und Sehbehindertenverbände „Home Designed for All“  dafür ein, dass Unternehmen und Produktentwickler:innen dazu angehalten werden, Haushaltsgeräte barrierefrei zu gestalten. Das baut nicht nur Diskriminierungen ab, sondern fördert die persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit blinder und sehbehinderter Nutzer:innen. Noch bestehen keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zur verpflichtenden Umsetzung barrierefreier Maßnahmen für Haushaltsgeräte. Der BSVÖ fordert zukünftige Abgeordnete dazu auf, die Europäische Kommission zu drängen, die im Rahme von „Design for All“ entwickelten Strategien in die Erarbeitung entsprechender Richtlinien einzubeziehen und zeitnah umzusetzen. 

Accessible-EU

 

Das EU-Zentrum für Barrierefreiheit, das im Moment als Pilot-Projekt besteht, ist eine wichtige Drehscheibe in der Zusammenarbeit von Menschen mit Behinderungen für europaweite Standards zur Barrierefreiheit. Das Zentrum soll auch in Zukunft weiterentwickelt und gestärkt werden. Der BSVÖ fordert zukünftige Abgeordnete dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass das „Accessible-EU“ zu einer dauerhaften und effektiven Einrichtung weiterentwickelt wird.   

European Accessibility Act

 

Im EAA, einer Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit, wurde festgelegt, dass bestimmte Dienstleistungen, Services und Produkte in barrierefreier Form angeboten werden müssen. Bis 2022 mussten die EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Gesetze auf Landesebene veröffentlichen – Unternehmen haben noch bis 2025 Zeit, diese umzusetzen und vorab Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zu ergreifen. Auch private Unternehmen sind davon betroffen, was die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen fördern soll. Der BSVÖ fordert die neuen Abgeordneten dazu auf, an der Weiterentwicklung des EAA zu arbeiten und den Wirkungsbereich der Richtlinie deutlich zu erweitern. Noch immer sind zu viele Produkte und Dienstleistungen nicht im EAA erfasst, was weiterhin zu Barrieren und Diskriminierungen führt.

 

Medizinprodukte barrierefrei

 

Oft sind Medizinprodukte zur Selbsttherapie nicht barrierefrei. Das beschränkt blinde und sehbehinderte Menschen in ihrer Selbstbestimmtheit und verhindert eine effektive und niederschwellige Selbsttherapie auf vielen Ebenen. Der BSVÖ hält zukünftige Abgeordnete dazu an, eine Reform des Medizinprodukterechts dahingehend zu leiten, dass Medizinprodukte im Mehrsinne-Prinzip produziert werden müssen, um eine selbstständige und selbstbestimmte Nutzung zu ermöglichen.

 

Barrierefreie Information

 

Audiodeskription umfangreich einrichten, erhalten, ausbauen und Förderungen an Barrierefreiheit knüpfen

 

Barrierefreie Informations- und Unterhaltungsmedien erlauben umfangreiche gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe aller Menschen. Werden audiovisuelle Medieninhalte produziert, die weder bildbasierte Audiodeskription noch Livekommentar enthalten, sind blinde und sehbehinderte Menschen von gleichberechtigter Teilhabe exkludiert. Ein unerlässlicher Schritt, um diesen Umstand einzudämmen, ist es, die Ausschüttung von Fördermitteln zukünftig ausschließlich unter der Voraussetzung zu vergeben, dass gewisse Standards der Barrierefreiheit in Produktion und Ausstrahlung der Inhalte eingehalten werden.   

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 zu 100% barrierefrei zu werden. Der BSVÖ begrüßt das Vorhaben, verweist aber darauf, dass die Implementation von barrierefreien Maßnahmen Hand in Hand mit Expert:innen aus der Reihe der Betroffenen stattfinden soll. Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen qualitativ hochwertige Audiodeskription und Live-Kommentare einen wichtigen Pfeiler der Barrierefreiheit dar. Auch in Zukunft sollen diese Bereiche weiterentwickelt und ausgebaut werden. Im Dezember 2018 trat die Richtlinie (EU) 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste in Kraft. Seit 2021 besteht das Audiovisuelle Mediendienst-Gesetz, das erstmals auch eine Plattformregulierung in Österreich einführt. Obwohl das AMD vorsieht, dass audiovisuelle Mediendienste die Barrierefreiheit kontinuierlich ausbauen müssen, ist dies vor allem im Bereich von Privatsendern nach wie vor kaum der Fall. Während die Gesamtstunden der mit Audiodeskription ausgestrahlten Sendestunden im ORF 2022 auf 2.599 kamen und der Stand 2023 2.766 Stunden umfasst, weisen viele Privatsender verschwindend geringe Zahlen audiodeskribierter Stunden auf bzw. haben keine AD in ihrem Sendeprogramm vorgesehen.

Der BSVÖ sieht Handlungsbedarf in der Umsetzung barrierefreier Informations- und Unterhaltungsvermittlung seitens audiovisueller Mediendienste – sowohl auf nationaler als auch EU-weiter Ebene. Wie es auch die Europäische Blindenunion vorschlägt, sollen finanzielle Förderungen seitens der EU für audiovisuelle Produkte oder Dienstleistungen an die Einhaltung und nachhaltige Umsetzung barrierefreier Maßnahmen geknüpft sein. Der BSVÖ hält die neuen Abgeordneten dazu an, die Europäische Kommission sowohl auf die strenge Einhaltung bestehender an Barrierefreiheit geknüpfte Förderungen, als auch auf Nachschärfung derselben zu drängen.

 

Austausch barrierefreier Medien – Vertrag von Marrakesch

 

Mit dem Marrakeschvertrag besteht die rechtliche Möglichkeit, dass autorisierte Einrichtungen und Institutionen Informations- und Unterhaltungsmaterial in barrierefreiem Format innerhalb der EU und weltweit blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich machen können. Blinde und sehbehinderte Menschen profitieren hiervon ebenso wie Einrichtungen, die durch die Nutzung von Synergien Produktionskosten einsparen können. Die weiterhin enthaltene Möglichkeit für Vertragsstaaten auf ein Entschädigungsrecht für Rechteinhaber:innen aber bedroht den unbeschwerten Austausch – ein Thema, das auch in der aktuellen Evaluation zur Umsetzung des Vertrags betrachtet wird. Der BSVÖ fordert die neuen Abgeordneten dazu auf, Verschlechterungen bei der Überarbeitung der Rechtsakten zum Vertrag zu verhindern und darauf zu drängen, die Möglichkeit des Entschädigungsrecht für Rechteinhaber zu streichen.

 

Digitaler Informationsaustausch barrierefrei

 

Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch der Bedarf an Maßnahmen, die digitale Barrierefreiheit sichern und dafür sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen selbstbestimmt und sicher auf digitale Inhalte, Services, Dienstleistungen und Informationen zugreifen und diese auch mitgestalten können. Der BSVÖ fordert die zukünftigen Abgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass digitale Barrierefreiheit in allen Bereichen erhalten und verbessert wird und dass finanzielle Förderungen an die Einhaltung von Maßnahmen und Umsetzungen zur digitalen Barrierefreiheit geknüpft sind.

 

Sichere und selbstbestimmte Mobilität

 

Die Zukunft der Mobilität liegt im E-Sektor. Das bedeutet aber auch, dass effektive Strategien umgesetzt werden müssen, um geräuscharme E- und Hybridfahrzeuge für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar zu machen. Der BSVÖ setzt sich seit Jahren für die Entwicklung und gesetzliche Implementierung von Warnsignalen ein, die Verkehr für Passant:innen sicherer machen, in dem durch Warnsysteme tendenziell geräuscharme Fahrzeuge in ihrer Fahrrichtung und Geschwindigkeit besser wahrgenommen werden können. Hierzu fand in der Vergangenheit auch schon ein Gipfeltreffen unter der Schirmherrschaft des BSVÖ statt. Konkret gibt es hierzu drei wichtige Forderungen des BSVÖ, die gleichzeitig Mängel an der derzeitigen Situation aufzeigen:

  • Das akustische Warnsystem AVAS soll bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h hörbar sein.
  • Das Warngeräusch ist zu leise und wird im Straßenverkehr bei hohem Verkehrsaufkommen oder anderen Geräuschquellen schnell überhört. Erst eine Lautstärke ab dem derzeitig verlangten Wert von 56dba sorgt für sichere Wahrnehmung.
  • Auch Fahrzeuge, die sich momentan nicht in Bewegung befinden, sollen hörbar sein.  

 

Der BSVÖ ermutigt die zukünftigen Abgeordneten dazu, die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen im Straßenverkehr gegenüber den Interessen der Autolobby zu priorisieren und sich dafür einzusetzen, dass geschärfte Regeln zu akustischen Warnsignalen in Elektro- und Hybridfahrzeugen eingeführt und von der Europäischen Kommission als Legislativvorschlag vorgebracht werden. Auch Regelungen über den Einsatz von E-Scootern sollen nach Kräften verschärft werden, um die Sicherheit von Passant:innen zu erhöhen und den beobachteten Wildwuchs von (Leih-)Scootern in europäischen Hauptstädten zu vermindern und zu regulieren. Die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen im Straßenverkehr steht hier auf dem Spiel. Zur sicheren und selbstbestimmten Mobilität zählen aber auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit wie etwa Ampelsysteme im Mehrsinneprinzip. All dies sollen zukünftige Abgeordnete in anstehende Diskussion rund um Mobilität und Fahrgastrechte mitnehmen. Der BSVÖ ermutigt zukünftige Abgeordnete dazu, sich in Sachen selbstbestimmter und sicherer Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen an den BSVÖ und seine Expert:innengremien zu wenden.    

 

Internationale Zusammenarbeit gegen Diskriminierung

 

Nutzen von Vernetzungs- und Kooperationseinrichtungen

 

Die Disability Intergroup ist eine interfraktionelle Gruppierung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Hier können sich alle Nationalitäten und Fraktionen des EU-Parlaments einbringen, für Bewusstseinsbildung für die Rechte von blinden und sehbehinderten Menschen eintreten und Gesetzesänderungen oder parlamentarische Anträge einreichen, um EU-Gesetze zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Disability Intergroup ist eine Gruppierung, die seit ihrer Gründung 1980 wichtige Arbeit geleistet und viele bedeutende Fortschritte erwirkt hat. Umso enttäuschender ist es, dass in der letzten Legislaturperiode lediglich die EU-Parlamentarierin Claudia Gamon der NEOS/Renew Europe die Interessen und Forderungen von Menschen mit Behinderungen in der Disability Intergroup vertreten hat. Der BSVÖ fordert zukünftige Abgeordnete dringend dazu auf, die Disability Intergroup als wichtige und zielführende Vernetzungs- und Aktionsgruppe zu sehen, in der grundlegende behindertenpolitische Entscheidungen erarbeitet und getroffen werden können. Diese Chance nicht wahrzunehmen, wäre ein für die Gemeinschaft behinderte:r Österreicher:innen schmerzhaftes Zeugnis des Desinteresses.

 

Horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie

 

Seit 2008 wird die horizontale Antidiskriminierungsrichtline im Europarat blockiert und nicht weiterentwickelt. Nach Jahren der Untätigkeit ist es längst an der Zeit, die Richtlinie als umfassenden und wichtigen Rahmen für die Bekämpfung von Diskriminierung auf EU-Ebene zu erkennen und entsprechend zu stärken. Der BSVÖ fordert zukünftige Abgeordnete dazu auf, sich für die vollständige und korrekte Umsetzung eines Rahmens einzusetzen, der EU-weit zur Bekämpfung von Diskriminierung geeignet ist und sich hierbei nach Kräften für die Stärkung der Antidiskriminierungsrichtlinie einzubringen.

 

Zusammenarbeit mit Expert:innen und Betroffenen


„Nichts über uns ohne uns“-lautet ein wichtiger Grundsatz der Behindertenbewegung. Werden Entscheidungen über die Köpfe von Betroffenen hinweg getroffen, bleiben wichtige Potentiale ungenutzt und wird Expert:innen die eigene Stimme entzogen. Der BSVÖ fordert zukünftige Abgeordnete dazu auf, aktiv den Dialog mit Betroffenen zu suchen. Hierfür stehen Interessens- und Selbsthilfevereinigungen in ganz Österreich zur Verfügung. Der BSVÖ bietet seine Expertise in verschiedensten Bereichen und ermutigt kommende Abgeordnete dazu, diese auch anzunehmen. Über Jahre gewachsene Erfahrung und ein weit gestreuter Einsatzbereich im Dienst von blinden und sehbehinderten Menschen in ganz Österreich macht den BSVÖ zu einem verlässlichen und professionellen Ansprechpartner.

 

Kontakt

 

Bundessekretariat
office@blindenverband.at

Telefon: +43 1 982 75 84 – 201

Mobil: 0664 188 38 53

Fax: +43 1 982 75 84 - 209

 

Adresse
„Haus des Sehens“
Hietzinger Kai 85/DG
1130 Wien

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